Stadtwerke informieren, dass Wallbox in Betrieb genommen

Hallo zusammen,

jetzt vielleicht noch eine blöde Frage, aber wie habt ihr Euren EVU darüber in Kenntnis gesetzt, dass Ihr eine WAllbox in Betrieb genommen habt?
Soweit ich weiss (korrigiert mich, wenn ich falsch liege), sind Wallboxen bis 11 kW genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig und Wallboxen über 11 kW vom EVU zu genehmigen.

Reicht

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen die Inbetriebnahme eine auf 11kW begrenzten Wallbox an der Adresse … an." ?

Eigentlich ist das die Aufgabe des Elektrikers, der die Wallbox installiert und in Betrieb genommen hat.
Lass dir von ihm eine Kopie der Bestätigung geben, dann ist alles gut.

Die Wallbox habe ich gekauft. Ist eine Go-e und somit war da nichts groß zu installieren außer die CEE32-Steckdose. Und selbst die hat mein Vater als gelernter Elektriker installiert. Der Elektriker hat nur den Part am Hausanschluss übernommen und dann die Leitung durchgemessen.

Ich würde es so machen wie von Dir im ersten Post beschrieben. Damit hast Du Deiner Pflicht genüge getan.

In der Regel gibt es dafür ein Formular auf der Homepage. Das heißt aber nicht „wallbox Inbetriebnahme“ sondern hat einen Namen in Beamten Deutsch. Mfg

Bei mir hat das der Elektriker automatisch mit erledigt. Werde ihn mal fragen, ob er eine Bestätigung für mich hat.

Aus Datenschutzgründen würde ich sagen, es genügt, wenn der Netzbetreiber weiß, in welchem Ortsteil eine solche Station in Betrieb ist.
Wer weiß, was da hinterher wieder für Verbindlichkeiten kommen.

Der Ortsteil sagt dem Netzbetreiber aber noch nicht, an welcher Versorgungsleitung und an welchem Trafo die Wallbox hängt und das ist die Info, die den Netzbetreiber interessiert. Er muss abschätzen, wie nahe theoretisch die Infrastruktur der max. Kapazität kommt.

Der Netzbetreiber braucht dafür schon die genaue Adresse, selbst die Straße kann an mehr als nur einem Trafo hängen. Es kann durchaus sein, dass die linke Straßenseite an einem anderen Trafo angeschlossen ist als die rechte Seite oder hohe Hausnummern an einem anderen als niedrige.

Exakt ein solches Formular habe ich gesucht aber nicht gefunden. Das einzige was ich gefunden habe war ein. Formular für die Inbetriebnahme eines komplett neuen bzw. zwischenzeitlich stillgelegten Stromanschlusses. Das trifft die Sache aber nicht.

Der Elektriker gab nur den Rat die Meldung zeitnah durchzuführen, da er den Eindruck hat, dass zurzeit überdurchschnittlich viele Wallboxen angemeldet werden.

Ich glaube ich werde, wie auch hier im Thread empfohlen, einfach einen formlosen Zweizeiler schreiben und schauen was zurück kommt.

Mit Problemen rechne ich ehrlich gesagt nicht, da wir schon die Freigabe zur Einspeisung einer 20 kWp PV-Anlage haben die in der Spitze entsprechend 14 kWh ins Netz einspeist.

Danke für die Rückmeldungen. Ich werde berichten wenn es Probleme geben sollte.

Hier in Baden-Württemberg muss vor der Installation eine Genehmigung von Netze-BW eingeholt werden sofern ein Wallconnector mit einer Leistung über 11 kW genutzt werden soll.
Das Formular hat mir der Elektriker zugestellt, er allein konnte es nicht ausfüllen, da man Zählernummer und meine persönlichen Angaben (z.B. geschätzter Verbrauch) inkl. meiner und seiner Unterschrift braucht. Nach ca. einer Woche kam grünes Licht für 22 kW.
Jetzt warte ich auf einen Installationstermin durch meinen Elektriker. Dann muss ein weiteres Formular an Netze-BW, um die Fertigstellung zu melden.

Gruß,
Sven

( F5…noch keine Rechnung… F5…F5 :angry: )

Offenbar ist das überall anders geregelt.
Dringi schreibt, er hat eine CEE32 rot installiert, an die er die Wallbox anschließt.

Damit kann dem EVU die Wallbox eigentlich egal sein, weil das hat nur das zu interessieren, was bis zu Steckdose geht. Am Ende will das EVU noch, daß das Ding ferngesteuert abschaltbar ist.
Ich (bzw. der Elektrikser hat’s gemacht) mußte jedenfalls nur anzeigen, daß ich eine CEE32 rot installiert habe. Eine Genehmigung war nicht erforderlich.
Wenn die Wallbox ohne Zwischenstecker direkt angeschlossen wird, ist das was anderes.

Daran denken:
Wenn an die CEE32 was mit 11kW angeschaltet (=16A pro Phase) wird, ist eigentlich auch eine Unterabsicherung mit den 16A erforderlich …

Ich hatte mir vor zwei Jahren ein Wallbox installieren lassen. Hatte diesbezüglich NACH Installation einen unkomplizierten Kontakt mit der Netze-BW (Netzbetreiber) formlos über eMail. Ich hatte darin über die erfolgte Installation informiert, zumindest damals war keine Genehmigung im Vorfeld erforderlich.

Kurze Zeit später hatte einen Brief als Antwort bekommen, in dem mir zunächst für 1 Jahr die erforderliche Leistung zugesagt wurde. Nach einem Jahr dann erneut eMail an Netze-BW, jetzt mit Antwort, dass mir die erforderliche Leistung nun dauerhaft zu Verfügung gestellt werden könne.

Ich habe es jetzt so geschrieben:

Ich denke, dass die damit erstmal arbeite können.

Und was ist eigentlich mit mehrere Wallboxen in einer Garage/auf einem Grundstück? Zählt dann die Summe der Leistung?

Die Tesla-Wallbox läßt sich auf 32 A einstellen. Zählt die 11kW-Abnahme oder die 22kW-Möglichkeit? Muss ich meine elektrische 18kW-Swimmingpoolheizung anmelden? Haben Landwirte ihre 32A-Stecker auch registriert? Wiehern Amtsschimmel in allen Ställen genauso?

Anlagen mit 400V und 63A sind in die Häuser verlegt. Da muss es doch einen Plan geben wenn jemand diesen Strom abnimmt ohne dass er fragen muss, wenn er ihn bezahlt.

Da irrst du leider. Herkömmliche Ortsnetze berücksichtigen einen (statistischen) Gleichzeitigkeitsfaktor und sind mitnichten dafür ausgelegt, dass jedes Haus an einem Strang gleichzeitig über längere Zeit die volle Leistung des Hausanschlusses nutzen kann.
Das ist ja die Krux an der Geschichte. Es ist genug Strom da um alle Fahrzeuge in Deutschland zu elektrifizieren, er ist aber nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt an jedem beliebigen Punkt eines Ortsnetzes verfügbar.
Ja, es gibt Bereiche in denen die Ortsnetze mit so viel Spielraum verlegt worden sind, dass es dort auch in Zukunft kaum Probleme geben wird. das ist aber nicht die Regel.
Genau das ist ja auch der Grund dafür, dass die neuen TAR 4100N:2019 hier eine Reihe weiterer Regeln etablieren.
Da geht es nicht darum die Elektromobilität zu behindern. Es geht in erster Linie darum die Ortsnetzstränge nicht unnötig stark aufrüsten zu müssen. Es gibt nämlich auch bei Elektrofahrzeugen keinen Grund, dass an einem Hausanschluss jederzeit 43kW verfügbar sein müssten, unabhängig davon welche Belastung in anderen Gebäuden desselben Straßenzuges noch vorliegt. Aber die heutigen Geräte kommunizieren eben weder mit dem Netzbetreiber noch mit den Ladegeräten auf benachbarten Grundstücken. Und das muss (und wird) sich ändern.
Sonst kämen nämlich auf viele von uns zusätzliche Erschließungskosten zu, den Shitstorm dazu kann ich mir lebhaft vorstellen.