Ladestation beim Netzbetreiber anmelden?

Hallo Zusammen.

Habt Ihr Eure zusätzliche Netzlast (Wallbox / CEE) für Euren Tesla beim Netzbetreiber angemeldet?
Ich habe gerade meinen Vertrag gesichtet, und darin steht, dass erhebliche zusätzliche Lasten anzuzeigen bzw. zu beantragen sind.
Ich denke, dass selbst 11kW Ladeleistung schon als erheblich gelten.

In dem Zuge der Prüfung habe ich festgestellt, dass man bei mir lediglich 14 kVA „installiert“ hat, obwohl ich eigentlich 3 Wohneinheiten mit elektr. Warmwasserbereitung plus 22kW Wärmepumpe bestellt/angefordert hatte.

Weiß jemand hier im Forum wie ein Netzbetreiber die theoretische Netzbelastung berechnet?

Wie wird in Zukunft eigentlich die maximal mögliche Netzlast verteilt? Nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ oder muss ich irgendwann einmal meine zugebilligten 22kW für EV auf 3,6 kW reduzieren, weil alle Nachbarn in der Straße auch ihr EV laden müssen?

Oder werde ich sogar meine Durchlauferhitzer zurückbauen müssen, damit die Netzkapazität für alle reicht?

Klar ist natürlich, dass wenn niemand seine zusätzliche Netzlast anmeldet, dass Netz dass irgendwann nicht mehr ab kann. Wenn dadurch die Netzversogung instabil wird, ist natürlich niemanden geholfen.

Das der Netzbetreiber freiwillig auf seine Kosten das Netz erweitert, halte ich für unrealistisch. Allerdings kann es auch nicht so sein, dass der Letzte alles zahlen muss.

Muss nicht gemäß EU-Verordnung zukünftig jeder Neubau einen Anschluß für EV’s vorsehen? Welche Last legt hier der Netzbetreiber zugrunde?

Hi !

Das mit den Neubauten in Frankreich so - aber doch nicht in DE. Jedenfalls ist mir das in SH nicht bekannt - im Baurecht (ist auch Landessache).

Natürlich geht es so nicht. Aber frag’ doch Deinen Netzbetreiber mal, was er mit dem Baukostenzuschuss, den Du fein bezahlst, so macht, wenn Du auf 63A oder 80A auflasten läßt.

Letztendlich hat das alles mit entspr. Gleichzeitigkeitsfaktoren zu tun, die ein Netzbetreiber annimmt. Da passen aktuell EVs oder Speicher nicht so recht rein.

Du mußt in Deinem rechtlichen Rahmen leider tun, was vertraglich festgelegt ist. Wenn Dein Netzbetreiber eine Meldung von Dir verlangt, dann mußt Du das auch machen. Bei mir war es 2014 nicht erforderlich, wohne in SH.

Es ist klar, dass in DE das Licht aus geht, wenn alle gegen 18:00 Uhr irgendwas in der Ecke um 1-2 Mio E-Autos mit 22 kW laden wollen - da sind wir noch nicht und es ist unklar, ob wir da jemals hinkommen.

Im owners Bereich empfehle ich Dir den Thread über die „VDE-AR-N 4100“ - da haben wir eine sehr fundierte Diskussion exakt zu diesem Thema laufen.

:wink:

Danke für Deine Antwort.

Mein Vertag ist von 2007. Ich könnte wetten, dass das bei allen Verträgen in DE so ist.
Ich meine dabei nicht den Vertrag mit dem Versorger, sondern den mit dem Netzbetreiber.
Nur weil man 80A im Hausanschlusskasten hat, heißt das noch lange nicht, dass man den Strom auch aus dem Netz nehmen darf.

Ich werde auf jeden Fall meinen Anschluss auf Maximum erweitern, mal sehen was es kosten soll.

In den Ownersbereich komme ich leider nicht, obwohl ich meine VIN dem zuständigen Admin mitgeteilt habe.

Gruß Frank

Hi !

Das steht leider nirgends - dennoch wird es einen min. 4-Stelligen Betrag kosten, den der Netzbetreiber (Unterschied zu Versorger ist mir klar - wir haben ne PV-Anlage…) eigentlich netzverstärkend einsetzen sollte.

Tatsächlich ersetzt er ggf. Deine Sicherungen im verplombten Bereich durch größere und das war es dann auch. Sollten alle Leitungsquerschnitte stimmen, ist das eine top Marge.

So verfahren sie seit Jahren und nun kommen Menschen aus der Versenkung, die ggf. auch mal die Leistung abrufen wollen - jetzt wird es eng…

Im Vertrag - min. auch mal in unserem - steht nicht drin, wie lange ich z.B. 22kW nutzen darf. Aber da stellt sich die Branche gerade auf - siehe VDE-AR-N 4100.

Mach’ mal Dein Ding - jetzt ist noch ne gute Zeit dafür und alles andere werden wir dann sehen in 2-5 Jahren…

:wink:

Finde ich sehr intelligent, sowas im Owners-Bereich zu verstecken. :unamused:
Es soll Leute geben, die sich für sowas interessieren, bevor sie sich den Tesla ins Haus holen.

Ein TFF user stellt uns hier vertrauensvoll die aktuelle Version der in Diskussion stehenden Veränderungen zur Verfügung. Diese sind noch gar nicht verabschiedet. Mit dem Kauf eines BEV hat es nicht wirklich etwas zu tun.
Wir diskutieren dort, inwieweit die angedachten Änderungen für die Sache und das Land zielführend sind. Wir sind sehr erfreut darüber, das jemand, der an der Schaffung von VDE Normen Anteil hat uns hier ins Benehmen setzt. Es sollte jedoch klar sein, dass man das so nicht im Internet ausserhalb geschützter Bereiche zur Verfügung stellen kann. Unser TFF Mitglied hat sich dazu entschieden und das respektiere ich. Ansonsten einfach mal probieren, ob man so etwas über die aktuellen Versionen der VDE-AR-N 4100 im Netz findet…

Nachvollziehbar und professionell. Gleichzeitig bietet es die Chance, die VDE von Praktikern zumindest leicht „einzufärben“ :slight_smile:. Klasse!

Bye Thomas

Leute, ich bitte euch, :unamused: niemand verbietet mir, nach einer langen Radtour mich eine Stunde mit heißen Wasser aus einem Durchlauferhitzer zu duschen, danach meine langen Haare ausgiebig zu föhnen, meine Klamotten im Trockner zu trocken, mir währenddessen ein paar Pizzen im Ofen zu verkohlen und nebenbei noch die 95°C Bettwäsche zu waschen und vorher mein zwei PlasmaTVs anzuschalten und die vier PS3 für SETI@Home rechnen zu lassen - jeden Tag!

Also prüft euren Hausanschluß, redet bei Bedenken nochmal mit eurem Elektriker und ladet einfach euere E-Autos. Aber schreckt nicht unnötig die Versorger aus ihrem Dornröschen Schlaf auf! Wo kein Kläger, da kein Richter. So - das mußte raus. Möge der Shitstorm über mich herfallen. :smiling_imp:

Fällt er nicht. Lies’ mal den Thread über die VDE falls Du es nicht schon getan hast. Hier werden explizit Speicher und Ladestationen adressiert und es wird nicht mehr möglich sein - aktuell über 11 kW dreiphasig (war auch schon weniger) zu laden und vor allem werden keine Schieflasten mehr erlaubt (in der Diskussion aktuell ab 3,7 kVA mglw. 4,6 kVA).

Also alle einphasigen Verbraucher oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr erlaubt werden. Das ist ganz bitter für e-Golfs, Leafs, den IONIQ etc.pp. Die fallen dann mehr oder minder auf Schuko-Speed zurück. Man kann das umgehen, in dem man phasensaldierend einen Speicher einsetzt, aber das wird einfach teuer.

