Erfahrungen mit Fahrradträger auf Model 3

Hallo Leute,

so richtig finde ich keine Info, deshalb einfach mal die Frage an die Community. Wir besitzen ein Model S und eine Zoe. „Dazu“ zwei Pedelecs. Leider haben wir aufgrund der mangelnden Anhängerkupplung des S/Zoe keine Möglichkeit die Fahrräder mal mit dem Auto mitzunehmen.
Entsprechend überlegen wir die Zoe gegen ein Model 3 Standard Range Plus zu tauschen.

Frage:
Kann ich auf ein Model 3 mit Fahrradträger zwei Fahrräder mit jeweils gut 23 kg je Fahrrad mitnehmen?
Wie sieht es mit dem Verbrauch aus wenn ich zwei Fahrräder hinten drauf habe? Wie weit kommt man damit?

Wie sind da eure Erfahrungen?

Danke und Grüße,
Thomas

Die Stützlast ist 91 kg sollte für die beiden Räder mit Träger reichen. Zum Verbrauch kann ich nichts sagen noch nicht ausprobiert.

Stützlast ist doch mal ein Begriff, mit dem ich hätte was finden können! :slight_smile: Danke für die Info!

Hm …

auto-reichhardt.de/news-blo … enault-zoe
der-autotester.de/anhaengerkupp … nault-zoe/

Bye Thomas

Ja, kenne ich. Aber bei unserer in die Jahre gekommene 22er Zoe nicht optimal um mal schnell damit in Urlaub zu fahren. Deshalb die Überlegung in Richtung Model 3. Wird generell mal Zeit.

Ist es dann nicht günstiger die Räder am Urlaubsort zu leihen?

Hi. Wir sind aktuell mit dem Model 3 SR+ und dem Thule Velocompact (AHK) und 3 Fahrrädern in Holland. Den Träger merkt man kaum, bei 120km/h leichtes Wippen. Aber es kommt immer wieder die Einblendung „Spurhalte-Assistent eingeschränkt“ obwohl im Anhängermodus :unamused: . Autopilot ist dann deaktiviert. Bei 130 auf der Autobahn haben wir einen Verbrauch von um die 21kWh. Wir haben die 350km mit einem Ladestop geschafft. Also durchaus alltagstauglich mit dem kleinen Akku.
VG aus Hollland :slight_smile:

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Ich hatte das zwar vorhin schon hier geschrieben, aber meine Nachricht wurde nicht aufgenommen? Hier wurde er Verbauch mit Fahrradträger schon ermittelt:
[url]Verbrauch Model 3 RWD mit AHK-Fahrrad-Heckträger - #4 von Der-Kieler]

Der Anhängermodus muss mit dem Träger aber nicht aktiviert sein, oder? Dann funzt auch der AP wieder, wenn ich das richtig gesehen habe.

Nein. Im Gegenteil, ich würde ihn deaktivieren.

Wir hatten einen Verbrauch von 205Wh/km bei 110kmh - allerdings im LR AWD. Der SR+ sollte da ja noch etwas besser abschneiden.

Deaktivieren des Anhängermodus funktioniert nicht so gut da die Ultraschall Sensoren hinten permanent Annäherung melden. Die roten Linien am Heck werden beim Vorwärtsfahren angezeigt und beim Rückwärtsgang ertönt ein Dauerpiepen. Und die Rückkamera ist durch die Fahrräder verdeckt was dem Autopilot sicher auch nicht gefällt?

Bis auf das Piepsen beim rückwärts fahren habe ich kein Problem

Ist das Deine Erfahrung oder nur eine Vermutung?
Bei mir funktioniert der AP ganz hervorragend. Beeinträchtigungen konnte ich nicht feststellen (allerdings vermute ich schon, dass da welche sind).

