Falschparken an öffentl. Ladestation: Rechtliche Situation

Im Oktober bekomme ich ja nun endlich mein Model S. So habe ich mich im Vorfeld auch mal um die Lademöglichkeiten abseits der Supercharger umgesehen. Wir haben zum Beispiel nur 400 Meter von unserem Haus eine Ladesäule der innogy stehen, die ich durchaus nutzen könnte, zumal es einige Anbieter mit einer recht günstigen Strom-Flatrate gibt, bei der auch alle innogy-Säulen genutzt werden können.

Diese Ladesäule hat zwei Stellplätze, die auch mit dem üblichen Schild „Frei für E-Fahrzeuge“ und dem E-Symbol auf dem Boden gekennzeichnet ist. Da diese beiden Plätze jedoch mitten im Ortsteil an der Haupt-Einkaufssstrasse stehen, sind diese zumindest werktags bis abends 18 / 19 Uhr mit Verbrenner zugestellt.
Ich habe Kontakt mit der Stadt aufgenommen, die mir geschrieben haben, dass die Beschilderung ausreichend sei und ein Zusatzschild „Nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges“ nicht angedacht sei. Ich wohne in NRW. Die Stadt möchte die E-Mobilität fördern, hat auch bereits viele eigene Parkplätze für E-Fahrzeuge im Stadtgebiet eingerichtet und möchte in einem ersten Vorgang zunächst Infozettel an Falschparker verteilen, nach einer „Schonfrist“ gibt es dann Bußgelder.

Ich habe mal die Situation in unserem Ortsteil beobachtet und auch „Falschparker“ angesprochen. Diese sagten, dass für sie die Beschilderung nicht eindeutig sei, einige sagen auch, dass das E-Schild überhaupt nicht nach der StvO gültig sei und daher jeder dort parken dürfen. Einträge im Internet , jedoch schon älteren Datums, sagen dies auch.

Wie ist nun die rechtliche Situation, gerade in NRW ? Ist das Schild ein Bestandteil der StVO (gefunden habe ich bisher nichts), ist es gesetzlich irgendwo festgelegt, dass diese Plätze E-Fahrzeugen vorbehalten sind (das E-Mobilitätsgesetz ist ja doch etwas schwammig geschrieben).
Wie kann ich es handhaben, wenn beide Plätze wieder einmal belegt sind ? Wer ist zuständig ? Das Ordnungsamt, die Polizei ?

Was habt Ihr so erlebt, was macht Ihr, wenn Ihr unbedingt laden müsst, die Säule aber von Verbrennern belegt ist ?

Im Großraum Stuttgart: 110 anrufen. Normalerweise ermitteln die den Halter und rufen dann beim Halter an.

Vielleicht hilft Dir das hier:
anwalt.de/rechtstipps/parkp … 61090.html

Aber hier wieder genau das Gegenteil:

anwalt.de/rechtstipps/pkw-a … 76601.html

Vielleicht sollte man sich als E-Fahrer-Gemeinde dafür einsetzen, das die Zusatzschilder offiziell in die StVO aufgenommen werden?

Der zitierte Fall ist von Anfang 2015, und damals gab es das Elektromobilitätsgesetz noch nicht. Darauf geht der Text in Deinem Link auch ein:

Mit dem inzwischen verabschiedeten EMoG wurden die Sonderregelungen für E-Fahrzeuge auch in der StVO verankert, somit sollte eine Klage wie diese inzwischen keinen Erfolg mehr haben.

Den Knaller finde ich folgenden Tweet der Stadtwerke München:

twitter.com/moovility_me/status … 13921?s=21

Die behaupten, dass zwischen 18 und 6 Uhr jedes Auto an den Ladestationen parken darf. Kann das jemand bestätigen?

twitter.com/swm_muenchen/status … 27104?s=21

Verkehrsschilder werden ausschließllich von oben nach unten gelesen:

  • Eingeschränktes Halteverbot auf dem Seitenstreifen
  • E-Autos sind davon ausgenommen
  • im Zeitraum 9-18 Uhr jedoch nur mit Parkscheibe und max. 4 Stunden, sofern geladen wird

-> Für Verbrenner ist das also rund um die Uhr ein eingeschränktes Halteverbot.
-> Zwischen 18 und 9 Uhr dürfen E-Autos dort auch ohne Ladevorgang stehen.