Vor allem geht es hier um Dauerlasten - dazu zählen die von Dir aufgeführten Geräte nicht unbedingt, also behältst Du dort Recht. Ein Speicher oder ein BEV kann das aber über Stunden machen und das gefährdet die Netzstabilität. Die Diskussion rankt sich nun darum, ob es clever ist, als Netzbetreiber - den status quo zu betonieren, in dem man VDEs anpaßt oder einfach mal mit Mut in die Zukunft zu blicken - intelligente Netze zu bauen - Quartierspeicher einzusetzen - Stromtarife anzubieten, die netzstabilisierend wirken.

Bei einer signifikanten Anzahl von BEVs in DE bekommen wir mit den aktuellen Ideen alle ein Problem - auch wir, die schon fahren. Neben den Schieflasten soll auch dreiphasig nicht mehr als 11 kW erlaubt sein - im Übrigen war das schon deutliche weniger und bewegte sich erst in der letzten Änderung ein wenig nach oben.

Setzen sich die Netzbetreiber voll durch, dann wird es auch kein on shore Tesla Vorklimatisieren mehr geben, da der Schieflastschutz (dann vorgeschrieben für jede Hausverteilung) vorher zieht, da die Teslaheizung zunächst einphasig beginnt, dann zweiphasig wird um dann dreiphasig knapp unter der Schieflastgrenze und damit dem Radar zu verschwinden. Wenn man sich das mal realtime an einem entspr. Zweirichtungszähler anschaut, dann ist das äußerst knapp.

Und Tesla kann jederzeit das Verhalten der Heizung per Software so ändern, dass unter den dann geltenden Rahmenbedingungen es einfach in DE nervig wird.

Insofern ist hier schon eine entspr. Einflußnahme und Gegenlobbyismus angebracht.

Ich verstehe die Position der Netzbertreiber, werfe ihnen aber Protektionismus und absolut fehlende Innovation und damit Zukunftsfähigkeit vor.

Ungefähr so läuft der Hase gerade…

:wink:

Volle Zustimmung!

Ich dachte, die Heizung hängt am DC-Hochvoltnetz. Wenn man vorheizt und das Auto hängt am Kabel, müsste der Bordlader die zur Heizung erforderliche Leistung ins DC Bordnetz speisen.
Ich habe schon beobachtet, dass der Tesla Bordlader den Strom pro Phase hochfährt mit mehreren Sekunden Abstand. Bei Doppellader erst der Masterlader, dann der Slave. Da entsteht zu keinem Zeitpunkt eine Schieflast >16A.

Frage: Wie sieht das eigentlich mit Bestandschutz aus hinsichtlich der geplanten VDE-Änderungen?
Ich habe seinerzeit (Anfang 2015) beim Netzbetreiber (Westnetz) tel. nachgefragt, wie hoch mein EFH abgesichert ist und ob ich meine 22kW-Ladestation anmelden muss. Nach einigem Hin-und-Her kamen dann die Antworten: 63A und Nein.

Kann der Netzbetreiber über die VDE die 22kW-Ladestation im Nachhinein meldepflichtig machen bzw. den Betrieb untersagen?
Oder geht es hierbei nur um Neuinstallationen? Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass im Handumdrehen mal eben in jedem Haushalt ein „Schieflastschutz“ installiert wird aufgrund solch einer Änderung?

Das Thema Bestand ist noch nicht klar - diese Frage haben wir uns auch gestellt. Ich werde in diesem Jahr - auch wg. der ZOE, noch eine Veränderung vornehmen.

Ich gehe davon aus, dass bei Inkrafttreten, die ganze Suppe über allen gleichsam ausgegossen wird. Man kann das auch relativ einfach anhand des Stromverbrauches der letzten Jahre ermitteln. BEV Haushalte stehen da hervor.