Hier eine Demonstration der Warnsignale beim Rückwärtsfahren:
youtube.com/watch?v=tkt8FUADUVU

Du fährst mit dem Autopiloten rückwärts?! :astonished:

Spaß beiseite: Meine Aussage bezieht sich auf den Autopiloten und nicht auf das rückwärts Fahren.
Dass die Sensoren beim rückwärts Fahren nach hinten nicht funktionieren ist für mich logisch und bei jedem anderen Auto auch so, deshalb bin ich nicht weiter darauf eingegangen.
Der AP funktioniert bei mir ansonsten (trotz der roten Linien) in der Anzeige aber einwandfrei. Bin schon viele 100 Kilometer mit Fahrrädern und AP auf BAB, Landstraße und auch in der Stadt gefahren. Ich konnte keinen Unterschied feststellen.

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Ich habe mich nicht getraut mit Frau und Kindern mit den roten Strichen hinten auf AP zu fahren, daher eine Vermutung :blush:
Aber wenn die Erfahrung von Euch zeigt dass es funktioniert dann verwende ich den AP das nächste Mal auch.

Aber warum erscheint sporadisch die Einblendung „Spurhalte-Assistent eingeschränkt“ obwohl das Fahrzeug im Anhängermodus ist :unamused:

und die lampen am Träger gehen aber trotzdem oder ?

Stützlast für den Fahrradträger ist ja laut Anleitung 55kg (Für Anhänger laut Konformitätserklärung 91kg).

Nachzulesen auf tesla.com/sites/default/fil … ope_de.pdf Seite 90.

wie haltet ihr es denn damit zumal die Anforderung ja auch noch ist den Schwerpunkt des Fahrradträgers festzulegen? Ist das eher für Tesla um auf der sicheren Seite zu sein, oder hat das auch relevanz für die Versicherung im Unfallfall?

Danke

Christoph

Unter der Tabelle steht:„Die oben aufgeführten Gewichte gelten für von Tesla empfohlene Zubehörträger.“ Welche das sind steht nirgends. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Tabellenwerte nicht für andere Träger gelten und da keine empfohlenen benannt sind gilt die Tabelle IMO für alle Zubehörträger nicht :wink:.

Weiter unten heißt es bzgl. „nicht von Tesla zugelassene Zubehörträger“:
"Neben einer Berechnung des Gewichts ist es auch wichtig sicherzustellen, dass die Gesamtlast des Zubehörs nicht
das vorgegebene Gewicht und den Abstand zum Kugelkopf der Anhängerkupplung überschreitet. "

und

„Weitere Informationen wie zusätzliche Gewichts- oder Belastungsgrenzen finden Sie in den
Produktdetails zu Ihrem Zubehörträger.“

„Das vorgegebene Gewicht“ entnehme ich also den Produktdetails von meinem Zubehörträger. „Den Abstand zum Kugelkopf“ wähle ich korrekt, indem ich den nicht von Tesla zugelassenen Zubehörträger so, wie es der Zubehörträger-Hersteller vorschreibt, ordnungsgemäß auf dem Kugelkopf der Anhängerkupplung befestige. Natürlich berücksichtige ich auch die Angaben auf dem Typenschild der AHK (schau mal von unten in das Loch vom Stoßfänger, da stehen die Daten). Vorher habe ich natürlich den Schwerpunkt des Zubehörträgers und der darauf montierten Gegenstände berechnet. Das mache ich bei jeder Benutzung, da die Räder schließlich immer etwas anders drauf sitzen, der Träger selber auch nie identisch auf dem Kugelkopf sitzt und sich damit der berechnete Schwerpunkt verschiebt.

Im Übrigen halte ich mich entsprechend der Anmerkung im Handbuch daran und versuche natürlich nicht „einen Zubehörträger an Model 3 zu montieren, wenn es nicht mit dem Anhängerpaket ausgestattet ist. Dadurch kann es zu schwerwiegenden Schäden kommen.“ Das wäre nun wirklich dumm von mir.

Um deinem Frage zu beantworten: Das ist ganz sicher der Versuch, sich gegen alles mögliche im Zusammenhang mit der Verwendung von Zubehörträgern abzusichern. Solch undurchsichtige Forderungen an den Anwender halte ich im Zweifel nicht für durchsetzbar :wink:.