Ladestationen für Firmengelände mit Abrechnungsmöglichkeit

Hallo zusammen,

auf unserem Firmengelände sollen Lademöglichkeiten für die anstehenden Firmenwagen und Mitarbeiter geschaffen werden, eventuell kann ja der eine oder andere aus Erfahrungen bericheten.

Schön wäre, wenn eine der folgenden Möglichkeiten zur Abrechnung möglich wäre:

  1. Abrechung per Einheiten (vorher erkaufte Einheiten mit selbstbeimmtem Preis je KW).
  2. Abrechnung über PrePaid-Guthaben.
  3. RFID und mit einfacher Abrechnungslösung.

Oder eventuell hat ja noch einer eine gute Idee?

Angeschafft werden sollen zwischen 4-6 Typ2 11KW Ladepunkte (Wallbox oder Ladesäule).

Grüße

Sven

Guck Dir das Angebot von NewMotion an.

Wir haben 3 öffentliche Säulen auf dem Parkplatz vor dem Büro. Abrechnung über RFID und Gutschrift läuft einwandfrei. Für einige Karten (Gäste,…) kann der Preis auf null gesetzt werden.
Die neue Lolo kann mit bis zu 6 Ladepunkten auch Lastmanagement anbieten.

Ich hätte noch eine „gute Idee“: keine Abrechnung! :slight_smile:

Ernsthaft: warum nicht kostenlos für Mitarbeiter anbieten?
So mache ich das mit meinen 8 Ladepunkten an meinem Büro.
Spart Geld und Aufwand für Installation und Abrechnung, was die Stromkosten teilweise wieder aufwiegt. Der Rest wird als Förderung der E-Mobilität verbucht :wink:

@ Spüli, bei uns wären die Ladesäulen/Technik nicht öffentlich. Ist es auch für nicht öffentliche Plätze möglich ?

@ Yellow, ganz mein Reden! Unsere KWh Preise sind so gering, dass sich die teuere Technik und der Auffwand dieses zu installieren/abzurechnen viel teuer wäre, bis es sich dann irgendwann rechnen würde. Aber es ist nicht gewollt es zu „verschenken“ werde aber versuchen es noch anzusprechen - zumal wir im Moment von dann aktuell 1 Fahrzeug von Privat reden und zwei Flottenfahrzeuge.

Aber vielleicht hat ja wer noch eine gute Idee :slight_smile:

Blöde Frage: wenn die Firma den Strom der Ladestation an die Miitarbeiter oder sonstige „verkauft“, braucht diese Firma dann einen Gewerbeschein für Stromverkauf?

@ sabre125, gute Frage, bei uns sollen nur die reinen Kosten für den Strom ohne jeglichen Gewinn berechnet werden.

Eigentlich wird sowas doch als geldwerter Vorteil gerechnet, oder sehe ich das falsch?

Vielleicht hilft das hier? Kenne mich mit dem deutschen Steurersystem nicht aus…

:arrow_right: Laden beim Arbeitgeber kein Geldwerter Vorteil mehr!?

Mein Arbeitgeber holt auch gerade Angebote ein für eine Installation mit einer handvoll Ladepunkte, Lastmanagement, Freischaltung über RFID. Laufende Kosten sind 15 Euro im Monat pro Ladepunkt für Fernwartung / Verbindung plus Strom.

Der an die Mitarbeiter kostenlos abgegebene Strom stellt in Deutschland einen geldwerten Vorteil dar, der bisher versteuert werden musste. Seit Januar 2017 gibt es eine Befreiung davon, aber die ist zeitlich befristet bis Ende 2020. Die Unsicherheit über eine eventuelle Fortsetzung bedeutet, dass mein AG gleich zu Beginn Ladeboxen mit Freischaltung installiert haben will.

Hast du eine Quelle dazu?

:arrow_right: haufe.de/personal/entgelt/l … 83068.html

Danke - obwohl ich eine Primärquelle noch lieber gesehen hätte :slight_smile:

Nehmen wir diese solange :wink:
:arrow_right: bundesfinanzministerium.de/C … onFile&v=4

Danke! :smiley:

Das Thema haben wir doch schon Mitte letzten Jahres diskutiert als de EMobilförderung verabschiedet wurde.

Die Förderung geht sogar so weit dass der Arbeitgeber Ladestationen beim Mitarbeiter Zuhause kostenlos zur Verfügung stellen darf. Bei Übereignung muss nur pauschal versteuert werden.

bundesregierung.de/Content/ … itaet.html

Sorry, dass ich das bei meinem Vorschlag

nicht extra erwähnt hatte!

Ich bin davon ausgegangen, dass das schon allgemein bekannt ist. Ansonsten wäre „keine Abrechnung“ ja auch keine legale Alternative gewesen :wink:

Wenn ich das alles so lese, darf ich also sogar als Privater eine Lademöglichkeit gegen Entgelt zur Verfügung stellen und damit mit (meinem) Strom handeln!

Eigentlich darf man keinen Strom weiterverkaufen, das ist "Hoheit " der Netzbetreiber. Wenn ich PV-Strom in der Praxis verwenden will, muss ich die PV-Anlage auch selbst investieren, der Vermieter darf mir den Strom nicht verkaufen! Wir hatten kürzlich extra deswegen einen ausführliches Gespräch mit unserem Steuerberater. Deswegen ist das ja auch rechtliche Grauzone mit den Crowdfunding-Ladesäulen: Man kann des Strom eigentlich nicht verkaufen, ist auf eine „Spende“ angewiesen, kann sich aber auch nicht leisten, ihn komplett zu verschenken, was rechtlich zulässig ist :astonished:

Auch das Thema ist eigentlich geklärt. Die Ladesäule ist letzter Verbraucher im Sinne der Verordnung. Danach ist der Verkauf von Strom als solcher legal.