Umsetzung "RICHTLINIE 2014/94/EU" außerhalb Deutschlands?

Wie wird die in Deutschland als „Ladesäulenverordnung“ eingeführte Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie eigentlich in anderen Ländern gehandhabt? Hier noch mal die relevanten Inhalte der EU-Richtlinie:

eur-lex.europa.eu/legal-content/ … 32014L0094

"[i]Artikel 2
Begriffsbestimmungen

  1. „Ladepunkt“ ist eine Schnittstelle, mit der zur selben Zeit entweder nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen oder nur eine Batterie eines Elektrofahrzeugs ausgetauscht werden kann.

  2. „Normalladepunkt“ ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW an ein Elektrofahrzeug übertragen werden kann, mit Ausnahme von Vorrichtungen mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW, die in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist und die nicht öffentlich zugänglich sind.[/i]
    (Anmerkung: Heißt das jetzt eigentlich, jede Starkstromdose ist ein „Normalladepunkt“, egal wo? Wieso wird hier überhaupt der Zusatz für Private gemacht, wenn doch unten ohnehin noch mal zusätzlich öffentlich zugängliche Ladepunkte definiert werden? Die nicht öffentlich zugänglichen sind doch dann privat oder nicht?)
    [i]

  3. „Schnellladepunkt“ ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW an ein Elektrofahrzeug übertragen werden kann.

  4. „Öffentlich zugänglicher Ladepunkt oder öffentlich zugängliche Tankstelle“ ist ein Ladepunkt oder eine Tankstelle, an der ein alternativer Kraftstoff angeboten wird und zu der alle Nutzer aus der Union nichtdiskriminierend Zugang haben. Der nichtdiskriminierende Zugang kann verschiedene Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung umfassen.

Artikel 4
Stromversorgung für den Verkehr

(4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Normalladepunkte für Elektrofahrzeuge — mit Ausnahme von kabellos oder induktiv betriebenen Ladepunkten —, die ab dem 8. November 2017 errichtet oder erneuert werden, mindestens den technischen Spezifikationen nach Anhang II Nummer 1.1 entsprechen und den auf nationaler Ebene geltenden speziellen Sicherheitsanforderungen genügen.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge (mit Ausnahme von kabellos oder induktiv betriebenen Ladepunkten), die ab dem 18. November 2017 errichtet oder erneuert werden, mindestens den in Anhang II Nummer 1.2 aufgeführten technischen Spezifikationen entsprechen.

(9) Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen den Nutzern von Elektrofahrzeugen auch das punktuelle Aufladen ermöglichen, ohne dass ein Vertrag mit dem betreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Betreiber geschlossen werden muss.

ANHANG II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN

  1. Technische Spezifikationen für Ladepunkte

1.1. Normalladepunkte für Kraftfahrzeuge

Wechselstrom-Normalladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Steckdosen oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten. Diese Steckdosen dürfen mit bestimmten Zusatzeinrichtungen wie mechanischen Steckdosen-Verschlüssen ausgestattet sein, sofern die Kompatibilität mit dem Typ 2 gewahrt bleibt.

1.2. Schnellladepunkte für Kraftfahrzeuge

Wechselstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kupplungen des Typs 2 nach der Norm EN62196-2 auszurüsten. Gleichstrom-Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge sind aus Gründen der Interoperabilität mindestens mit Kupplungen des „combined charging system Combo 2“ nach der Norm EN62196-3 auszurüsten.[/i]"

Was ich nicht ganz verstehe ist, dass nach Artikel 4 zwar alle Schnellladepunkte CCS haben müssen, aber nur öffentlich zugängliche auch ohne Vertrag mit Betreiber nutzbar sein sollen. Habe ich das richtig verstanden? Heißt das, Tesla müsste zwar CCS einbauen, aber nicht anbieten? Laut Artikel 2 Punkt 7 dürften SuCs ja keine öffentlichen Ladepunkte sein. Das scheint mir nicht ganz sauber getrennt zu sein. Klingt wieder sehr nach ABM für Anwälte, natürlich je nachdem wie jedes Land das dann am Ende umsetzt. Wie wird das also in den anderen EU-Ländern gemacht?