Problem: Aufladen im Mehrfamilienhaus, Rechtsanwalt hier?

Liebe Tesla-Gemeinde,

mein (mit etwas Pause) gut zweijähriger Stress bezüglich des Aufladens eines Model S oder 3 in der Tiefgarage unseres Mehrfamilienhauses geht in die nächste Runde. Deshalb meine Frage: Liest hier eventuell ein Rechtsanwalt oder jemand anderes mit einem ähnlichen Problem mit, der eine kurze Einschätzung/Erfahrung zu unserem Problem geben könnte?

Wir (meine Lebensgefährtin und ich) besitzen in einem MFH mit 12 Wohneinheiten eine Wohnung, sowie einen Tiefgaragenstellplatz nebst einem kleinen Vorrats- bzw. Kellerraum. Es ist unser Eigentum - alles im Grundbuch eingetragen. Der kleine Kellerraum grenzt direkt an unseren Tiefgaragenparkplatz, ist innen verkabelt und besitzt Schalter für das Licht und eine normale 220-240 Volt Steckdose. Alles serienmäßig wie beim Bau des Hauses (1996) geplant und bei Errichtung vom Elektriker eingebaut. Der Strom für den kleinen Kellerraum läuft auf unseren Zähler.

Jetzt meine Frage:
Kann die Gemeinschaft der Hauseigentümer mir verbieten, mittels eines mobilen Ladegerätes (z.B. original Tesla Ladegerät oder JUICE BOOSTER 2) und unserer eigenen Steckdose ausgehend von unserem eigenen Kellerraum, einen Tesla zu laden, der davor auf unserem eigenen Tiefgaragenstellplatz geparkt ist?

Vorausgesetzt natürlich, ich beachte beim Laden einen gewissen Maximal-Ladestrom sowie alle Richtlinien, sorge dafür das die Leitungen nicht heiß werden und pfusche nicht bspw. mit 3er-Steckdosen im Kellerraum an der vorhandenen Installation herum.

Der Hintergrund: Ich bin jetzt in 2 aufeinanderfolgenden Jahren bei der Hauseigentümerversammlung per Antrag damit gescheitert, mir auf eigene Kosten eine Wallbox an die Wand (und unseren eigenen Zähler) montieren zu lassen. Wir haben eine Eigentümerin im Haus die grundsätzlich gegen alles stimmt. Somit hatte ich stets 11 Ja und eine Nein Stimme und mein Antrag wurde jedes Mal abgelehnt. Sinnvollen Argumenten und Gesprächen ist die Dame, die immer mit Nein stimmt, nicht zugänglich.

Die Hausverwaltung selbst ist überhaupt keine Hilfe, meist nicht erreichbar und wenn, völlig überfordert und schiebt Problemfragestellungen von sich. Hilfe ist von dieser Seite nicht zu erwarten. Eine Bedingung der Hausverwaltung zu den damaligen zweimaligen vergeblichen Anträgen zwecks Installation einer Wallbox war: Man wollte damals, dass ich auf eigene Kosten den Gesamtleistungsbedarf der Wohnanlage, die Dauerlast beim Netzbetreiber sowie alles in einem zweiten Schritt nochmals unter Berücksichtigung von 10 installierten Wallboxen/Ladestationen durch Fachhandwerker ermitteln und mir bescheinigen lasse. Das habe ich abgelehnt. Die fest installierte Wallbox scheidet also erstmal aus.

Ich bedanke mich vielmals für alle Hinweise!
Vielleicht hat ja jemand auch neuere, rechtliche Informationen zu diesem Problem.

Maulwurf

Hallo Maulwurf,

in folgendem Thread wurde das Thema bereits von Volker.Berlin thematisiert. Dein Problem hört sich ziemlich ähnlich an für mich. Evtl. hilft dir der alte Thread ja weiter:

VG,

Eddie

Ich bin zwar kein Anwalt, kann Dir aber einen sehr einfachen Tipp geben.

Schließe den Tesla einfach mit dem UMC an Deiner eigenen Steckdose an. Dafür ist es da. Und dann vergiss die ganze Geschichte. Du musst nichts weiter tun. Kein weiteres Wort.

