CEE16 (rot) für 16A-Dauerstrom geeignet? (gelöst - ja!)

Moin,

ich habe meine mobile Wallbox beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet (EWE NETZ GmbH). Ich erhielt darauf den Hinweis, dass CEE-Steckverbindungen laut Prüfnorm nicht für Dauerstromanwendungen geeignet seien. Laut Prüfnorm müssten diese lediglich eine Stunde lang den Nennstrom tragen können. Nun bin ich etwas über diese Aussage irritiert, da so ziemlich alle mobilen Wallboxen für CEE16/32 ausgelegt sind und ich im Netz diese Aussage nicht verifizieren konnte. Bisher habe ich zur Rückfrage zur Norm keine Antwort erhalten, aber ich denke, es wird DIN VDE 0620-1/A1:2017-09 sein.

Habt ihr das schonmal gehört? Ist es tatsächlich so? Hat jemand Zugriff auf die Norm, um das zu prüfen?

Du hast doch gar keine Dauerstromanwendung.

Warum hast Du die Meldung an EWE abgesetzt? Du hast doch eine mobile Wallbox und die muss man nicht melden, da nicht dauernd in Gebrauch.

Ich betreibe die go-e Wallbox an der CEE16 Steckdose. Wenn ich geladen habe, dann trenne ich die Verbindung wieder. Also Stecker raus.

Das wäre außerorderntlich überraschend. IEC 60309 Stecker sind an und für sich dafür geeignet, auch unter widrigen Bedingungen (Baustelle) dauerhaft den Nennstrom zu übertragen, ohne sich dabei auf mehr als 40°C zu erwärmen.

Natürlich muß die Zuleitung in einem adequaten Querschnitt ausgeführt werden, und die Leitungen mit dem korrekten Anzugmoment angeschlossen sein.

Dauerbelastung liegt typischerweise dann an, wenn sich alle Komponenten in ein thermisches Gleichgewicht eingefunden haben (> 30 min).

Und die Absicherung (Leitungsschutzschalter) von CEE Dosen ist typischerweise auf den Leitungsquerschnitt und den Bemessungsstrom der Dose abgestimmt (LS 16A/C für 5P CEE).

Zumindest lade ich mehrere Stunden und nicht nur eine, was laut dem EWE-Netz-Kontakt nicht zulässig sei. Ich müsste die mobile Wallbox sowieso nicht anmelden, da nur 11 kW, aber es wird darum gebeten - zumindest die Mitteilung.

Der CEE16 rot ist für 16A Dauerlast geeignet.
Jeder anderslautende Information ist Quatsch.
Siehe zum Beispiel hier: brennenstuhl.com/de-DE/them … osen-typen

Jau, und das 6H auf der Dose steht nicht für maximal 6 Stunden Betrieb.

Nein, dem Fehler bin ich auch mal erlegen, es hat meine ich mich zu errinnern mit der Lage des PE zu tun, steht aber meine ich bei Wikipedia genau, ich hatte da auch eine Falsche Info.

Exakt das… auch ich bin da mal aufgelaufen XD

und ich hab schon 6 stunden lang 11kw gezogen bei nem Kollegen… da haste nichtmal die kleinste erwärmung gemerkt.

Nach der Rückfrage zur Erläuterung habe ich nun eine Rückmeldung bekommen: In der DIN EN 60309-1 (VDE 0623-1) stehe im Abschnitt 22 „Temperaturerhöhung“ der Hinweis, dass bei einstündiger Prüfung von Steckvorrichtungen bis 32A die Temperaturerhöhung an den Klemmen 50 K nicht überschreiten dürfe.

Ich bin kein Elektriker, aber das nun als „darf nur eine Stunde betrieben werden“ zu interpretieren, finde ich fragwürdig und auch irritierend, dass die EWE Netz die Anmeldenden damit aufscheucht.

Das heisst wohl nix anderes, als dass eine CEE Dose, die Kontaktprobleme beim (internen) Kabelanschluß hat, repariert werden muss…

50K Temperaturerhöhung in 1h mehr man deutlich - das Gehäuse wäre da handwarm (bei -10°C Außentemperatur) oder Brennheiß (bei normaler Zimmertemperatur in der Umgebung der Dose).

Des weiteren ist das vorgeschriebene Material, aus dem CEE Stecker und Dosen hergestellt werden müssen, PA6 (Polyamid), das kurzzeitig bis 180 °C Temperaturbeständig ist; 220°C ist die Schmelztemperatur. Dauerbeständig ist es bis 90°C und Formstabil bis 160 °C.

Schmilzt also nicht ganz so leicht wie andere Kunststoffe, aus denen Schuko und ähnliches gefertigt werden dürfen (PE, PVC, ABS).

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Da ich wohl Probleme mit einer Ladestation in unserer Eigentümmergemeinschaft bekommen werde, habe ich mich auch schon bei den CEE eingelesen.
6h hat mich auch erst mal irritiert. Dann aber habe ich gelesen, dass das die Lage des Schutzleiters bei der Stifteanordnung ist. 6h (also Stift auf 6 Uhr) ist der Normalfall.
Ich mache mir auch keine Sorgen um die Wärmeerzeugung im Stecker, da ich vorhabe, einen Juicebooster zu nehmen. Der hat ja Wärme-Überwachung des Kontaktes. Oder täusche ich mich da?
Gruß
Helmut

Ich glaube, nur die Schuko ist überwacht, die CEE hat das, soweit ich weiß, nicht. Mit Sicherheit kann dir aber der Verkäufer, bei dem du den JB beziehen willst, weiterhelfen.
Ansonsten einfach den Strom etwas runterdrehen, entweder im Auto oder am JB. Dann ist auf jeden Fall alles in Ordnung.

Hast du eine rote oder eine blaue CEE? Ich vermute, eine rote, um die es hier ja geht? Die macht dir über Nacht auf jeden Fall den Akku voll, selbst wenn du leer ankommst und auf 13 A runterdrehst… Die blaue ist halt eine „bessere Schuko“, da geht halt nicht soooo viel bei 13 A, aber je nach Fahrprofil reicht das immer noch locker aus.

Ich denke, daß das einfach eine „mitarbeiterspezifische“ Auskunft und der Auskunftgebende möglicherweise einfach nur kein Freund der eMobilität war… soll es ja selbst bei den Netzbetreibern geben, munkelt man…

Ich nutze seit Jahrzehnten (!!) CEE 11 kW zum Laden. Es gab noch nie eine Erwärmung, die Kontakte haben großflächige Berührungen und sind robust gebaut. Nachteil ist ganz klar die Schwergängigkeit und das Verletzungsrisiko der Fingerknöchel, weshalb meine weiblichen Familienmitglieder dankbar für den Typ2 Stecker waren, als er rauskam.

Witzigerweise vertreibt die Ewe selbst so eine mobile Ladestation " Wallbox Flex " im
Onlineshop von ewe-go

Habe vor etwa einem Jahr mit unseren Stadtwerken diesbezüglich eine lustige Unterhaltung geführt.

Hintergrund:
Model S mit Doppellader (22 kW)
24.75 kWp
bisher UMC an CEE16

Sinngemäss:

Ich: Wir möchten gerne von 11 auf 22 kW bzw. von 316 auf 332 A aufrüsten für die Lademöglichkeit unseres Elektroautos. Gibt es da etwas zu beachten?
Stadtwerke: Ja. Das ist aber meldepflichtig.
I: Ich weiss, deshalb melde ich mich ja bei Ihnen.
S: Dazu müssen Sie Formular X, darf nur der Elektriker, und Formular Y, in dreifacher Ausführung, …
I: Nicht dass wir uns falsch verstehen, es geht nicht um eine Festinstallation, sondern um eine steckbare Lademöglichkeit.
S: Das ist aber nicht sicher.
I: Machen wir schon seit 4 Jahren so. Alles normgerecht. Wird ja sogar vom Fahrzeughersteller mitgeliefert. Nun halt einfach 32 statt 16 A.
S: Das sollten Sie aber nicht.
I: Wieso?
S: … Ja. … Weil. … Da braucht es eine spezielle Absicherung.
I: Korrekt. Wieso eigentlich?
S: Gleichstrom … FI …
I: Der ist doch im mobilen Ladegerät integriert.
S: Aber Sie müssen den FI B verbauen.
I: Aber doch nicht für eine handelsübliche CEE16?
S: Stimmt.
I: Eben. Und jetzt kommt eine CEE32.
S: Die müssen Sie nicht anmelden.
I: Perfekt. Machen wir so. :wink:

Ausreizen mussten wir die 22 kW der OpenWB noch nie (z.B. weil vergessen zu laden). Häufiger jedoch fliessen knapp 18 kW zum Auto, da erweist sich die CEE32 als nützlich.

Man kann es testen, nach ca. 20 Minuten wird die maximale Temperatur erreicht. Also was 1h funktioniert, funktioniert auf Dauer. Und da die Absicherung es zulässt ist es auch in Ordnung. Alles andere ist doch Unsinn.

Das kann man wohl grundsätzlich so nicht sagen.
Unsere Tochter hat mit ihrem eGolf im November sich einen GOe Charger angeschafft. Wir wohnen in derselben Straße und wir hatten unseren TWC damals nach Installation von Netzbetreiber Syna genehmigen lassen, da unser TWC mit 22 kW betrieben wird.
Um auf der sicheren Seite zu sein haben wir dann auch bei der Tochter eine Genehmigung für den GOe Charger mit 22 kW angefragt, obwohl sie den eGolf ja nur mit 7,2 kW laden kann. Als Antwort kam dann, dass das Haus, in dem die Ladestation betrieben wird, mindestens zwei oder mehr Wohneinheiten besitzt und daher bei Anmeldung einer Ladeeinrichtung eine Anschlussgebühr von fast 50€ pro kW Ladeleistung anfallen würden. Das hat mich voll von den Socken gehauen, zumal der Netzbetreiber keinerlei Änderungen am Hausanschluss durchführt oder sonstigen Aufwand hat.
Ich habe dann noch explizit nach dem Betrieb einer mobilen Ladeeinrichtung gefragt und mir wurde erklärt, dass auch diese anmeldepflichtig und gebührenpflichtig seien.
Ich dachte bislang, dass Ladeeinrichtungen bis 11 kW nur anzeigepflichtig seien, aber dem ist wohl nicht grundsätzlich so.
Falls jemand andere Infos hat die z.B. belegen, dass die Aussage der Syna nicht korrekt ist, wäre ich sehr verbunden.

Hatte hier eine ähnliche Diskussion mit dem örtlichen Energieerzeuger (der a) gerne seine eigenen Ladesäulen verkaufen möchte und bei dem b) auch leider nicht-E-Auto-Bewanderte arbeiten). Die denken dann bei „Ladeeinrichtung“ gerne an eine feste Säule mit 150kW. Bei go-e-Charger, NRG Kick und Co würde ich fragen, ob man seine Kreissäge bzw. seinen Spalter vor Inbetriebnahme jedesmal anmelden muss. Wenn nein, dann rein in die Dose und ABC. Und im Zweifelsfall fragen, ow man das nachlesen kann, da entzaubern sich so manche ausgedachten „Vorschriften“. 22 kW sind aber IMHO anzeigepflichtig.

MfG

stahlone

Sorry, wenn ich das jetzt mal ganz platt raushaue - aber das Argument ist totaler Quark. Handelsübliche Spalter und Kreissägen ziehen nicht dauerhaft (über acht Std am Stück) 11 kW. Die Ladung eines E-Autos ist eine ganz andere Netzbelastung, als andere Geräte.