Online Petition gegen Ladesäulenverordnung

Der Verordnungsentwurf vom 9. Januar 2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
(Ladesäulenverordnung – LSV)

gefährdet die Errichtung, Erhalt und Betrieb von privaten Ladestellen durch Einführung von Gebühren für die Registrierung und technische Überwachung (Ladesäulen-TÜV).

Der Entwurf geht komplett an der Forderung aus der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 2) vorbei und greift nur einen Aspekt auf und setzt diesen sinnverzerrt um.

Tatsächlich dient diese Verordnung nur der Etablierung des Ladestandards für DC-Ladung Typs Combo 2.
Dabei wird vollständig verkannt, das dieser Standard im Gegensatz zum Ladestandard TYP2 noch kein EU-Standard ist.

Außerdem ist der Typ Combo 2 zur Zeit, genau wie der konkurierende CHAdeMO Standard nur bis max. 50kW DC Ladeleistung verfügbar.

Der Entwurf führt aus:

Diese Annahme ist falsch, während zwar die Anzahl von CHAdeMO und CCS (COMBO 2) diese Anzahl leicht übersteigen dürfte,
sind allein an 32 Superchargern der von Tesla Motors an schon mind. 180 Ladepunkte Ladeleistungen von > 100kW verfügbar.
Dort CCS nachzurüsten dürfte nur unter unverhältnis schwer und teuer sein, zudem auch noch keine CCS Stecker/Kupplungen gibt, die für > 100kW ausgelegt sind, auch gibt es noch keine eFahrzeuge aus europäischer Produktion, die serienmäßig mit CCS ausgestattet sind, geschweige denn mit > 50kW laden können.

Hier droht sogar die Stilllegung der SuC aus vorgeschobenen Gründen.

Aus diesen Gründen sollten wir eine Online Petition starten.

Was meint Ihr dazu?

Ja unbedingt

Auf jeden Fall.

Dafür!

Aber noch ein Hinweis. Das hier ist nicht ganz korrekt:

In der EU-Richtlinie steht sehr wohl im Anhang 2 „TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN“, Pkt. 1.2:

„Gleichstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kupplungen des „combined charging system Combo 2“ nach der Norm EN62196-3 auszurüsten.“

Ich würde aber nochmal besonders auf Absatz 33 der EU-Richtlinie hinweisen:

„Die Schnittstelle zum Aufladen von Elektrofahrzeugen könnte mehrere Steckdosen oder Fahrzeugkupplungen umfassen, sofern eine davon den technischen Spezifikationen dieser Richtlinie entspricht, damit ein Aufladen nach mehreren Standards möglich ist. Die in dieser Richtlinie getroffene Festlegung auf die unionsweit gemeinsamen Kupplungen („Typ 2“ und „Combo 2“) für Elektrofahrzeuge sollte sich jedoch für Mitgliedstaaten, die bereits Investitionen in eine andere Standardtechnik für Ladepunkte getätigt haben, nicht nachteilig auswirken und sollte die bestehenden Ladepunkte, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie eingerichtet wurden, unberührt lassen. Es sollte möglich sein, Elektrofahrzeuge, die bereits vor Inkrafttreten dieser Richtlinie in Verkehr waren, aufzuladen, auch wenn sie für Ladepunkte konzipiert wurden, die nicht den technischen Spezifikationen dieser Richtlinie entsprechen.“

Edit: Oh Oh… ich sehe gerade, dass die Richtlinie am 17.11.2014 inkraftgetreten ist:o

Man sollte dann die Plattformen der Nissan und Renault EV Fahrer auch entsprechend informieren.

Mir würde es ausreichen, das dort, wo DC-geladen werden kann, wenigstens auch ein AC Typ2 Ladestelle vorhanden ist.
Dann könnte man seinen MS wenigstens soweit aufladen, bis der nächste SuC erreichbar ist.

Aus der EU-Richtline wird zwar der COMBO 2 empfohlen, damit wird er aber nicht gleich zum EU-weiten Standard.
Da der COMBO 2 bzw. CCS nicht den künftigen Anforderungen entspricht, wird ja auch an neuen Standards gearbeitet.

Blicke langsam nicht mehr durch.