Die Heizung kratzt auf jeden fall mehrere Sekunden lang die 3,7 kVA Schallmauer einphasig und zweiphasig jeweils auf jeder Phase. Das ist bei mir so. Jetzt muß ich direkt nochmal nachschauen, wie lange das so sein darf. Man darf ja auch nicht vergessen, dass es immer schon irgendeine Last auf irgendeiner Phase gibt. Insofern kommt man da relativ schnell auch in Richtung 4,6 kVA.

Zunächst beginnt die Heizung auch on shore autark - für so 30-60s. Dann wird die AC-Lader eingeschaltet. Steht man daneben, merkt man, wie der Schütz in das Wallbox anzieht und dann geht es phasenverteilt los wie beschrieben…

Ich schaue mir das jeden Morgen beim Frühstück per app über den SMA Energy Meter an - real time. Genau aus dieser Diskussion - mich interessiert, was morgens im Haus abgeht und wie das dann aussieht, wenn man den Wagen vorheizt. Morgen kommt die ZOE - dann wird die durchgemessen - auch bei der Vorklimatisierung. Werde berichten. L3 ist bei uns Erdegeschoss und da hängt ne Menge Haustechnik drauf - Heizung und alle Server. Auf L3 reissen wir jeden morgen die 3,7 kVA und auch die 4,6 kVA einphasig…

Nachtrag zum zeitlichen Verhalten:

Zugrunde wird der gemittelte 1-Minuten-Effektivwert gelegt. Die Unsymmetriebegrenzungseinrichtungen reagieren tlw. im Bereich von 100ms je nach Schieflastlage.

Steht aber alles noch nicht fest. Immerhin ist die Tendenz aktuell weg von 3,7 kVA hin zu 4,6 kVA dreiphasig max. bzw. < 4,6 kVA einphasig.

Insofern kann man allein mit der Heizung da durchaus schnell im roten Bereich landen, da ja die Grundlast auf jeder Phase nicht zu vernachlässigen ist…

so long…

:wink:

Ich hab den Ladestrom für zu Hause auf 13A gestellt, auch um die Lebensdauer des Laders zu erhöhen. Das sind 9KW verteilt auf 3 Phasen. Sollte also kein Problem sein hinsichtlich Schieflast, wenn die Ströme je Phase zeitlich versetzt hochgefahren werden.

Wie soll denn dieser Schieflastschutz überhaupt umgesetzt werden?
Ich kenne genug Haushalte/Häuser, die haben noch nicht einmal einen Zählerschrank.
Und diese sind ohne Veränderungen bisher auch von allen Änderungen verschont geblieben. (Trotzdem schon CEE’s für die Kreissäge im Keller oder Garage)

So weit ich weiß, ist das alles noch nicht geklärt.

Es trifft einen, wenn man einen Speicher baut oder eine Ladestation installiert. Dann schlägt das zu. Es geht um Gleichzeitigkeitsfaktoren im Dauerlastbereich oberhalb von 3,7 oder eben 4,6 kVA. In normalen Haushalten kommt das so nicht wirklich vor.

Man erklärt dann eben einen Speicher oder eine Ladestation zu meldepflichtigen Einrichtungen und dann muß das Schieflastmanagement installiert werden. Wie hier eine technische Lösung aussieht, ist unklar. Installiert man es nicht, dann gibt es eben keinen Speicher oder keine Ladestation.

Man wird sehen…

Welche Änderungen genau ?
Ich frage, weil ich eine 22KW Ladestation habe und gerade ( Mai 2017 ) ein PV mit Speicher installieren möchte.
Ich möchte gerne reagieren, wenn ich sowieso gerade beim verändern bin, bevor ich ggfl. etwas übersehe.
Danke

Ich werde zwei Ladepunkte setzen - mit lokalem Lastmanagement, damit beide Fahrzeuge unabhängig voneinander laden können und dabei eine einstellbare Gesamtleistung im Parallelbetrieb nicht überschritten wird. Damit lande ich im Bestand - was auch immer das bedeuten mag…

ok- ich denke, dass ich das verstehe.