Wohnungssuche: Suchkriterium Ladestation

Ich bin aktuell auf Wohnungssuche (suche nach Neubauten 2 Zimmer Wohnungen). Ich suche nun schon ca 1 Monat und bemerke eine starke Wohnungsflaute in meiner Gegend (Wetteraukreis). Ich habe nun eine perfekte Wohnung gefunden, inklusive Stellplatz. Leider betreut und vermarktet eine große Firma dieses große Neubauprojekt und auf Nachfrage, ob ich denn auf eigene Kosten eine Ladestation nächstes Jahr aufstellen darf und man sowas im Mietvertrag verankern kann, hieß es nein.

Kann ich da irgendwas tun? Mich nervt es ehrlich gesagt die Wohnungssuche mit dem Suchkriterium „Ladestation aufbauen Voraussetzung“ zu betreiben. Gibt’s Ideen? Wie macht ihr das?

Frag doch mal ob Du für deinen Stellplatz eine CEE16 Dose mit getrenntem Zähler (auf deine Kosten) bekommen kannst.
Vermeide also von einer Ladestation zu reden sondern frag nur nach einem Stromanschluss an deinem Stellplatz.

Mit einer CEE16 Dose kannst Du auch ohne Ladestation den Wagen über nacht laden.

Einen Rechtsanspruch hat man dafür aber wohl nicht (wenn sie nicht wollen gehts nicht).

Danke, hab mal gefragt. Antwort steht noch aus. Gute Idee auf jeden Fall :slight_smile:

Als Münchner würde ich die „perfekte Wohnung“ sofort nehmen… laden kann man auch auf der Strasse an einer Ladestation oder vielleicht in der Arbeit.

Wenn Du hingegen so viel fahren wirst dass jeden Tag geladen werden müßte, stimmt der Standort der Wohnung vielleicht nicht (oder Du wirst für’s Fahren bezahlt, dann brauchst Du wohl wirklich eine CEE Steckdose in der TG)

Im Zweifelsfall erst mal zuschlagen und das Ladeproblem später lösen. Wenn Du erst mal Mieter bist, gehen vielleicht plötzlich Dinge, die zu aufwändig aussehen, so lange Du nur ein Interessent von vielen bist. Die Zeit spielt für Dich, die Gesetzeslage wird sich vermutlich in absehbarer Zeit zu Gunsten der Mieter verbessern. Und selbst wenn nicht: Immer pünktlich Miete zahlen und nicht aufhören, mit dem Thema zu nerven. Irgendwann sind sie es Leid und geben nach. :slight_smile:

Weiss ja nicht, wie die Gegebenheiten in Deutschland sind.
In der Schweiz ist es grundsätzlich so, dass man in Mietobjekten alles machen kann, sofern es nicht gegen die Sicherheitsbestimmungen oder generell gegen das Gesetz verstösst. Bedingung, dass man auf eigene Kosten beim Auszug den Urzustand wieder herstellen muss.

Sofern du nur an deinem Mietgegenstand eine Veränderung vornimmst, ja. Allerdings wird das bei einer Elektroinstallation selten der Fall sein. Wir mussten z.B. in der Garage einen neuen FI einbauen lassen und ein Rohr fürs Kabel ziehen von der Verteilung via andere Parkplätze bis zu unserem. Da kommt das dann leider nicht mehr zur Anwendung weil es über die Grenzen des eigenen, gemieteten Parkplatzes hinausgeht.
Wenn aber das Kabel und die Installation bis zu deinem Parkplatz schon da ist und du nur noch eine Steckdose oder Wallbox dran hängen musst, dann hast du natürlich recht.

Bahnt sich denn schon so ein Gesetz an? Sprich, dass die Vermieter sich nicht gegen sowas stellen können?

Es soll wohl bald eine EU-Verordnung geben, die das wohl regeln wird. Kann sein, dass die schon in Kraft ist, aber eben noch nicht umgesetzt. Und es gab letztes Jahr in D eine Gesetzesinitiative vom Bundesrat, die aber erst einmal verschoben wurde. Rechtskräftig ist aber bisher nichts.

Vielen Dank. Ich werde versuchen die Wohnung zu bekommen und notfalls ziehe ich halt wieder aus (dauert mit Sicherheit bis mindestens März/April, bis mein Model 3 da ist).

Dann achte darauf, dass der Mietvertrag keinen Kündigungsverzicht enthält. :slight_smile: