Parkverbote an Ladestationen für Verbrenner

Hier eine kleine Argumentationshilfe, wenn die Ladestation mal wieder zugeparkt ist:

beck-aktuell.beck.de/news/olg-ha … -auch-ohne

Danke, sehr interessant!
Und herzlich willkommen im Forum.

Uli

Genau. Welcome.

Bedeutet: Es gibt Knollen in offiziell aufgestellten Parkverboten für Verbrenner, aber selbst eines aufstellen hilft nix.

Auch wenn das für E-Fahrzeuge gut ist, halte ich das Urteil des OLG für falsch. Das OLG stellt selbst fest:

Jedes öffentliche Handeln, welches einen Bürger in seiner Freiheit beeinträchtigt, bedarf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Die Verwaltung darf niemals ohne legislative Ermächtigung durch ein Parlament oder einen Verordnungsgeber (der wiederum durch ein Parlamentsgesetz zum Erlass entsprechender Verordnungen ermächtigt wurde) zu Lasten des Bürgers tätig werden. Dies ist der im Grundgesetz festgelegte Vorbehalt des Gesetzes. Jeder Verstoß der Verwaltung gegen diesen gesetzlichen Vorbehalt ist von Anfang an rechtswidrig.

Wenn es wie hier noch keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gibt, um im öffentlichen Verkehrsraum Elektroparkplätze mit entsprechender Verbotsbeschilderung einzurichten, ist jedes dennoch aufgestellte Verbotsschild durch die Verwaltung von vornherein rechtswidrig. Das Aufstellen des Verbotsschildes ist deshalb ein rechtswidriger Verwaltungsakt iS einer Allgemeinverfügung gewesen. Jetzt hätte der Bürger normalerweise gegen diesen Verwaltungsakt vorgehen müssen. Hier ist er nicht dagegen vorgegangen, sondern hat dort geparkt.

Nun argumentiert das OLG, weil die Allgemeinverfügung nicht so schwerwiegend fehlerhaft sei, dass das zur Nichtigkeit der Allgemeinverfügung führt, sei sie wirksam und damit zu beachten.

Ja, so kann man argumentieren, ein Schuh wird daraus aber nicht unbedingt. Denn im Normalfall leiden Verbotsschilder nicht daran, dass die gesetzliche Ermächtigung fehlt, im Gegenteil ist dies sehr genau geregelt. In diesem Sonderfall die Verwaltung aber ohne Gesetz losmarschieren zu lassen und für ihr verfassungswidriges Verhalten auch noch zu belohnen, indem man dem Bürger nicht nur zumutet, diese von vornherein rechts- und verfassungswidrige Einschränkung beachten zu müssen und bei Nichtbeachtung auch noch die Verwaltungsstrafe tragen zu müssen, ist ein grobes rechtsstaatliches Foul und hätte eigentlich dazu führen müssen, dass das Bußgeld erlassen und die Verwaltung aufgefordert wird, die rechtswidrige Allgemeinverfügung bis zum Erlass eines ermächtigenden Gesetzes zu beseitigen. Insofern hatte der Amtsrichter mMn mit seinem aufgehobenen Urteil recht.

Das bedeutet auch, dass sich Elektrofahrer nicht auf dieses Urteil beziehen sollten. Rechtsstaatlich ist das nämlich nicht in Ordnung. Der Vorbehalt des Gesetzes, der hier mißachtet wird, gehört zu den wichtigsten Prinzipien eines Rechtsstaates.

Jetzt wirds schön juristisch :smiley:

Meiner Meinung nach besteht die gesetzliche Grundlage in der StVO, wonach die Verwaltung das Parkverbotsschild aufstellen durfte. Die Besonderheit liegt darin, dass Teile des Verkehrs, nämlich die E-Fahrzeuge von dem Verbot ausgenommen werden.
Es fehlt damit nur die Rechtsgrundlage für die Ausnahmegenehmigung. Da es sich dabei aber nicht um eine dem Gesetzesvorbehalt unterliegende Belastung des Bürgers handelt, sondern um eine Ermessensentschiedung, ähnlich einem Sondernutzungsrecht das einzelne Restaurants auf dem Bürgersteig Tische aufstellen dürfen und andere nicht, finde ich das Urteil in Ordnung.

Vielleicht sollten wir einen Aufsatz für die NJW verfassen. :ugeek:

JA!
Juristen vor! Das End-Resultat dann bitte auf für den Normalbürger verständlichem Deutsch… :laughing:

Die rechtliche Trennung von Verbotsschild und Zusatzschild für Elektrofahrzeuge ist mMn nicht möglich. Denn tatsächlich ist dieses Schild eine Belastung für den weit überwiegenden Anteil der PKW-Fahrer, weil es ein Parkverbot ausspricht, das es so in der StVO gar nicht gibt und damit rechtswidrig ist. Die Verwaltung erfindet hier ein neues Schild und schießt damit weit über’s Ziel hinaus.

Zum Aufsatz in der NJW … wir haben da noch Abstimmungsbedarf … im Moment sind es eher zwei Aufsätze … :slight_smile:

Merke: Juristen brauchen keine Supercharger. EInfach an Schuko einstecken, dann ein Gerichtsurteil kommentieren, und schwupps sind 77kWh nachgeladen. :unamused:

Übrigens finde ich das breite Spektrum an Fähigkeiten toll, die in diesem Forum eingebracht wird. Wie können wir bzw. der TFF e.V. eine entsprechende Gesetzgebung beschleunigen? und auf welcher Grundlage werden in Stuttgart Autos abgeschleppt, die vor Ladesäulen parken?

Im Fall hier geht es aber um ein Parkplatzschild mit Zusatzschild «Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs» und nicht um ein Parkverbotsschild mit Ausnahmegenehmigung. Die Sachlage dürfte also genau andersherum zu bewerten sein als in Deinem Beispiel. So jedenfalls meine Interpretation als Nicht-Jurist.

Also wäre eine Halteverbotsschild mit dem Zusatz „außer Elektrofahrzeuge während des LAdevorgangs“ ok, da es ja keine zusätzlich Belastung dar stellt, oder? :smiling_imp:
Finde ich eh besser für den Verbrenner-Fahrer verständlich. Wer die Ausnahme erfüllt, muß ja nur der verstehen, der sie erfüllt. So ein Zusatzschild wird auch gern übersehen.

Nach meinem Verständnis ist das so, und einige Städte, z.B. Berlin, verteilen auf dieser Grundlage Knöllchen.

Ein Halteverbot ist ein Halteverbot und gilt erst mal für jeden. Der darunter angebrachte Hinweis „Elektrofahrzeuge während des Ladens frei“ wurde mir in Berlin vom Ordnungsamt als nicht gesetzlich geregelt erläutert. Eigentlich müsste somit dort Halteverbot für alle gelten. Das Hinweisschild gibt aber dem E-Fahrzeuglenker Zuversicht, dass er während des Ladevorgangs nicht bestraft wird. Ich sehe das als die zur Zeit beste Methode. Abschleppen von falsch-geparkten Verbrennern ist somit völlig legal.

Wer dann dort noch falsch parkt, hat für mich jedes Verständnis verloren. Ich habe ja noch knapp 5.000 Computeretiketten, die noch Plätze an Außenspiegeln suchen. Das hatten wir aber schon.

Vielleicht kann man ja so argumentieren:
Ein parkender Verbrenner verhindert den Geschäfts und Handelsbetrieb, der durch ladende Elektrofahrzeuge möglich wäre…

Hallo,
vielleicht noch am leichtesten zu verstehen? An der Tankstelle ist Parken auch verboten bzw unerwünscht.

Gruss Siggy

Richtig, an der Tanksäule ist ja überhauot kein Schild angebracht. Da müsste eigentlich auch ein Halteverbotschild stehen mit dem
Hinweis „frei für Stinker eährend des Tankens und Bezahlens“

Also dürften wir legal unsere eAutos dort parken.

Aber hier ist die Behinderung des Geschäftsbetriebs offentsichtlich und jedem Autofahrer klar.

Lustig wäre ein blaues Parkschild mit max. Parkdauer von 10min an der Tanke schon. An der Dieselsäule dürfen es schon 15min sein.