Was tun? Miteigentümer ist gegen Lademöglichkeit!

Hallo zusammen!
Habe ein großes Problem.
Freue mich schon sehr darauf dass irgendwann das Model 3 bei mir eintrifft und habe mich im Vorfeld schonmal etwas mit der Infrastruktur beschäftigt und im Besonderen mit einer Lademöglichkeit in der Tiefgarage.
Wohne in einem Mehrparteienhaus als Miteigentümer.
Nun ist es so, dass mir ein Miteigentümer mitgeteilt hat, dass er vor allem aus gesundheitlichen Gründen GEGEN eine Lademöglichkeit in der Tiefgarage stimmen wird. Seine Wohnung befindet sich direkt über der Garage und er sieht sogar einen eventuellen Wertverlust der Wohnung dadurch, dass noch mehr Elektrosmog/Strahlung etc direkt unter seiner Wohnung und unter seinem Schlafzimmer besteht. Er hat mir auch direkt ein Urteil des LG München mitgeschickt (Urteil v. 21.1.2016 – 36 S 2041/15) dass das eine bauliche Veränderung ist und einer Zustimmung ALLER Miteigentümer bedarf.

Oh man…
was habe ich denn nun für Möglichkeiten?
Ursprünglich wollte ich eine rote CEE Dose anbringen lassen, mir würde nach gründlicher Überlegung aber auch eine einfache Schuko Steckdose reichen…
In der Nähe meines Tiefgaragen Platzes würde sich auch ein Stromkabel befinden welches sich bestimmt anzapfen ließe für eine Schuko.

Habt ihr Ideen?

Vielen herlichen Dank schonmal - bin im Moment etwas betrübt deswegen weil der Tesla Traum dadurch etwas schwieriger im Alltag wird! :cry:

Carter

Elektrosmog? Durch 50 Hz Wechselspannung? Hat der gute Mann keine Stromleitungen in den Wänden seiner Wohnung? Oder spürt er die ganz zufällig nicht, aber die 5 Meter unter seinem Schlafzimmer dann plötzlich schon?

Es gibt schon völlig hirnverbrannte Kauze da draussen… :imp:

Ja, aus gesundheitlichen Gründen will er lieber weiterhin in der Tiefgarage Abgase einatmen.
Sehr skurril, ich wünsche Dir dass eine Einigung stattfindet.

Vielleicht kannst du auf einen anderen Stellplatz wechseln, der nicht unter seinem Schlafzimmer liegt?

Elektrosmog und Wertverlust, das ist ja ziemlich bescheuert.

Würde folgendes vorschlagen:

  • Bastle deinem Nachbarn einen Aluhut :nerd:
  • Mach mit ihm eine Tesla-Probefahrt
  • Sprich mit deinem Arbeitgeber bezügl. Ladestationen am Arbeitsort
  • Ziehe um

Das hört sich für mich an, als ob ein Elektrroautogegner einen Vorwand gesucht und gefunden hat das zu blockieren. Das mit dem Elektrosmog ist absoluter Unfug.

Hattest Du nach Anbringen einer Ladestation gefragt oder nach Installation einer CEE16/32 Dose? Tippe auf ersteres.
Zudem lese ich im Netz einige Diskussionen zu diesem Urteil nicht als zustimmungspflichtig ALLER Miteigentümer, sondern eher als Mehrheit der Miteigentümer. Daher noch nicht die Flinte ins Korn werfen …

Lies dich ev. hier durch:

Ist nicht ganz deckungsgleich, aber eine ähnliche Thematik.

Klar ist das ein Vorwand.

Vielleicht ist dieser Mensch aber noch nicht mal Elektroautogegner, sondern einfach nur Gegner. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass man solche Menschen trifft. Wenn man dann in einem Vertragsverhältnis (Eigentumswohnung) steht, wird es leider schwierig, diese zu ignorieren, was ansonsten die beste Reaktion ist.

Ich war in einer ähnlichen Situation, und ich habe das so gelöst: einfach Elektriker beauftragt die Leitung zu legen. Tatsachen geschaffen.

Bis zur nächsten Eigentümerversammlung ist vielleicht sogar ein Gesetz verabschiedet, dass jedem das Recht zugesteht, eine Lademöglichkeit zu installieren.

Ansonsten ist der Tipp von Ensor gut. Ich würde mal einen Elektriker befragen, wo am einfachsten vom Verteilerraum (wo dein Wohnungszähler vermutlich sitzt) eine Leitung gelegt werden kann, vielleicht ist sogar noch Platz in einem Leerrohr frei. Ein Fachmann kann Dir das sagen. Dann vielleicht den Parkplatz tauschen mit jemandem. Eine kleine unscheinbare CEE Dose setzen lassen und einfach laden. In deinem Fall würde ich von einer Wallbox abraten, dieser phallische Typ2 Stecker könnte ansonsten solche Typen „elektrisieren“ :laughing:

Da es mit dem Modell 3 noch dauert, die Vorarbeiten (Elektrikercheck, Parkplatztausch) kannst Du ja machen lassen, und den Rest würde ich dann kurz vorher einfach beauftragen und durchführen lassen. Und gar nicht mehr groß davon reden. Im besten Fall hat der das längst wieder vergessen und sich bis dahin andere Gegner gesucht und ist ausgelastet. :wink:

Schick ihm doch mal einen Ausdruck sämtlicher Stoffe, die Verbrenner emittieren:

Kohlenstoffmonoxid = toxisch
Kohlenstoffdioxid = Verdrängung von Luftsauerstoff
Stickstoffoxide = toxisch
Kohlenwasserstoffe = karzinogen
Schwermetalle (Platin im Kat bspw.) = toxisch
Feinstaub = Lungenkrebs, Asthma, Atemwegsbeschwerden, Verstärkung von Allergiesymptomen, Herz-Kreislauferkrankungen -> Herzinfarkt
Ruß = Lungenkrebs

Wird ihn aber wohl kaum umstimmen. Er sagt dann einfach, dass Verbrenner auch doof sind, er die aber nicht verbieten kann. :unamused:

Naja bis Auslieferung des Model 3 vergeht ja noch etwas Zeit und vielleicht „vergeht“ bis dahin ja auch der lästige Eigentümer … ansonsten seine Wohnung kaufen und vor die Tür setzen :imp:

Genau das wäre auch meine Empfehlung!

Wenn du jetzt mit Paragraphen, Gesetzen, Verordnungen oder mit dem Gegenargument kommst, dass Verbrenner viel gefährlicher seien, blockt er im Zweifel völlig ab. Aber ein Stellplatzwechsel müsste sein Argument ja entkräften. Vor allem wenn man ihm dann ganz ruhig und verständnisvoll erklärt, dass man seine Befürchtung sehr ernst nimmt und deswegen so gehandelt hat.

Und was das Urteil angeht: Da müssen die Gerichte jetzt so oft mit belästigt ääh beschäftigt werden, bis sich die Rechtsprechung ändert.

Das ist ein ganz großes Problem bei Eigentumswohnungen. Ein einziger Querulant kann jedes noch so sinnvolle Projekt stoppen. Es gibt nun mal Leute die sind einfach nur strohdumm und charakterlich unter aller Sau. Hab gerade mal dazu gegoogelt. Da will in einem Faden jemand einem Behinderten die Installation einer Steckdose in der Tiefgarage verbieten, die der zur Ladung seines Elektrorollstuhls braucht. Da könnte man kotzen vor Abscheu,

Hier bei dieser Lademöglichkeit bin ich mir nicht ganz sicher, was rechtlich gilt. Die Wände in einem Gebäude sind Gemeinschaftseigentum. An dem darfst du nichts machen ohne Zustimmung aller. Ob man ein Loch durch bohren darf??? Wie ist das mit den Stellplätzen? Sind die den einzelnen Wohnungen zugeteilt ( Sondernutzungsrecht ) oder gehören alle Stellplätze allen? Im ersteren Fall ist es viel einfacher.

Ich fürchte du wirst einen Anwalt befragen müssen, der sich damit auskennt. Für einige Veränderungen reicht ein Mehrheitsbeschluss. Damit hast du gute Karten. Bei erforderlicher Einstimmigkeit…

Grüße
Frank

Bei der nächsten Eigentümerversammlung einen Antrag auf Ladeanschluss stellen, M3 ist ja schon bestellt, oder? Vor Antrag die Teilungserklärung lesen und vorab versuchen die Mehrheit auf Deine Seite zu bekommen. Teilungserklärungen haben oft Klauseln für Mehrheitsbeschlüsse in manchen Fragen.

Wenn der Parkplatz Sondereigentum und nicht nur Sondernutzungsrecht ist, hast Du wahrscheinlich sogar einen Rechtsanspruch auf einen Stromanschluss. Wenn Du selber nicht wirklich firm in WEG-Recht bist, such Dir einen guten Fachanwalt.

In Berlin könnte ich Dir einen Tipp geben, falls gewünscht bitte PN

Gruß Mathie

Problem wird sein, dass die Installation eine bauliche Veränderung ist. Und hier entscheiden die Gerichte derzeit recht uneinheitlich, ob der Eigentümer einen Anspruch auf Zustimmung der WEG hat (diese ist Voraussetzung für den Eingriff in das Gemeinschaftseigentum). Zwar ist der Gesetzgeber „dran“ (s. bundesrat.de/SharedDocs/ber … 40-16.html), aber das ist noch nicht durch…

Ich würde mit deinem netten Nachbarn noch einmal das Ganze durchgehen und bei Widerstand auf die entgegenstehenden gerichtlichen Entscheidungen und damit die bestehende (Kosten)Unsicherheit hinweisen, die seine Verweigerung im Falle eines Gerichtsverfahrens mit sich bringt. Evtl. findet man ja einen Mittelweg, denn in Zukunft wird er es ganz sicher nicht mehr verhindern können! Bei mir hoffe ich nach wie vor auf die - bislang völlig unstreitige - Mitwirkung der WEG, da es hier in der Wohnanlage mehrere Interessenten sind…

Der wesentliche Punkt des Änderungsgesetzes für das WEG ist folgender:

Elektrosmog“ ist m.E. kein anerkannter Grund…

Ein Bekannter hat ein einem anderen Fall auch mit einem Querulant zu kämpfen gehabt. Erst nach „ein paar Scheinen“ ist dann die Zustimmung erfolgt. Bestimmt nicht gerade Allgemein zu empfehlen, aber wenn man die Kosten für Anwalt, Gutachter, Gericht und dazu die eigenen Nerven und die Zeit gegenrechnet…

Wir sind selbst Anfang des Jahres vom Einfamilienhaus in eine grössere Anlage mit 72 ETW und einer gemeinsamen TG mit 100 Plätzen umgezogen. Vor Vertragsunterzeichnung habe ich mir u.A. das unwiderrufliche Recht auf Parken und Laden von Elektroautos in der TG geben lassen. Wichtig: muss zumindest im notariellen Kaufvertrag, besser in der Teilungserklärung (Nachtrag) aufgeführt sein. Schon bei der ersten Versammlung wurde deutlich, dass bei 72 ETW ein Antrag eines Einzelnen kaum Changen auf eine einstimmige Zustimmung hat. „Bin dagegen! - um was handelt es sich?“… Ist leider so.

Also wenn jemand plant in einer Anlage eine ETW zu kaufen - alle gewünschten Punkte vor Vertragsabschluss in den Notarvertrag aufnehmen.
EG
Martin

Am aussichtsreichsten scheint mir bisher der Vorschlag, auf den Miteigentümer und seine Sorgen vor Elektrosmog einzugehen. Nach dem Motto „Selbst wenn ich auf meinem Stellplatz nicht lade - es ist Elektrosmog zu befürchten, wenn das Fahrzeug bewegt wird.“

Ja, ich weiß, eine Gefahr vor Elektrosmog beim fahrenden E-Auto ist nicht real. Aber die Furcht davor ist real - um die geht es hier.

Der Mitbewohner wird einsehen, dass er das Bewegen des E-Auto auch mit dem zitierten Gerichtsurteil nicht verhindern können wird - und wird damit zum Mitstreiter für die Lösung „Parkplatztausch.“ Weil wenn die nicht zustande kommt, wird er morgens und abends mit etlichen nanoWatt voll gestrahlt. :ugeek:

In welcher Stadt wohnst du? Bis Model 3 sinds ja noch 2 Jahre. Da hast du Zeit, Stadt und E-Werk zu bequatschen, damit vor der Wohnung eine Säule gebaut wird. Dann hat dein lieber Esoterik-Nachbar nicht nur ein Elektroauto am Hals, sondern vielleicht neben deinem noch andere.

Ich hab seid letztem Jahr die Erlaubnis zur Installation von Lade-Infrastruktur in der Tiefgarage. Seitdem konnte ich schon 10 Wohnungen und 25 Stellplätze billigst aufkaufen, weil die Leute hier in Scharen fliehen und niemand sonst kaufen will. Einfach unglaublich, was für Schnäppchen dabei sind. Der letzte bot sogar an, dass ich die Wohnung umsonst kriege, wenn ich nur die laufenden Kosten trage. Der wohnte direkt über meinen Stellplätzen. Die verbleibenden Besitzer werd ich aus ihrem Besitz treiben, indem ich wirklich erste Wallboxen installiere. Wer dann noch nicht aufgibt, spürt die volle Härte des Kapitalisten: Dann fang ich an, an den Wallboxen auch Elektroautos zu laden! Dazu werd ich ein paar assoziale Elektroautobesitzer auf mein Grundstück zum Gratisladen einladen, das klappt schließlich schon beim Leerziehen von Altbauwohnungen. Auch AirBnB Ladeparties sind vorgesehen, vorzugsweise mit schön fiependen Zoe.

Wenn ich dann alle 300 Wohnungen zusammenhab, geb ich diesen E-Quatsch auf und vermiete die Wohnungen ganz normal an Esoteriker.

@Teekay:

Es ist 1. September und nicht 1. April! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

mhm… wenn ich beim ZOE so hinhöre scheint mir das Schaltnetzteil schon gut hörbar zu sein. Wie hoch die elektromagnetische Impulse sind ist mir ja auch nicht bekannt aber sollte vielleicht doch ein wenig im Auge behalten werden. Wenn da auf einmal 10 ZOE’s in der Tiefgarage stehen. :wink: Dafür sind die Marder weg…