Der tweet der SWM ist folglich falsch.

Das sehe ich auch so. Allerdings sind die Stadtwerke München der Betreiber der Ladestationen. Die sollten es wissen und vor allem auch richtig kommunizieren.

Die SWM kümmern sich um Energie/Säulen, das Kreisverwaltungsreferat um die Verkehrszeichen. Der für Social Media zuständige Mitarbeiter der SWM war wohl überfordert mit der Frage. Oder mit Englisch, who knows. Da ich nun bereits 2x Falschparker habe abschleppen lassen in München, kann ich guten Gewissens sagen, dass die Polizei unser Verständnis der Schilder teilt. :laughing:

Wäre mir neu, dass ein Stadtwerk die Deutungshoheit für eindeutige Verkehrszeichen der StVO hat.
Hier zeigt sich mal wieder, dass der Tweet/Facebook/Pressefuzzi/Beauftragte einer Firma/Behörde/etc nicht unbedingt Ahnung von Elektromobilität haben muss…vielleicht hat die Person nicht mal einen Führerschein und kennt deshalb die Verkehrszeichen nicht. Die Generation Twitter hat ja oftmals gar kein Auto mehr :wink:

Naja, wenn es nichtmal der/die checkt, dann muss man sich nicht wundern, dass die Ladestationen ständig zugeparkt sind…

Das hat die Polizei bei mir noch nie gemacht, obwohl ich schon mehrfach dort mal angerufen habe, wenn wieder alle 4 Ladeplätze bei mir um die Ecke von Verbrennern zugeparkt waren. Die wollten nicht mal einen Strafzettel verteilen…

Probier doch mal die kommunale Verkehrsüberwachung München, da sollte deren Aufgabenbereich sein.

In München wollten die nicht? Bei mir hat es in beiden Fällen keine 10 Minuten gedauert bis der Streifenwagen kam. Das Ganze inkl Abschleppen kostete dann aber 50 bzw 60 Minuten. Sie kommen aber nur, wenn du konkret laden willst und dies nicht geht wg Falschparkern.

Die sollten einfach endlich aufhören das als Parkplätze zu bezeichnen. Halte- und Parkverbot ausgenommen E-Fahrzeuge beim Laden. Alles wo nicht lädt wird abgeschleppt. Und da egal ob Verbrenner, Hybrid oder BEV.

+1

Vielleicht würde es eindeutig, wenn dort steht
„Kein Parkplatz - nur Ladeplatz“ o.ä.

Ein „eingeschränktes Halteverbot“ ist doch eindeutig, die „absolute“ Variante wäre noch besser. Problem ist, dass viele Autofahrer/-innen die Schilder beliebig lesen und nicht strikt von oben nach unten. Dann wird das Zusatzschild herausgepickt, das gerade zur Situation passt. Im Münchner Fall „Ah, das gilt nur von 9-18 Uhr, dann darf ich abends ja parken“. Gegen Dummheit und Ignoranz ist nur das Kraut des Bußgeldes und Abschleppens gewachsen.

Ist das überhaupt ein gültiges Verkehrszeichen? Für mein Verständnis muss das Schild rund und die Zusatzzeichen jeweils einzeln und eckig sein. Das Schild aus dem Bezug ist aber komplett eckig mit rundem Aufdruck. Ich finde keine Quelle, die ein solches Verkehrszeichen zulässt.

Es ist zulässig. Dein Verständnis ist in diesem Fall nicht korrekt.
§39 StVO: „(4) Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein.“ Es gibt keine Regelung nach der Zusatzschilder auf einer separaten Trägertafel angebracht werden müssten.

Super, danke!