Was bedeutet das für uns E-Autofahrer?
Was ist das dann für eine Frist:

bsm-ev.de/emog/ladesaeulenve … SV-Entwurf

+1 Das ist ja wohl tatsächlich zurzeit der kleinste gemeinsame Nenner. Typ 2 mit 3,7 kW ist aber auch wieder doof…

Das ist ja die EU Norm.
Nicht die LSV.

Vielleicht sollten wir uns mal mit TESLA kurzschließen? Vielleicht haben sie ja auch schon eine Position zu dem Entwurf dieser Verordnung. Es wäre doch blöd, wenn wir da unabgestimmt argumentieren würden, da die Materie ja offensichtlich nicht so einfach ist.

Mir wäre wichtig, dass

  • beim AC Laden europaweit Typ2 durchgesetzt wird und ein eropaweites einheitliches Roaming- und Abrechnungssystem etabliert wird. Das wäre schon mal ein ziemlicher Fortschritt
  • beim DC Laden die SUC’s nicht diskriminiert werden und keine Regelung in Kraft gesetzt wird die den technischen Fortschritt der Ladetechnologie behindert

Zu CCS habe ich eine ambivalente Haltung. CCS mit 50kw braucht eigentlich keiner. Ob TESLA mit dem TYP2 Stecker/Dose tatsächlich mehr als 135kw kann und ob für CCS bei 170kw technisch Schluss ist kann ich nicht beurteilen. Aber bislang bin ich nicht überzeugt, dass eine Festlegung auf CCS ein wirklicher langfristiger Fortschritt sein würde!

Wie sollten uns neutral einbringen, Abstimmung ist nicht weiter sinnvoll, da wir ja die Position von TFF e.V. vertreten, die durchaus von der von Tesla abweichen kann.
Ich würde mich durchaus freuen, wenn an jedem SuC auch ein AC Typ2 32A Ladepunkt verfügbar wäre. Dann könnte ich auch einfacher mit meinem Roadster längere Strecken zurücklegen und wäre nicht nur von RWE und Drehstromkisten abhängig soweit das HPC-Netz nicht reicht.

Für eine erfolgreiche Online-Petition brauchen wir eine gute solide Begründung, an der wir alle zusammen arbeiten sollten. Einzige Beschränkung, Sie sollte nicht zu lange sein.

Aber worin würde z.B. der Sinn in Emsbüren bestehen, außer Kosten zu erzeugen?

Dort stehen die 8 Tesla Supercharger und 50 m weiter stehen 10 22kW Ladesäulen!
emsflower.de/de/kontakt/ladestation-e-auto/

Die Regelung müsste also offener gestaltet sein.

Ich glaube Du hast AC und DC verwechselt :wink:

Yep - du hast Recht - sorry ich habs korrigiert! :blush:

Ich bin auch für eine Petition. Meine Begründung gegen die LSV ist allerdings kürzer:

Die Verordnung ist so überflüssig! Alle unsere Nachbarländer haben begriffen welche Infrastruktur gebraucht wird. OHNE LSV ! Triple-Charger an Autobahnen oder Verkehrsknoten. Nur Deutschland versteht das nicht. Es gibt eine EU Richtlinie. Das genügt doch!

Findet ihr nicht auch?

Zur Beantwortung dieser Frage zitiere ich mal Artikel 1 „Gegenstand“ aus der EU-Richtlinie:

Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Union geschaffen, um die Abhängigkeit vom Erdöl so weit wie möglich zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Mit dieser Richtlinie werden Mindestanforderungen für die Errichtung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einschließlich Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Erdgas- (LNG und CNG) und Wasserstofftankstellen festgelegt, die von den Mitgliedstaaten durch ihre nationalen Strategierahmen umzusetzen sind, sowie gemeinsame technische Spezifikationen für diese Ladepunkte und Tankstellen sowie Vorgaben für die Nutzerinformation.

„Alle unsere Nachbarländer“ müssen also ebenso eine nationale Verordnung, basierend auf dieser EU-Richtlinie, machen.

@Yellow. Ok. Verstanden. Da steht aber nix von Bürokratie und Verhinderung von E-Mobilität. Was die LSV in meinen Augen ist. :open_mouth:

Wenn auch nur eine Typ2 Ladestelle in räumlicher Nähe zum SuC ist, wäre ja meine Anforderung (und auch die aus der EU-Richtlinie) erfüllt.

Wo kann man den die Petition unterzeichnen ?
Link …please

Ich bin definitiv dafür , das ich dagegen bin , Bast ! , habe fertig :cry: