Der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammertag) hat ein 8-seitiges Merkblatt herausgegeben zum Thema „Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden“. (Stromlieferung, EEG-Umlage, Stromsteuerpflicht etc.) dihk.de/themenfelder/innova … mobilitaet
Interessante Broschüre! Allerdings frage ich mich, wenn ich die Definition aus EEG und KWKG wörtlich nehme, ob mein Unternehmen ein Stromlieferant ist, Kunden dürfen schon mal den Akku ihres Smartphones bei uns aufladen!
Ernsthaft, ich kenne Unternehmen, in denen Mitarbeiter ihre Kaffeemaschinen oder Mikrowellen in Pausenraum oder Büro anschließen dürfen. Wenn ich die Ausführungen in der Broschüre richtig verstehe, werden diese Unternehmen damit Stromlieferanten.
Ich habe jetzt nicht diese Broschüre gelesen, aber was ich definitiv weiß, ist, dass durch E-Auto-Laden niemand zum Stromlieferanten wird. Energiewirtschaftlich ist der Punkt der Belieferung der Ladepunkt (die Buchse an der Säule), niemals der Ladende oder das ladende Fz. Daher beliefert das Unternehmen, das eigene Ladeinfrastruktur hat, energierechtlich niemanden.
Ich kann aber rein privatwirtschaftlich einen Ladevorgang verkaufen und ihn unter Beachtung des Eichrechts nach Zeit oder kWh abrechnen. Auch das macht mich NICHT zum Energieleiferanten!