Tesla Wallbox Konformitätserklärung

Hallo Community,
ich habe eine Tesla Wallbox mit 11 KW vom Elektriker installieren lassen, die auch gut funktionert. Jetzt habe ich das Problem bei dem Energieversorger mit der Konformitätserklärung. Diese ist unbedingt notwendig für die gesicherte Zulassung. Wenn irgendwas passiert ist der Elektriker dann in der Pflicht. Bei Tesla und der Montageanleitung konnte ich nichts dazu finden und auch der Tesla Store sebst hat noch nicht geantwortet. Kann mir einer in der Sache weiterhelfen? das wäre super.
MFG
Thomas

Hast du hier nachgefragt [email protected] ?

Hallo
ja habe ich heute nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.

Hast du mittlerweile diese Erklärung bekommen?

Hallo Thomas,
Kurze Frage: Meines Wissens muss erst ab 22 kW bzw. > 11 kW eine Zulassung/Genehmigung durch den Netzbetreiber erfolgen.
Ich dachte bisher das bis 11 kW keine Zulassung/Genehmigung durch den Netzbetreiber erfolgen muss.
Wer hat denn bei dir die Genehmigung verlangt?
Und naiv gedacht ist der Elektriker doch trotzdem in der Pflicht wenn z.B. der Anschluss nicht sach-/fachgerecht erfolgte. Dafür ist er doch Fachkraft.
Der Netzbetreiber kommt ja nicht vor Ort und prüft die Installation.

Danke für die Aufklärung :slight_smile:

Edit: Ich weiß das die Tesla Wallbox bis zu 22 kW Ladeleistung hat. Aber ich dachte das wenn man die Hausinstallation und die Wallbox nur mit 11 kW betreibt/belastet keine Genehmigung erforderlich ist.

Ich habe mir einen go e-Charger mit CEE 32 anschließen lassen und habe prophylaktisch die Hausinstallation auf 22 kW Ladeleistung ausgelegt und dementsprechend diese 22 kW auch vom Netzbetreiber genehmigen lassen.
Hierzu habe ich auch die Konformitätserklärung benötigt und musste diese auch beim Hersteller erfragen. Warum das nicht als einfacher Download verfügbar ist, weiß kein Mensch… Da stecken ja keine Geheimnisse drin.

Benötigt man generell eine Genehmigung vom Netzbetreiber wenn die Ladeeinrichtung > 11 kW laden kann auch wenn man faktisch nur bis 11 kW nutzt?

Sorry, ich wollte nicht deinen Thread kapern… :-/

Der Elektriker kann alles fachgerecht installiert und geprüft haben. Bei öffentlichen Ladestationen sogar regelmäßig prüfen und protokollieren mit einer Prüf-Box.

Was ist jetzt aber bei einem Brand. Wer ist in der Haftung wenn es für das technische Gerät keine Konformitätserklärung gab?
Elektriker weil er es gar nicht hätte erst in Betrieb nehmen dürfen? Tesla? Bleibt man selbst auf dem Schaden sitzen?

Ich musste meine bei der Stadt anmelden und dann dürfte ich die anbauen.

Bei mir wird auch eine Konformitätserklärung gewünscht.

Für CE ist das aber Quark weil ohne CE eh nichts mehr in D oder der EU verkauft werden darf,was Elektronik beinhaltet. Salop gesagt zumindest.

Ich denke die meinen eine Konformitätserklärung nach VDE AR 4105N, die kann es aber nur bei einem einspesenden Gerät geben. Die Menneckes Wallboxen können den Autoakku als quasi PV Speicher nutzen, fie speisen dann auch ein wie ein PV Wechselrichter und hsben diese Konformitätserklärung.
Ohne Einspeisefunktion, was auf 90% der Wallboxen zutrifft, ist die nicht nötig.

Damit hier keine größere Verwirrung entsteht: Du meinst sicher beim örtlichen Verteilnetzbetreiber, d.h. bei der Netzabteilung oder Netzgesellschaft des „Stadtwerks“.

Mir wurde von der go-e GmbH für den go e-Charger eine CE Konformitätserklärung geschickt mit Angabe der Standards IEC 61851-21 und IEC 61851-22. Was diese Standards bedeuten weiß ich nicht.
Auf jeden Fall wurde dieses Dokument von meinem Netzbetreiber akzeptiert.

Vollkommen richtig! :wink:

Hallo!

Hat jemand schon die CE Deklaration bekommen? Mein Netzbetreiber BW möchte einen Nachweis für Grenzwerte Oberschwingungsströme nach DIN EN 61000-3-2 (VDE 0838-2) eingehalten werden…

Gruß,
André

Würde mir auch helfen… möge sich derjenige melden, der die Erklärung hat.

Wer ist der Betreiber ? die NetzeBW ?

Btw… bei mir lag ein Gelber Zettel beim TWC dabei in der Tüte mit der Anleitung.

Aber bei mir Fragte keine Sau nach irgendwelchen Normen, ich gab in der Anmeldung mit 11kw an das ich die Tesla Ladestation hab dann war das gut.

Kannst Du den gelben Zettel scannen?

Uff… denn scheiss hab ich am Tag der Montage schon irgendwo abgelegt.
Ich guck mal was ich machen kann

Die CE-Erklärung befindet sich auf Seite 5 des „Wall Connector, 32A Three Phase Installation Manuals“ in der letzten Zeile:
Description: Agency Approvals
Specifications: CE

Der Hersteller erklärt mit dieser CE-Erklärung die Einhaltung aller der für dieses Produkt geltenden Produktnormen (also auch die Einhaltung aller EMV-Normen auf dem Gebiet der Störaussendungen, Störfestigkeit, Oberschwingungen, Surge, Burst, usw.) zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung.

Als sichtbares Zeichen der Konformität wird das CE-Zeichen auch aussen am Gerät angebracht (siehe Foto).

Gruß
Herbert

Ja, wenn jemand das Teil Scannen kann, wäre super! Einer meiner Netzbetreiber in der Gegend will das Teil auch…

Nachdem eine Wallbox nur ein Glorifizierter Lichtschalter ist, und absolut nichts was ernsthaft Leistung benötigt (und damit Oberschwindungen durch ein elektronisches Netzteil fabriziert), wäre da wohl eher die Konformitätserklärung des On-Board Chargers des jeweils angesteckten EV (BEV, PHEV) gefragt…

Ob die Stadtwerke da für alle zu Besuch vorbeikommenden, anderen Fahrzeuge, die ebenfalls dort angesteckt werden können, wiederholt diese Konformitätserklärung haben wollen (bevor sich der Besucher Strom zieht)? /s

Ist zwar nicht gescannt und auch nicht auf Seite 5, aber hier ist das Manual :arrow_right: tesla.com/sites/default/fil … -DE-v2.pdf
Die CE-Konformitätserklärung ist auf Seite 6.