Frage an Selbstständige: Laden zu Hause an Firma fakturieren

Ich hoffe es gibt zu diesem Thema noch keinen Thread.

Sicherlich gibt es unter euch einige, die Unternehmer bzw. selbstständig sind und ihr Elektroauto nicht nur in der Firma sondern auch zu Hause laden.
Mich interessiert, wie ihr das mit der Stromabrechnung bei euch geregelt habt.

Meine Frau und ich sind beide selbstständig (unterschiedliche Firmen) und sie fährt bereits seit 1,5 Jahren einen Ampera und hat das momentan so geregelt:

In unserer Garage zu Hause wurde vom Elektriker eine Steckdose mit separaten Stromzähler installiert. Darüber wird der Ampera geladen.
Monatlich stellt sie ihrem Unternehmen eine Rechnung über die verbrauchten kWh auf Basis unseres privaten Stromanbieter-Tarifes.

So würde ich das dann wohl auch für mein Model S ab März 2014 machen.

Was mich daran ein bisschen stört ist, dass man dadurch die MwSt. verschenkt!

Am Schönsten wäre es, wenn der Stromanbieter einen eigenen Zähler installieren würde und die Rechnung über diesen Verbrauch nicht an uns privat sondern an die jeweilige Firma stellen würde. Aber das ist wohl irgendwie nicht möglich.

Wie handhabt ihr das bei euch? Was gibt es ansonsten noch für Lösungsszenarien, die schon praxiserprobt sind?

Ich hab keinen Zähler. Es gibt vom ADAC Untersuchungen über Kosten von E-Fahrzeugen nach Kilometerleistung die ich aus Zeitungen gesammelt habe und die ich dann meiner Buchhaltung im Falle einer Steuerprüfung vorlege.
Es obliegt dem Finanzamt das zu beurteilen dann.

Du berechnest also einen „fiktiven“ Verbrauch an kWh/100km, den Du dann der Firma in Rechnung stellst? Welchen Wert setzt Du da für ein Model S an?

Ähnliche Fragestellung - aber umgekehrte Vorzeichen:
Wie wird das Finanzamt meinen Eigenanteil beziffern, wenn ich in der Firma lade und keinen Zwischenzähler habe? Gar nicht?

Beim wechselnden Laden in der Firma und @home gleicht sich mein Vorteil, auf Firmenkosten zu laden, mit dem Nachteil der Nichtabzugsfähigkeit der privaten Stromkosten idealerweise aus.
Für mein Gerechtigkeitsempfinden wäre das jedenfalls ok. Ich weiß nur nicht, wie ausgeprägt das Gerechtigkeitsempfinden eines deutschen Finanzbeamten ist :wink:

das ist eine Frage die noch offen ist für mich, aber das Model S wird kein Firmenfahrzeug daher hab ich mich da noch nicht schlau gemacht.
:wink:

Sorry, dass ich das eingangs nicht geschrieben habe: Bei mir handelt es sich um die Versteuerung des Privatanteils mit 1%.
Es gibt also keinen „Eigenanteil“. Sämtliche Kosten werden von der Firma getragen.

Es geht nur um die Berechnung des Stroms, der zu Hause für das Firmenfahrzeug verbraucht wird.

Das verstehe ich jetzt nicht!? Wenn es bei Dir gar nicht um ein Firmenfahrzeug geht, dann kannst Du mir leider auch nicht bei der Beantwortung meiner Frage helfen.

Ich habe einen Renault Fluence ZE :slight_smile: auf die Firma laufen seit 18 Monaten

Ach so :wink:
Und damit machst Du es so, wie Du geschrieben hast? Die gefahrenen Kilometer mit einem theoretischen Verbrauch auf 100km an die Firma berechnen?
Aber woher weisst Du wie viele Kilometer Du mit dem Strom von zu Hause und wie viele mit dem Strom von der Firma gefahren bist? Oder lädst Du ausschliesslich zu Hause?

Insbesondere bei Anwendung der 1%-Regelung sollten Dir die tatsächlichen Kosten imho bekannt sein. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Du bei dem hohen Listenpreis des Model S in die Deckelung kommst, weil die laufenden Kosten eher gering sind. Dann würdest Du über die 1%-Regelung einen höheren Privatanteil versteuern müssen, als an tatsächlichen Kosten in der Firma entstanden sind - eine ausgesprochen unschöne Situation… Den Privatanteil musst Du natürlich auch noch der MwSt unterwerfen. -> ich glaube nicht, dass die 1%-Regelung beim Model S wirklich sinnvoll ist. Hat sich das vielleicht schon mal ein Steuerspezi ausgerechnet?

Michael

Ich werde definitiv die 1%-Regelung machen! Alles andere - auch eine „Deckelung“ - muss immer über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Und das tue ich mir nicht (mehr) an.
Einen kleinen(!) Bonus gibt es aber vom Staat: man kann 500,- Euro pro kWh Akkukapazität vom zu versteuernden Neupreis abziehen (ab 2014: nur noch 450,- Euro). Leider max. 10.000,- Euro.

Aber das soll hier auch gar nicht das Thema sein :wink:

Ach ja, ich habe ein halbautomatisches Fahrtenbuch für das Model S gebaut. Hängt sich in die Telemetrie Daten und sollte fürs Finanzamt reichen. Lässt sich über den Webbrowser bedienen… Einfach nur bei jeder Fahrt einen Fahrtzweck angeben, der Rest geht von alleine :slight_smile:

Die 1%-Regelung deckt a l l e Kosten der Privatnutzung ab
(selbst Tanken im Ausland bei Privatfahrten, es ist ja eine
Vereinfachungsregel).
Trage ich eigene Kosten, kann ich diese von dem Nutzungswert abziehen, hier also
den per Zähler erfaßten und brutto bewerteten Strom. Die MWSt geht zum Teil verloren, da man in der
Regel mit der Berechnung des Stromes kein eigener umsatzsteuerlicher Unternehmer ist
(evtl. Lieferung wegen PV-Anlage, aber jetzt wird es pervers),
sie kürzt aber den Bruttorechnungswert und damit die Einkommensteuer.

Ich verweise auf das BMF-Schreiben vom 19.4.2013:
Es gilt z.B. analog:
Beispiel 5: Der Arbeitnehmer kann das Kraftfahrzeug mittels
einer Tankkarte des Arbeitgebers betanken. In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung
ist geregelt, dass der Arbeitnehmer
ein Entgelt in Höhe der privat veranlassten Treibstoffkosten
zu zahlen hat. Der Arbeitgeber hat den Betrag für den vom
Arbeitnehmer anlässlich privater Fahrten verbrauchten Treibstoff
ermittelt und vom Gehalt des Folgemonats einbehalten.
Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten
fließen nicht in die Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs ein.
Anhand der (niedrigeren) Gesamtkosten ist der individuelle
Nutzungswert zu ermitteln. Es handelt sich aber nicht um ein
Nutzungsentgelt.

gez. Dirk (fahre gerne Ampera, für Tesla hat es nicht gelangt) :wink:

Nein, reicht sicher nicht. Die Software muss zertifiziert sein. Jegliche Exceltabellen werden nicht anerkannt. Auch keine Ausdrucke oder lose Blätter etc.
Du solltest da kein Risiko eingehen, im Zweifelsfall verwerfen sie das ganze Buch und wenden die 1% Regel an.

Genau! Nochmal: Fahrtenbuch kommt nicht in Frage!

Gibt es denn hier niemanden, der ein Elektroauto als Firmenwagen fährt und die privaten Ladekosten irgendwie auf die Firma laufen lässt?

ich fürchte ja, Du wirst hier keine verbindliche Antwort bekommen … die gibt es nämlich nicht. Das Thema ist überraschenderweise so neu, dass der Gesetzgeber keine Regularien geschaffen hat. Richterliche Entscheidungen wird es auch erst geben können, nachdem bei einer - seltenen - Prüfung die vom Steuerschuldner gewählte Vorgehensweise abgelehnt wurde… und nach entsprechenden Klagen ausgeurteilt wurde.

Bis dahin wird es immer auf eine Glaubhaftmachung hinauslaufen - mit dem Risiko der Ablehnung.

Mein Steuerberater schlug mir den gleichen Weg vor, den Deine Frau auch schon eigeschlagen hat: Den verbrauchten Strom in glaubhafter Größenordnung der Firma in Rechnung stellen. Eine dazu passende private Stromrechnung sollte bereitliegen. Ein privater Zwischenzähler kann da auch hilfreich sein - ist aber keine Voraussetzung. Eine Eichung hat damit übrigens nix zu tun und hat wohl auch steuerlich keine maßgebliche Relevanz. Die Mehrwertsteuer bleibt dabei natürlich auf der Strecke, wenn Du nicht sowieso privat mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erbringst (PV-Anlage, Vermietung von Gewerbeimmobilien,…).

Das ist meine laienhafte Meinung … ich bin glücklicherweise kein Steuerberater…

Die Deckelung wird übrigens nicht über ein Fahrtenbuch nachgewiesen. Sie erlaubt Dir lediglich, keinen höheren Privatanteil gem. 1%-Regelung versteuern zu müssen, als an Kosten tatsächlich entstanden sind. Einzige Voraussetzung: die tatsächlichen Kosten sind bekannt.

Ich stelle der Firma Jährlich eine Rechnung mit dem Stromverbrauch an der Ladestation. Dieser wird mit einem geeichten Zähler gemessen. Die MwST bleibt zwar auf der Strecke, aber das ist dei einfachste Lösung und wurde auch noch nie bemängelt. Der Zähler wird von mir Monatlich abgelesen und eine handschriftliches Protokoll geführt.

Laut meinem Steuerberate wäre noch die Möglichkeit einen %-Satz von der Stromrechnung Jährlich in die Buchhaltung zu nehmen, jedoch mit dem Zwischenzähler ist man auf der sichereren Seite.

Ist schon klar, dass ich keine verbindliche Antwort bekomme :wink:
Ich wollte auch nur wissen wie das andere machen.
Und dabei hast Du mir mit Deiner Antwort schon geholfen. Danke!

Und die Erfahrung, dass das für Steuerberater immer noch Neuland ist, habe ich auch gemacht :slight_smile:

Danke!

Es sieht also so aus, als wenn dies die gängige Methode ist.