Der Verordnungsentwurf vom 9. Januar 2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
(Ladesäulenverordnung – LSV)
gefährdet die Errichtung, Erhalt und Betrieb von privaten Ladestellen durch Einführung von Gebühren für die Registrierung und technische Überwachung (Ladesäulen-TÜV).
Der Entwurf geht komplett an der Forderung aus der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 2) vorbei und greift nur einen Aspekt auf und setzt diesen sinnverzerrt um.
Tatsächlich dient diese Verordnung nur der Etablierung des Ladestandards für DC-Ladung Typs Combo 2.
Dabei wird vollständig verkannt, das dieser Standard im Gegensatz zum Ladestandard TYP2 noch kein EU-Standard ist.
Außerdem ist der Typ Combo 2 zur Zeit, genau wie der konkurierende CHAdeMO Standard nur bis max. 50kW DC Ladeleistung verfügbar.
Der Entwurf führt aus:
Diese Annahme ist falsch, während zwar die Anzahl von CHAdeMO und CCS (COMBO 2) diese Anzahl leicht übersteigen dürfte,
sind allein an 32 Superchargern der von Tesla Motors an schon mind. 180 Ladepunkte Ladeleistungen von > 100kW verfügbar.
Dort CCS nachzurüsten dürfte nur unter unverhältnis schwer und teuer sein, zudem auch noch keine CCS Stecker/Kupplungen gibt, die für > 100kW ausgelegt sind, auch gibt es noch keine eFahrzeuge aus europäischer Produktion, die serienmäßig mit CCS ausgestattet sind, geschweige denn mit > 50kW laden können.
Hier droht sogar die Stilllegung der SuC aus vorgeschobenen Gründen.
Aus diesen Gründen sollten wir eine Online Petition starten.
Was meint Ihr dazu?