Liebe Tesla-Gemeinde,
mein (mit etwas Pause) gut zweijähriger Stress bezüglich des Aufladens eines Model S oder 3 in der Tiefgarage unseres Mehrfamilienhauses geht in die nächste Runde. Deshalb meine Frage: Liest hier eventuell ein Rechtsanwalt oder jemand anderes mit einem ähnlichen Problem mit, der eine kurze Einschätzung/Erfahrung zu unserem Problem geben könnte?
Wir (meine Lebensgefährtin und ich) besitzen in einem MFH mit 12 Wohneinheiten eine Wohnung, sowie einen Tiefgaragenstellplatz nebst einem kleinen Vorrats- bzw. Kellerraum. Es ist unser Eigentum - alles im Grundbuch eingetragen. Der kleine Kellerraum grenzt direkt an unseren Tiefgaragenparkplatz, ist innen verkabelt und besitzt Schalter für das Licht und eine normale 220-240 Volt Steckdose. Alles serienmäßig wie beim Bau des Hauses (1996) geplant und bei Errichtung vom Elektriker eingebaut. Der Strom für den kleinen Kellerraum läuft auf unseren Zähler.
Jetzt meine Frage:
Kann die Gemeinschaft der Hauseigentümer mir verbieten, mittels eines mobilen Ladegerätes (z.B. original Tesla Ladegerät oder JUICE BOOSTER 2) und unserer eigenen Steckdose ausgehend von unserem eigenen Kellerraum, einen Tesla zu laden, der davor auf unserem eigenen Tiefgaragenstellplatz geparkt ist?
Vorausgesetzt natürlich, ich beachte beim Laden einen gewissen Maximal-Ladestrom sowie alle Richtlinien, sorge dafür das die Leitungen nicht heiß werden und pfusche nicht bspw. mit 3er-Steckdosen im Kellerraum an der vorhandenen Installation herum.
Der Hintergrund: Ich bin jetzt in 2 aufeinanderfolgenden Jahren bei der Hauseigentümerversammlung per Antrag damit gescheitert, mir auf eigene Kosten eine Wallbox an die Wand (und unseren eigenen Zähler) montieren zu lassen. Wir haben eine Eigentümerin im Haus die grundsätzlich gegen alles stimmt. Somit hatte ich stets 11 Ja und eine Nein Stimme und mein Antrag wurde jedes Mal abgelehnt. Sinnvollen Argumenten und Gesprächen ist die Dame, die immer mit Nein stimmt, nicht zugänglich.
Die Hausverwaltung selbst ist überhaupt keine Hilfe, meist nicht erreichbar und wenn, völlig überfordert und schiebt Problemfragestellungen von sich. Hilfe ist von dieser Seite nicht zu erwarten. Eine Bedingung der Hausverwaltung zu den damaligen zweimaligen vergeblichen Anträgen zwecks Installation einer Wallbox war: Man wollte damals, dass ich auf eigene Kosten den Gesamtleistungsbedarf der Wohnanlage, die Dauerlast beim Netzbetreiber sowie alles in einem zweiten Schritt nochmals unter Berücksichtigung von 10 installierten Wallboxen/Ladestationen durch Fachhandwerker ermitteln und mir bescheinigen lasse. Das habe ich abgelehnt. Die fest installierte Wallbox scheidet also erstmal aus.
Ich bedanke mich vielmals für alle Hinweise!
Vielleicht hat ja jemand auch neuere, rechtliche Informationen zu diesem Problem.
Maulwurf