Verständnisfrage: Ladestationen zuhause / Geldwerter Vorteil

Ich bin absoluter Neuling in diesem Thema und muss mich nun mit einigen Infrastrukturellen/Abrechnungstechnischen Fragen bzgl. der Thematik beschäftigen. Wir (eine Inhabergeführte Kapitalgesellschaft) haben uns endlich für zwei Tesla Model X als Geschäftsführerfahrzeuge entschieden und bekommen die hoffentlich zum Leasingende der aktuellen Fahrzeuge in wenigen Monaten (Dezember 2016 und Februar 2017) geliefert.

Natürlich habe ich die Foren schon durchsucht um meine Fragen eventuell beantwortet zu bekommen. Daher hier nur noch eine bestätigende Verständnisfrage.

Die Ladestation zuhause beim „Mitarbeiter/Unternehmer“ inklusive eines Abrechnungsservices kann die Kapitalgesellschaft beauftragen und bezahlen. Korrekt?

Zwei Fragen bzgl. des Geldwerten Vorteils zur Ladestation selbst:

  • Wenn es zeitweise überlassen wird, muss eine Versteuerung hinsichtlich der Lohnsteuer nicht stattfinden?
  • Wenn es „verschenkt wird“ muss es zu 25% Pauschal versteuert werden?

Vorsicht, wenn ich es noch richtig weiß, dann gilt die Regelung zu Mitarbeiter-Ladestationen und dem geldwerten Vorteil erst ab 1.1.17! Quelle habe ich leider nicht.

Es ist beabsichtigt dass diese Steuervereinfachung ab 01.01.2017 kommt, noch gibt es kein Gesetz. Quellen