Es gibt neue Festlegungen, interessant für Betreiber von Ladeinfrastruktur.
Ich bin ganz froh, dass Tesla die Energie frei abgibt, bzw nach Zeit abrechnen. Ein Teil wird sie aber treffen.
Regeln und Erkenntnisse des
Regelermittlungsausschusses nach § 46
des Mess- und Eichgesetzes für
Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im
Anwendungsbereich der E-Mobilität
Stand: 16. März 2017
Verfasser:
Regelermittlungsausschuss bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB); Braunschweig und Berlin
Die Liste der Anforderungen für Messungen bei Ladestationen sind mittlerweile sehr detailliert. Die Punkte sind sicher alle begründbar, machen die Ladeinfrastruktur (LIS) aber sehr komplex und teuer.
Wichtig, Auszugsweise:
• Neu in Verkehr gebrachte Ladesäulen für Gleichstrom müssen bereits ab 1.1.2018 mit Gleichstromzählern ausgestattet sein. Daneben ist auch eine Abrechnung rein über Zeitmessung erlaubt. Die Abrechnung über Wechselstrom ist bei Gleichstrom-Ladesäulen nur erlaubt, wenn diese bis zum 31.12.2017 in Verkehr gebracht werden.
• „Die Anzeige des Messergebnisses muss klar und eindeutig sein.… Unter normalen Einsatzbedingungen muss ein problemloses Ablesen des dargestellten Messergebnisses gewährleistet sein.
Nachzulesen
public.ptb.de/resources/show/10 … .20170316B
rw