Ersatzwagen bei Garantieschäden im Bodyshop

Mein Model 3 hatte bei der Auslieferung ein paar minimale Lackschäden (insb. Türschaniere), von außen sind sie nicht sichtbar. Sie wurden durch die Tesla-Mitarbeiter protokolliert, soweit alles gut. Ich muss im Januar zu einem Bodyshop, etwa 150 km entfernt. Die Lackierarbeiten werden 1 oder 2 Tage dauern. Ich komme vom Bodyshop mit Bahn oder ÖPNV nicht zurück, habe auch keinen Zweitwagen. Habe ich eine Anspruch auf einen Ersatzwagen/ Loaner? Oder ist das je nach Gusto eine Gefälligkeit des Bodyshop?

Frage den Bodyshop doch einfach! DIE kann man nämlich anrufen, im Gegensatz zu Tesla :unamused: Unserer im Remstal (Carmona) hat uns rein zu den Tankkosten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Nein, Du hast keinen Anspruch auf einen kostenfreien Leihwagen.

Aber wie MEroller schon schrieb: Fragen :slight_smile:

Danke für die Tips, aber die helfen nicht weiter. Natürlich habe ich angerufen. Die Antwort: Wenn wir einen Wagen an dem Tag über haben, können Sie einen haben. Kleinwagen, Verbrenner. „Wenn“… ist mir zu wenig.

Habe bei meinen Garantiearbeiten ein Audi A3 vom Bodyshop als Ersatz erhalten, bezahlt von Tesla!

Deshalb haben wir einen Reparaturzeitpunkt gewählt, wo das Ersatzauto tatsächlich verfügbar war. Beim ersten möglichen Termin war es bei uns genauso vage wie bei Dir, aber wir haben dem Bodyshop klargemacht, dass Model 3 unser einziges Auto ist und wir daher auf ein Ersatzauto angewiesen sind. Dann hat es geklappt.

Wurde das vorab mit Tesla besprochen ? Oder kümmerte sich der Bodyshop um die Regelung bezüglich der Übernahme der Kosten für ein Ersatzfahrzeug?

Anscheinend hat man grundsätzlich keinen Anspruch, aber bei denjenigen wo es geklappt hat, wie kam es dazu ? :mrgreen:

Unser M3 war von Montag bis Freitag im Bodyshop zur Behebung von Auslieferungsmängeln. Auf meine Nachfrage teilte mir der BS mit, dass Tesla kein Leihfahrzeug zahlt. Meine Nachfrage diesbezüglich bei Tesla blieb (oh Wunder!) unbeantwortet. Im Ergebnis habe ich da nicht weiter nachgehakt, da ich auch gut mit ÖPNV fahren konnte und wir ein Ersatzfahrzeug haben.

Ich hätte mir natürlich auch ein Mietfahrzeug nehmen können und die Kosten als Nutzungsausfallschaden dann bei Tesla geltend machen - aber dazu hatte ich ehrlich gesagt keine Lust.

Bei der Durchsprache des Arbeitsumfangs am Telefon habe ich eingebracht, dass Tesla für den Besuch verantwortlich ist und ich den Leihwagen nicht zahlen werden. War dann auch so.

:unamused: Diese Diskussion hatten wir schon mehr als genug: Du hast keinen Anspruch, außer Du kannst Vorsatz nachweisen. Viel Spaß!

Da erlaube ich mir den Hinweis, dass ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung jedenfalls immer dann besteht, wenn Tesla den Nutzungsausfall zu vertreten hat und das ist bei der Behebung von Auslieferungsmängeln wohl unstreitig der Fall. Auf Vorsatz kommt es hier nicht an.

Und by the way: Warum so unfreundlich?

Sollte nicht unfreundlich sein, nur genervt, weil diese Diskussionen hier schon in zig Threadbeiträgen rauf und runter diskutiert wurde. Soryy, wenn das aggressiv rüber kam.
Ich sehe die rechtliche Seite übrigens, anders, aber eine erneute Diskussion dazu ist müßig (zumindest was mich angeht).

Ah dann habe ich Dich vielleicht falsch interpretiert, sorry.

Ja, wir brauchen das hier natürlich nicht weiter zu diskutieren, ich denke, die rechtliche Seite ist eindeutig: Anspruch auf Ersatzwagen nein, Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ja, da Tesla die Lieferung der mangelbehafteten Sache immer zu vertreten hat. So zumindest der BGH (Urteil vom 19.06.2009 – V ZR 93/08) und meine eigene unmaßgebliche Meinung. :wink: