Wallbox bei Stromanbieter anmelden?!

Guten Tag,

ich habe eine Frage an die erfahrenen Tesla-Besitzer hier im Forum.

Bei mir in der Garage steht eine Wallbox, die in den nächsten Tagen installiert wird. Mein Vermieter macht jetzt sehr deutlichen Druck, ich solle diese bei den Stadtwerken München (???) anmelden… sonst würde er Ärger bekommen.

Um ehrlich zu sein: Ich habe ihn nur etwas fragend angeschaut.

Wie ist hier eure Erfahrung? Muss man wirklich eine „Erlaubnis“ von den Stadtwerken holen, sein eAuto zu Hause laden zu können? Oder ist mein Vermieter etwas paranoid? :laughing:

Es geht nur darum, dass die Stadtwerke WISSEN müssen, dass an ihrem Trafo XYZ eine Ladestation hängt, die immer wieder mal weit mehr Leistung zieht als irgendein anderer häuslicher Stromverbraucher. Einfach mal bei den Stadtwerken nachfragen. Bis 11kW maximaler Ladeleistung ist die Anmeldung nicht Pflicht (kann man aber machen), darüber aber schon. Dann können sie im Notfall mit Ihnen Kontakt aufnehmen und bitten, die Ladeleistung eine gewisse Zeit herunterzufahren oder gar ganz zu unterbrechen, bis das lokale Netz wieder stabil ist. Wenn sie das nicht wissen müssen sie rabiat mal kurz ganz den Strom abschalten im Quartier.

Der Vermieter ist also nicht paranoid, er kennt nur die Vorschriften und macht sich Sorgen, dass die Stadtwerke ihm an den Karren fahren, wenn ein Lade"pirat" in seinem Haus die Nachbarschaft ins Dunkel stürzt :laughing:

Es ist zu unterscheiden: Wallboxen mit einer Abgabeleistung bis 11kW müssen nur gemeldet werden. Sozusagen zur allg. Kenntnisnahme. Wallboxen über 11kW müssen beantragt werden, da das Stadtwerk prüfen muss ob das Netz das noch schafft. Also kann theoretisch eine Leistung von über 11kW abgelehnt werden, eine bis 11kW nicht.

Aber um die Frage zu beantworten: Nein, Dein Vermieter ist nicht paranoid.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
(1) Anlage und Verbrauchsgeräte sind vom Anschlussnehmer oder -nutzer so zu betreiben, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind.
(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.
(3) Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen. Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das Elektrizitätsversorgungsnetz möglich sind. Der Anschluss von Eigenanlagen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Dieser kann den Anschluss von der Einhaltung der von ihm nach § 20 festzulegenden Maßnahmen zum Schutz vor Rückspannungen abhängig machen.

Mein go-echarger kann theoretisch 22kW der Tesla lädt jedoch nur mit 11kW.
Ist das Ladegerät nun nur Meldungspflichtig oder Genehmigungspflichtig?

Wenn er an einer roten 32er CEE hängt, ist die Ladestation über 12 kVA und damit genehmigungspflichtig, an einer 16er CEE nicht und damit nur meldepflichtig. Nach meinem Verständnis ist es nicht entscheidend, was das Auto kann, das kann ja mal ein anderes sein, sondern was die Ladestation kann. Dazu muss man bei einer mobilen Box mMn Box und Hausseitige Installation zusammen betrachten.

Gruß Mathie

Da der Go-e Charger allerdings auf 11kW/16A begrenzbar ist, würde ich ein Schreiben ala „…werde ich eine auf 16A begrenzte Wallbox in Betrieb nehmen…“ in Betracht ziehen.
Es gibt auch Auffassungen hier im Forum, dass eigentlich nur ein nicht meldepflichtiger 16 oder 32A-Stecker installiert wurde, da ja der Go-e Charger nicht stationär, sondern mobil ist. War mir aber zu windig.

Alles mehr als Schuko ist meldepflichtig seit Anfang vom Jahr.

Lade dir das Formular B3 der VDE AR-N-4100.
Ich hoffe der link geht, sonst googeln.
google.com/url?sa=t&rct=j&q … nRIi8w5PH-

Das Formular mit dem Installateur ausfüllen und an den Netzbetreiber senden. Genehmigungspflichtig wird es erst über 11kW.

Wie bekomme denn einen Installateur dazu das Formular zu unterschreiben wenn ich einen mobilen Charger an eine vorhandene rote Dose anschließe?

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Ich könnte ja vorsorglich meinen Netzbetreiber informieren, daß ich zukünftig keine 20kW max mehr einspeise, da jetzt auch noch eine Wallbox installiert wurde, die Vorrang hat.

Das bekommen die eh mit, zumindest bei mir.
Ich habe nämlich direkt zwei Schreiben losgeschickt, dass man a.) meine EEG-Abschlagzahlungen senken soll und b.) meine Bezugsstromabschläge erhöhen soll weg en eines Elektroauto.

Mag sein, aber die Verordnung hat ja Sinn, um Netze zu schützen (mal naiv angenommen) ähnlich wie mit der Schieflast.

Nur wenn sich meine 20MWh Einspeisung demnächst um ca. 7 MWh reduzieren, und ich eh nix aus dem Netz ziehe, tut das keinen Schaden.

Also ich habe mir bei unserem Netzbetreiber die Genehmigung für den Betrieb einer 22kW Wallbox eingeholt und auch bekommen.
Ich kann nur empfehlen dies auch dann zu tun, wenn derzeit ein 11 kW Anschluss reichen würde. Aber man weis ja nicht was die Zukunft bringt und man dann vielleicht gerne mal mit 22 kW laden würde.

Falls der Antrag auf eine Wallbox mit 22 kW abgelehnt würde kann man dann ja immer noch die Anzeige einer 11 kW Wallbox nachlegen.

Ja, ist bei mir ähnlich. Aber der Strom fehlt aber trotzdem. Er wird ja erbraucht ob mit oder ohne vorherige Einspeisung er fehlt.

Super, vielen Dank für eure Hilfe! :slight_smile:

Und? Die Sonne fehlt auch bzw. zur Zeit fehlt mehr der Regen. Ich hab hier ständig Schwankungen zwischen 1 und 20kW Einspeisung.

Was muß man wem melden, wenn man in der Garage eine mit 16 Ampère abgesicherte rote CEEE 16-Steckdose hat, an die (neben vielerlei anderem Gerät) auch mal der Universallader von Tesla angeschlossen werden kann? Muß man überhaupt etwas melden?
Danke.

Nein, wäre ja auch Blödsinn, dann müsstest du auch deinem Netzbetreiber melden wenn du deinen Holzspalter am CEE anschließt und einschaltest. Es geht um fest installierte Wallboxen und das in erster Linie mit Leistungen >11kW.
Der Netzbetreiber wird kein neues Trafohäuschen installieren nur weil einer ab und zu sein mobilen Lader benutzt.
Es geht dem Netzbetreiber in erste Linie darum zu wissen wie viel potenzielle Großverbraucher an einer Leitung bzw. einem Transformator hängen um diesen entsprechend auslegen zu können. Der Transformator wird nicht auf den maximal möglichen Verbrauch aller angeschlossenen Häuser (typisch 44kW pro Haus bei 63A Vorsicherung) sondern auf den zu erwartenden Verbrauch ausgelegt. Dieser wird entsprechend höher berechnet wenn viele Wallboxen oder Großverbraucher an dieser Leitung bekannt sind.

Danke; so oder ähnlich habe ich mir das auch gedacht. Genau genommen würde ich ja mit einer PV-Anlage auf dem Haus den Netzbetreiber sogar entlasten (wenn nicht in meiner Siedlung auf jedem Haus so etwas steht), denn meine Anlage würde dann ja die Nachbarhäuser (mit)versorgen, sodaß der Siedlungstrafo etwas kleiner ausfallen kann. Und Anschlußleistung und -verluste bis in die Siedlung würden auch geringer. :slight_smile:

Das ist nicht korrekt. Der Deutsche Wetterdienst bringt mittlerweile ziemlich genaue Wetterprognosen. Deswegen, weiss Dein Energieversorger auch mit wieviel Einspeisung bei Sonne er von Dir zu rechnen hat und wieviel bei Wolken. Entsprechend viel Reservekapazität wird zur Verfügung gestellt.
Was der Deutsche Wetterdienst nicht prognostizieren kann und deswegen Dein Energieversorger auch wissen kann ist, dass Du mittlerweile ein eMobil mit 22 KW-Lader hast und deswegen öfters mals 20 kW Einspeisung fehlen oder in der Nacht Bedarf nach 20 kW Bezug verstehen.
Sicher wird Deinem Energieversorger 20 kW weniger Einspeisung bzw. mehr Bezug von Dir nicht jucken bei 2,5% Elektroautos im Bestand aber warte mal in 10 Jahren ab wo der eine Petrolhead-Nachbar unter allen eMobilisten der Exot ist. Dann fehlen aufeinmal nicht nur 20 kW sonder 200 oder 2.000. Und dann wirds böse.