EU Kommission erlaubt gemeinsame Ladestationen für Elektroau

EU Kommission erlaubt gemeinsame Ladestationen für Elektroautos
Die EU-Kommission erlaubt BMW, Daimler, Ford und Porsche die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Errichtung einer öffentlichen Lade-Infrastruktur für Elektroautos.
motor-talk.de/news/gemeinsam … 18375.html

Böse interpretiert heisst das, dass nicht mal die Wettbewerbskommission daran glaubt, dass die was Marktbeherrschendes hinstellen :wink:

Es könnte natürlich daran liegen, dass die Teilnehmer A) heftige Konkurrenten sind, B) zugesichert haben, dass andere Hersteller dem Konsortium jederzeit beitreten können, C) alle Fahrzeuge mit dem von der EU als Standard definierten Anschluss laden können werden und D) genügend andere Ladenetzwerke existieren.

Damit kann man Tesla dann auch nicht mehr vorwerfen dass sie ein eigenes Ladenetz betreiben.

Was ich jetzt nicht gelesen habe ob auch Fahrzeuge anderer Hersteller Zugang zum Ladenetz bekommen und ob das diskriminierungsfrei ist, d.h. der gleiche Preis für alle gilt.

Der Zugang für andere Hersteller wird frei - so lange sie CCS haben. Zur Abrechnung wurde meines Wissens noch nicht gesagt. Ich denke aber, die Mitglieder können hier ihren Fahrzeugen freie Preise zugestehen (Plug-and-charge), ggf. Flatrates.

Für alle Anderen wird es wohl einfach gleiche Kosten geben, ggf. etwas höher. Dass hier eine künstliche Hürde aufgebaut wird denke ich nicht. Das bliebe ja wieder an den Herstellern hängen. Eher wird es einfach, mit dem Hinweis, dass es mit einem Fahrzeug des Konsortiums noch leichter wird.

Auch gut, dann hat Tesla auch diese Möglichkeit. :wink:

Die Stationen sind natürlich in allen Ländern der EU konform mit dem jeweiligen Rechtsrahmen, d.h. in D mit der LSV: Offener Zugang, diskrimierungsfreie Preisgestaltung, Direktbezahlmöglichkeit, CCS. Warum auch nicht - Ladestationen sind kein natürliches Monopol wie Netze. Lade ich auf der Reise nicht bei T+R, lade ich eben am Autohof.

Ich teile diese Zuversichtlichkeit nicht. Die Autolobby hat in Deutschland eine LSV auf den Weg gebracht, um den weiteren Ausbau des proprietären Supercharger-Netzwerkes zu stoppen. Begründet mit „gleicher Zugang für alle ab 22kW DC“. Nun bilden vier Hersteller ein Konsortium und die EU hat keine Wettbewerbs-Bedenken? Wo leben die?

Ich hätte denen klipp und klar ins Stammbuch geschrieben: gleicher Zugang für alle. Nicht: Zugang für alle, aber einige sind gleicher.
Porsche will für’s Laden an den 350kW Stationen eine digitale Kommunikation zur Authentisierung einsetzen, ähnlich der Lösung von Tesla am Supercharger.
Es soll mir niemand erzählen, dieses Konsortium würde aus reiner Freude an der E-Mobilität diesen bequemen Bezahlweg allen Mitbewerbern eröffnen.

Ich kenne das Lastenheft und den Business Case. Ist so wie vorher von mir gepostet.

Ich würde mal nicht so schwarz sehen, wegen der Authentifizierung. Eine automatische Authentifizierung nach ISO 15118 ist die Entwicklung die man anstrebt neben anderen Verfahren nach LSV, z.B. Ad hoc Ladung per Kreditkarte o.ä… Ich sehe nicht dass man Fahrzeuge mit CCS ausschließt, z.B. Hyundai.

@CLG, gleicher Zugang für alle oder nicht?

Ja, Du hast recht. Es wäre sicher besser, wenn jeder Hersteller sein eigenes, proprietäres Ladenetz aufbauen würde anstatt gemeinsam eine Firma zu gründen, in die dann auch andere Kooperationspartner einsteigen können. Und es geht überhaupt nicht, wenn man Fahrzeuge von Nichtteilnehmern überhaupt an seinem Netzwerk laden lässt, auch nicht, wenn sie dafür mehr Geld zahlen müssen und das Laden umständlicher wird.

Kurz, sie sollten es halt einfach so machen wie Tesla.

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[Hier stand arrogantes Zeug, für das ich mich entschuldigen möchte]

Edit: Als Kartellrechtler nur eine kurze Anmerkung, die vielleicht etwas zum Verständnis für die Kommissionsentscheidung beiträgt, sehr vereinfacht und bitte nicht als „Lehrstunde“ ansehen, da sehr verkürzend dargestellt.

Die Kommission/nat. Behörde schaut sich bei solchen Gemeinschaftsunternehmen u.a. sehr genau die Auswirkungen auf den Wettbewerb im relevanten (!) Markt an. Warum das Ausrufezeichen? Weil allein schon die Bestimmung des relevanten Marktes im Kartellrecht nicht immer ganz leicht sein wird. Beispiel Fernbusse: Was ist der Markt, der z. B. bei einer Kontrolle von Flixbus ausschlaggebend ist? Einfache Daumenregel: Ein Markt setzt sich aus all denjenigen Produkten/Dienstleistungen zusammen, die untereinander austauschbar (Substitute nach dem sogenannten SSNIP-Test) sind und von einer Angebotsumstellung anderer Anbieter „aufgefangen“ werden. Um bei Flixbus zu bleiben: Der relevante Markt könnte die Personenbeförderung an sich sein (dann bestimmt sich der Markt aus Bus, Carsharing, Mietwägen, Flugreisen, etc. pp. - Marktanteil von Flixbus völlig vernachlässigbar) oder der reine Busmarkt (Flixbus mit über 90% Monopolist).

Zur Bestimmung der Auswirkungen auf den Wettbewerb wird auf viele Parameter geachtet, wirtschaftlicher Sachverstand einbezogen, etc., die ich hier nicht darstellen möchte (VollfunktionsGU? Koordinierende Effekte? Konzentrations-/KooperationsGU? etc.).

Damit sollte relativ leicht erkennbar sein, warum vorliegend die Entscheidung so fallen musste, wie sie fiel: Die Beteiligten sind in ihren angestammten Märkten einem starken Wettbewerb untereinander ausgesetzt, der Markt, den sie nun angehen, „existiert“ für sie bislang gar nicht (keine Marktanteile), das System ist offen, die Teilnahme freiweilig, etc. pp. Daher ein absoluter „No-Brainer“, zumal das europäische Kartellrecht wie auch das nationale Recht genug Möglichkeiten vorsieht, bei einem etwaigen (viel späteren!) Missbrauch der Marktmacht einzuschreiten (s. derzeitige Ablesedienste-Debatte).

Das hat also alles nichts mit „Gegen Tesla“, „Rettung der Deutschen“ usw. zu tun, sondern es ist die einfache Anwendung der gesetzlichen Vorgaben.

Auf welchen Post bezieht sich dein Beitrag?
Was „Ist so“?
Hat eher Naheris recht oder Volker deiner Meinung bzw. Wissens nach?

Zugang wird diskriminierungsfrei sein.