Richtige Beschilderung von Ladestationen

Wie wir alle wissen, ist die Beschilderungsproblematik bei Ladestationen weitaus komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Endlich hat sich mal jemand dediziert dieses Themas angenommen und eine Website erstellt, die richtig und falsch mit detaillierten Erklärungen gegenüberstellt und auch eine kritische Bewertung vornimmt. Die Absurdität der aktuellen Situation wird gut herausgearbeitet während zugleich konkrete Hinweise für praxisgerechte Lösungen gegeben werden:
:arrow_right: vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu … tionen.htm
(via electrive.net)

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Autschn, das erinnert mich an die etwas komplexe Wertsack-/Wertbeuteldefinition…

@Volker Danke für’s teilen der Website. Hab mich köstlich amüsiert. Gesunder Menschenverstand scheint heutzutage nicht mehr gefragt zu sein. Hauptsache es gibt für alles Regeln und das passende Schild :laughing:

Na wie gut, dass ich nahezu ausschließlich zu Hause lade - ohne entsprechendes Schild in der Garage :laughing: :laughing:

Die erste praktisch relevante Erkenntnis für mich: Es gibt keine rechtlich wirksame Ladezeitbegrenzung mit der in Berlin einheitlich verwendeten Beschilderung (Abschnitt 5.4). Gut zu wissen, da lädt man doch gleich nochmal viel entspannter. :slight_smile:

Danke für den Link, Deutschland und seine Regeln… :astonished:

Oder ebenfalls in Berlin diese Beschilderung als Paar:

Nach Überfliegen des verlinkten Artikels scheint mir diese Beschilderung sogar korrekt. Da ich dort regelmäßig vorbeikomme, kann ich aber sagen, dass dieses Schild sehr oft falsch verstanden wird. Neben dreisten Zuparkern zeigen sich auch oft die ehrlichen Fehlinterpretationen:
„Bis zu vier Stunden darf ich mit Parkscheibe auch als Verbrenner parken.“
„Die Beschränkung auf E-Fahrzeuge gilt nur zwischen 8-18 Uhr.“
Ersteres ist eher grenzwertig. Bei der zweiten Variante zeigt sich die ehrliche Fehlinterpretation dadurch, dass die parkenden Verbrenner bezahlen und einen hier nötigen Parkschein ziehen. Auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit denen ich gesprochen habe, halten diese Beschilderung für „zweideutig“ bzw. „ärgerlich“.

Ja, anscheinend hat Berlin dazu gelernt und macht jetzt tatsächlich mal was richtig (Abschnitt 4.4). Schade eigentlich … :wink:

Für eine Verbesserung der Situation siehe auch Abschnitt 8 (ganz unten) im selben Dokument.

Vorhin in Kaltenkirchen bei Hamburg gesehen auf einem Parkplatz von REWE. Dort steht ein nagelneuer Efacec Triplecharger.

Meine Meinung dazu: Schilder bringen Rechtssicherheit, Markierungen auf dem Boden, möglichst auffällig, auch wenn ein Fahrzeug darauf steht, bringen Einsicht und Aufmerksamkeit. Siehe mein Profilbild. :wink:

Dieses Schild dann auch noch in Rot mit weißem Hintergrund, weil man dann beim Einbiegen auf den Parkplatz gleich auch eine Unterscheidung bezüglich der Farben hätte: Normalschilder („Einheitsblau“ / E-Ladepunkte)

Wie man auf der oben verlinkten Seite herausfinden kann, sind die in Kaltenkirchen aufgestellten Schilder rechtlich unwirksam.

Da sind wir uns einig.

Diese Zusatzschild bezieht sich auf Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Da sind auch manche Plugin-Hybride für qualifiziert. Ein Tesla ohne „E“ auf dem Nummernschild dagegen nicht. Dessen muss man sich bewusst sein.