Wenn das irgendjemandem nicht gefällt, dann muss er aktiv werden. Da wäre ich mal gespannt wie er das anstellen will :sunglasses:

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Meine Geschichte ist ähnlich,
meine Wohnanlage ist nur ein wenig größer mit 80+ Parteien.
Tiefgarage mit 80+ Stellplätzen, Kellerabteil des Nachbarn „grenzt“ an die Tiefgarage und daneben ist mein Kellerabteil. Besagter Nachbar hatte vor X Jahren einfach ein Loch zur Garage gebohrt und eine Lampe und Steckdose montiert ohne groß zu Fragen, hat nie jemanden gestört.
Bei der letzten Hausversammlung wurde Wallbox Anfrage abgelehnt, da man sonst genügend Strom für eine Wallbox pro Stellplatz haben müsste (Ja genau :unamused: ).
Also hab ich meinen Nachbarn gefragt ob es ok ist ein Kabel durch seinen Keller und sein Loch zu meinem Garagenplatz zu legen. Der meinte nur „So lange du deinen Strom und nicht meinen nimmst ist mir das egal“.
Ansonsten habe ich das niemandem gesagt oder gefragt.
Der ausführende Elektriker sagte zu dem Thema „Das ist eine Eigentumswohnung ich mache das was du mir in Auftrag gibst“.
Nun habe ich eine 230V Leitung mit einem separaten FI Schalter direkt von MEINEM Stromzähler, 16A Sicherung und lade mit 3+kW mit 14A im Auto eingestellt und einer blauen Campingsteckdose.
Funktioniert einwandfrei, fällt nicht wirklich auf.
Bis jetzt hat keiner der vielen Nachbarn irgendwas zur Steckdose gesagt. Nur Komplimente zum Auto :slight_smile:

Mein Plan falls sich jemand aufregt:

  • Es ist MEIN Strom
  • Das gebohrte Loch ist seit fast 10 Jahren dort und hat bis jetzt niemanden gestört
  • Andere Laden ihre E-Scooter in der Garage an der ÖFFENTLICHEN Steckdose auf

Und wenn dann immernoch jemand blöd tut und meint ich darf das nicht, dann wird die Steckdose wieder abgebaut und dann werde ich JEDEN Mangel in dieser Tiefgarage zur Anzeige bringen :smiling_imp:
Dann hat keiner mehr eine Freude.

Die Schuko durch eine blauen Campingstecker wechseln dann kannst du die 16A einphasig voll nutzen. Damit kommst du schon ziemlich weit.

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Hallo,
gebe auch mal mein gefährliches Halbwissen dazu. Wir haben bei uns in der TG eine rote CEE Dose an welche ich unser Auto anschließen könnte wenn eigener Zähler etc. Wichtig laut Verwalter war hier dann nur, dass das Auto auf einem Stellplatz steht und das Ladekabel nichts beeinträchtigt. Also nicht am Boden liegt oder eine (Brandschutz)-Tür aufhält.
Ansonsten sehe ich das wie pollux, einfach machen und zur Not entschuldigen…

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Das sehe ich eben so. Die Dauerlast i.H. einer Schuko kann dir niemand verbieten, allerdings würde ich das über eine CEE blau 16 anschließen - auch diese darfst du in deinem Keller montieren. Ein geeigneter separater FI ist immer eine gute Idee.

Eine Montage außen am Keller und somit optisch in der Tiefgarage würde ich nicht empfehlen.
Da könnte jemand mit Störung der Optik argumentieren (welche wieder zustimmungspflichtig wäre - wie bei dem Thema „Satschüssel auf dem Balkon“).

Es ist traurig das in vielen Eigentümergemeinschaften v.a. ältere Eigentümer alles Neue blockieren.
Aber sei froh, bei mir haben wir einen alten Eigentümer der nicht nur mit „Nein“ stimmt sondern auch gegen alles Klage einreicht. Aktuell laufen 3 Prozesse parallel. :confused:
Aber das Thema wird die Zeit regeln…

Meiner Erfahrung nach werden bei Tiefgaragen Einzelwallboxen nicht genehmigt.
Was durch geht ist dann ein System das erweiterbar ist und ein Lastmanagement sicherstellt.
Bis das durch ist vergehen von 2 Monaten bis über ein Jahr alles oder es kommt zu gar keiner Einigung.
Im Moment kämpfen immer einzelne und der Großteil ist dagegen.
Du hast mein Beileid.

Wenn die „offizielle“ Steckdose bei dir aber legitim ist, bleib dabei solange es geht.
Problematisch wird es erst wenn zuviele den selben Gedanken haben und die Anschlussleistung nicht ausreicht.

Bei einer „normalen“ Steckdose (Schuko oder CEE 16) sollte die Anschlussleistung kein Problem sein.
Mein Elektriker hat gesagt, das Auto hat ca. die gleiche Last wie ein Elektroheizlüfter und wenn du den Herd oder Backrohr einschaltest braucht das mehr.
Mein Auto wird in der Nacht geladen und da läuft zu 99% kein Herd/Backrohr also sollte das kein Problem sein auch auf Dauer nicht.

Das Justizministerium bastelt seit längerem an einem Gesetz: bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge … z_WEG.html
Alle die es betrifft können ja mal nach dem Status fragen per Kontaktformular oder Twitter. Vielleicht benötigen die ein bisschen mehr Druck.

Ja, die Bedenken mit der Überlastung des Hausanschlusses sind immer die gleichen. Wir haben jetzt bei uns ein Gutachten und eine Planung erstellen lassen (Kosten 5000€, wird bis zu 5000€ zu 80% von der Stadt München gefördert. Warum das „zufälligerweise“ genauso viel gekostet hat wie gefördert wird kann sich jeder selber eine Meinung dazu bilden.) Ergebnis pro Stellplatz wird bei der angegebenen Fahrweise nicht mehr als 3,6kW pro Stellplatz benötigt. Kosten für Ausbau (es wurde natürlich die Maximallösung angeboten) 4000€ pro Stellplatz. Da es sich um eine Garage für 4 Mehrfamilienhäuser handelt, gibt es 4 Hausanschlüsse. Im Vorschlag werden zum Laden aller Stellplätze aber nur 2 benutzt. Dann noch min 140€ pro Jahr und Stellplatz für die Cloudlösung zum Lademanagement.
Da nur 4 von 60 Parteien überhaupt demnächst planen ein E-Auto anzuschaffen, wurde - surprise, surprise - das Konzept natürlich abgelehnt. Ich hätte es auch nicht gewollt.

Alles was ich wollte war eine 1-phasige Leitung von meinem Stromanschluss zu meinem Stellplatz. Ich fahre seit 2011 elektrisch und ich weiss, dass man nicht mehr als das braucht. Und obwohl das Konzept das bestätigt hat und auch klar ist, dass selbst bei Vollausbau kaum Probleme mit dem Hausanschluß auftreten werden, ist es unmöglich in einer Eigentümergemeinschaft dies zu bekommen.

Ich habe es aufgegeben und warte auf eine Gesetzesänderung. Solange die nicht kommt, wird es für die meisten Menschen in meiner Situation nicht möglich sein zu Hause zu laden.

… das vermutlich zwischen der allgemeinen Verfügbarkeit von MB EQC und der des VW ID.3 in Kraft treten wird. Ein früherer Zeitpunkt könnte ja schließlich irgendwelchen ausländischen EV-Herstellern Vorteile verschaffen.

Ansonsten, zur Ausgangsfrage: eine mobile Lademöglichkeit kann dir niemand verbieten.

Wohne auch im MFH (Eigentumswohnung) und habe es einfach installieren lassen, ebenfalls in der Tiefgarage. Professional und zertifiziert natürlich durch einen Elektriker. Das ist mein Parkplatz, mein Stromanschluss und meine Wand. Solange es niemanden einschränkt, behindert oder gegen feuerpolizeiliche Vorschriften verstösst, mach ich da was ich will. Andere stellen auf Ihren Parkplätzen auch Ihre Winterreifen hin oder einen Wandschrank mit Autozeugs, wieso sollte das anders sein. Habe aber auch ne tolle Nachbarschaft und da lebt man miteinander, nicht gegeneinander.

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Also nicht falsch verstehen, ich würde nicht einfach gegen die Entscheidungen der Eigentümerversammlung handeln, das KANN nach hinten losgehen.

Leider gibts da noch keine Gesetze die dem E-Fahrer helfen.

Naja technisch hat die Gemeinschaft nur „verboten“ eine Wallbox zu installieren.
War bei mir dasselbe, da ich nun keine Wallbox installiert habe sondern nur eine Steckdose, habe ich nichts gemacht über das abgestimmt wurde.
Ich habe aber für mich geklärt, dass wenn es doch zu dem Fall kommt dass ich zurückbauen muss und dann keinen Strom mehr habe, ich auch anders mit dem Tesla leben kann, wenn auch bei weitem nicht mehr so günstig und komfortabel.

Ja klar natürlich.

Ich glaub gegen ne Standard Blaue Steckdose kann die WEG nix machen, ausser man muss wirklich quer durch die Garage Kabel legen, dann könnte das anders aussehen.

Ich habs Glück das mein Vermieter hier total geil is auf meinen Tesla, ich hab Narrenfreiheit und ne 11kw TWC draussen ans Haus geschraubt.

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Wir hatten als Mieter Glück - die Eigentümerversammlung hat der Installation zugestimmt, sofern wir auf eigene Kosten auch wieder zurückbauen, wenn wir ausziehen. Es gab 2 Gegenstimmen (von glaube ich 14), aber für diesen Entscheid war laut den Bestimmungen nur die einfache Mehrheit entscheidend (Schweiz). Irgendwie wüsste ich gerne wer dagegen war, jedoch werden wir das nie offiziell erfahren… bei einem glaube ich es zwar recht sicher zu wissen. Aber dank ihm steht auch nirgendwo was rum, das ist immer ganz schnell weg.
Der wollte mir auch die Standklimatisierung verbieten (wegen der Abgase) und auch rückwärts zu parken (wegen der Russrückstände an den Wänden)… mach ich natürlich weiterhin.

Kurze Zusammenfassung: Nach 1,5 Jahren hin und her habe ich Erlaubnis „3,7kW“ zu installieren. Ob es CEE Dose oder Wallbox wird, darf ich selbst entscheiden. NYM Kabel und CAT7 werden entsprechend von mir bezahlt.

Lange Version: Es hat wie immer angefangen: Sicherungen fliegen (22 Parteien, 2 Aufzüge und „nur“ 86kW Anschluss).
Also Lastmanagement: Ich hatte sogar zwei Angebote. Parallel habe ich über den Hausverwalter bei der Hauselektrofirma eine „alternative“ Lösung angefragt: 6x 3,7kW Dosen (=22kW). Elektriker meine 3x 3,7kW (=11kW) wären kein Problem, ohne jegliches Lastmanagement.
In der letzter Versammlung waren wir sogar kurz davor eine Lastmanagement Lösung für richtig viel Geld zu beschließen (dafür aber bis 22kW pro Platz) bis ich gesagt habe, dass wir uns jetzt an eine Lösung/Firma binden aber dabei nur 2 von 22 Stellplätzen damit ausstatten.
Dann war es jedem klar, dass es Blödsinn ist.
Ich habe dann vorgeschlagen, dass die 2 Eigentümer die sofort eine „Steckdose“ haben wollen, die Verkabelung machen. Dabei haben wir uns verpflichtet, bei einem „Ausbau“ auf Lastmanagement (oder was auch immer) nicht im Weg zu stehen (also nicht First-Come-First-Serve) und bei allem mitzumachen. Un der 3. Anschluss ist bis auf Weiteres frei, bis der erste sich per Mail beim Eigentümer meldet und den 3. „3,7kW“-Anschluss bekommen. Ab dem 4. müssen wieder über Lastmanagement und co. reden.
Verwalter meinte, dass in diesen Fall (irgendwas rechtliches) ist es besser, wenn nur die abstimmen die dagegen sind, alle anderen müssen sich enthalten. Und in dem Fall sogar keine 100% Stimmen gefordert wurden. Somit war die Sache beschlossen.
Bis jetzt steht nur mein Tesla in der TG. 2. Eigentümer fährt weiterhin Diesel. Und ich renne einem Elektriker hinterher, der mir die Verkabelung macht.

P.S. Ein Elektriker meinte, dass er in einer WEG gleiches Problem hatte und ein Eigentümer sogar „einfach so“ 3,7kW Anschluss gelegt. Nach dem Motto: „fall es jemandem stört, soll er mich verklagen. Bis die Klage durch ist, ist es eh erlaubt“.

Hör auf pollux! Der hat ein ziemlich gutes Judiz (auch ganz ohne Ausbildung :exclamation: ).

Die Nummer mit den Paragraphen sieht in etwa so aus:
Als Sondereigentümer kannst Du in und mit Deinem Sondereigentum machen was Du willst, solange „dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst“; dies gilt auch für den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums (vgl. § 14 Nr. 1 WEG).
Wenn also der Kellerraum und der direkt angrenzende Stellplatz in Eurem Sondereigentum steht (entsprechendes gilt für Sondernutzungsrechte), dann kann keinem anderen Eigentümer bei sach- und fachgerechter Benutzung der Elektroanlage ein Nachteil erwachsen, denn über die Kabel können/dürfen die anderen nicht stolpern, denn sie haben dort nichts verloren. Letztlich müsstest Du sogar ein Loch in die Wand bohren können (falls die Statik nicht dagegenspricht), ohne dass jemand den Rückbau verlangen kann.

Ich würde hier auf keinen Fall jemanden fragen, denn dann holst Du Dir im Zweifel nur eine Abfuhr und weißt wieder nicht, was Du machen sollst. Lass die anderen kommen, die müssten dann zu Gericht.

So ist es, @ALBA.
Es gilt:
Sich hinterher entschuldigen ist oft einfacher als vorher eine Genehmigung einzuholen.
Und auch: wer viel fragt, bekommt viel Antwort.