Sentry Aufnahme in DE als Beweismittel erlaubt?

Hallo zusammen,

ich habe unter den vielen Themen leider keine verlässliche aktuelle Antwort bekommen ob Aufnahmen v dem Sentry Mode vor Gericht in DE als Beweismittel erlaubt werden. (stehendes Auto)

Ich habe gestern nach über 3h von meinen knapp 11.000 Aufnahmen (400GB Stick) den Moment gefunden wo mein M3 einen signifikanten Schaden (Delle in Tür rechts im „Knick“) bekommen hat.

Ich will gleich zur Polizei und Strafanzeige stellen (Fahrerflucht usw).
Es war klar zu erkennen das die Person die Macke in das Auto gemacht hat und dann sogar mit den Fingen über die Delle geht und sich ohne Rückmeldung vom Auto entfernt.
Wir konnten die Person identifizieren.

Ich bitte euch keine „ich glaube es ist so“ hierzu posten, nur verbindliche Informationen mit eignen Erfahrungen bzw Urteilen die bekannt sind.
Der Aufwand den man nun hat ist ja nicht ganz unerheblich, wie allen ja bekannt ist, und solchen Typen muss man mal eine Quittung verpassen!.

Danke für eure Hilfe

Ich persönlich würde die Aufnahmen unbedingt bei der Polizei vorlegen. Aus meinem beruflichen Alltag kann ich Dir sagen, dass die Behörden das gerne nehmen und auch verwerten. Es ist eine situationsbedingte Aufnahme, somit grundsätzlich erst einmal zulässig. Die DSGVO ist ein weites Feld und es gibt plötzloich viele Experten, die sich auf einen bestimmten Passus versteifen. Ich beschäftige einen eigenen Datenschutzbeauftragten, wir haben jeden Tag damit zu tun. Meine Empfehlung: Speichern, zeigen (also der Polizei, nicht im Netz!), verwenden.

Ui, das wird aber schwierig, weil es nicht so einfach ist.

Kurz zusammengefasst und ohne irgendwelche Recherche und ohne mir nochmal vertief Gedanken zu machen würde ich die Rechtslage so darstellen:

  1. Das Aufnehmen ist datenschutzrechtlich nicht nur unzulässig (keine Rechtsgrundlage, Ausnahme für rein private Sachverhalte nicht einschlägig) sondern wenn durchgeführt auch fehlerhaft (keine vorherige Information nach Art. 13 DSGVO = Datenschutzerklärung oder -information).
  2. Das gleich gilt für Dashcams, es gibt aber Urteile, in denen Gerichte explizit auf den datenschutzrechtlichen Verstoß hingewiesen haben, das Beweismittel aber dennoch zugelassen haben (anders als in den USA gibt es bei und keine „Fruit of the Poisenous Tree“-Doktrin, weshalb es im Ermessen des Gerichts liegt, ein Beweismittel zuzulassen.
  3. Selbst, wenn das Video als Beweismittel zugelassen wird, kann der Betroffene dich natürlich an die Datenschutzbehörde melden. Die kann (sehr theoretisch) ein Bußgeld bis € 20 Mio. gegen Dich verhängen, ich könnte mir aber vorstellen dass es beim ersten mal nur einen Schlag auf die Finger gibt.

Das Dilemma ist also, dass Du zwar durchaus Dein Ziel erreichen kannst, dafür aber auch Ärger bekommen kannst.

vielleicht findest Du hier noch mehr Input: Datenschutz & Wächtermodus (Sentry Mode)

Die Aufnahme war, wenn in öffentlichem Land gemacht sicherlich illegal. Wenn Du die Person identifizieren konntest, wozu dann in einem Verfahren zugeben, dass Du selbst auch illegal gehandelt hast?

Ich würde erstmal außergerichtlich von der Person Schadenersatz fordern, dabei aber keinesfalls erklären, woher Du weißt, dass es diese Person war.

Wenn die Person leugnet, den Schaden verursacht zu haben, solltet Du mMn einen Anwalt einschalten, der vertritt ausschließlich Deine Interessen.

Die Polizei würde ich nicht einschalten, wenn die Person bereits indentifiziert ist. Wäre ich Polizist, würde ich dem Schädiger und Dir „auf die Pfoten hauen“.

Gruß Mathie

Das Dreckspack was Fahrerflucht begangen hat muss bestraft werden, und nicht zu knapp. Deswegen die Anzeige wegen Fahrerflucht.
Es war auf einem Firmenparkplatz, nicht in der Öffentlichkeit.
Der Schaden und der Ärger ist das andere.
Wenn ich eine Serienfunktion eines Autos benutze was in DE zugelassen ist kann es ja nicht sein das ich dafür Ärger bekomme, dann leben wir nicht mehr in einer Demokratie.
Es kann doch nicht sein das hier Menschen Straftaten begehen können und nicht bestraft werden !

Sofern Fakten vorliegen melde ich mich.

Ich habe auch noch einen Artikel gefunden, der sich lohnt, zu studieren:

heise.de/newsticker/meldung … 80720.html

Dazu muss man aber ein Verfahren anstreben und ist dann davon abhängig, was der Richter entscheidet und das kann nicht vorhergesagt werden.

Wenn die Person tatsächlich ermittelt werden kann, solltest Du direkt mit Ihr (über einen Anwalt) in Verhandlung treten und die Bilder als Druckmittel nutzen.

Ich finde es ja toll, dass du dir Mühe mit der Recherche machst. Aber 20 Mio Bußgeld ist absoluter Unsinn, das würde nie im Leben ein Gericht wegen so einer Lappalie verhängen. Ein Bußgeld ist im Gegenteil sehr unwahrscheinlich.

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Würde mich sehr interessieren was bei raus kommt.

Wer ohne Schuld ist, der werde den ersten Stein!

Es sind schon Leute wegen Mordes verurteilt worden, die eine Serienfunktion eines in Deutschland zugelassenen Autos verwendet haben. War das Gaspedal innerorts!

Deswegen schrieb ich ja, dass ich als Polizist Euch beiden auf die Finger klopfen würde. Ihr habt beide gesetzeswidrig gehandelt. Ich würde deshalb an Deiner Stelle eine außergerichtliche Lösung suchen. Natürlich kannst Du, wenn Du solch ein Law-and-Order Verfechter bist auch den Typen anzeigen und erhobenen Hauptes Dein vermutlich geringes Bußgeld akzeptieren.

Die Haltung, dass Gesetze nur für andere gelten sollen, wirst Du ja ausweislich des Zitats nicht vertreten wollen, oder?

Ich verstehe den Ärger über die Beschädigung Deines Autos und die Unfallflucht. Trotzdem ist Deine Demokratieschelte völlig daneben und ich würde mich freuen, wenn Du etwas ruhiger nochmal darüber nachdenken würdest.

Gruß Mathie

Man könnte das ja auch „aus einem Treppenhausfenster raus“ beobachtet haben… Dazu noch zusätzlich die Aufnahmen einsetzen. Aber ich würde es auch erst mal per Anwalt direkt versuchen. Falls das nicht klappt, dann Anzeige erstatten.

Ich hab mal ein (geringes) Bussgeld wegen Nutzung einer Überwachnungskamera die partiell auf öffentlichen Grund zielte auf mich genommen (Schweiz), das war mir aber egal. Hauptsache der Idiot kam dran und zwar nicht zu knapp, der zahlt heute noch.

Ich lese hier wie so oft bei Themen rund um die DSGVO viel „würde, könnte, müsste“. Die Datenschutzgrundverordnung ist ein so breites Feld mit so vielen Ausnahmen und ergänzenden Artikeln, dass ich behaupte, niemand von uns blickt da durch.

Wenn es eine Aufnahme einer Sachbeschädigung gibt, die eine Person identifizieren kann, würde ich (aus meiner Erfahrung heraus) das Material verwenden.

Spontan würde ich erst mal sagen, dass hier Ähnliches gilt wie bei der Verwendung von Dashcam-Aufnahmen. Das Beweisverwertungsverbot kommt hier nicht automatisch zum Tragen. Im deutschen Recht haben wir ja eine schöne Einzelfallbewertung.
lto.de/recht/nachrichten/n/ … g-erlaubt/

Ich auch! Ich würde nur nicht empört zur Polizei rennen, sondern den Schadenersatz zunächst direkt geltend machen, wenn ich den Täter bereits identifiziert habe.

Aber klar kann man mit den rechtswidrig angefertigten Aufnahmen auch zur Polizei gehen! Dann sollte man aber auch ein ggf. fälliges Bußgeld akzeptieren und nicht darüber schwadronieren, dass ein solches das Ende der Demokratie sei!

Gruß Mathie

Siehe dazu auch:
:arrow_right: Rechtliche Bewertung von Dashcams in Deutschland

Das ist in meinen Augen nicht geklärt. Wie schon angedeutet beschäftige ich mich zusammen mit einem meiner Mitarbeiter, meinem betriebsinternen, zertifizierten Datenschutzbeauftragten, jeden Tag mit der DSGVO. Wir überschreiten als Unternehmen jeden Tag die Grenze, die Du illegal nennst. Gerichte haben das bis jetzt anders gesehen.

Mir ist vor ca. 2 Monaten ein Rentner ins Auto gefahren …

Der Unfallgegner und die gegnerische Versicherung wollten erst mal etwas auf zickig machen aber nachdem ich bei dem Ausfüllen des Unfallberichtes auf das Vorliegen eines Dashcams-Videos hingewiesen habe war plötzlich Ruhe im Karton und alles ist plötzlich klar …

Die Aufnahme gilt als illegal. Dashcam-Aufnahmen sind nur anlassbezogen erlaubt. Das heißt sie darf nur direkt das zu dokumentierende Geschehen und ca. 15 Sekunden davor und danach speichern. Kann das eine Dashcam nicht, darf sie in Deutschland nicht verwendet werden.

Es gibt auch durchaus Urteile dazu. In München ist eine Frau mit den Aufnahmen ihrer Dashcam zur Polizei um einen Parkrempler anzuzeigen. Die Polizei hat dann einen Bußgeldbescheid gegen die Frau wegen Verstoss gegen den Datenschutz beantragt. Die Frau hat Widerspruch eingelegt. Das Gericht hat den Bußgeldbescheid bestätigt und die Geldbuße auf 150 Euro festgelegt.
[url]https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_1112-OWi-300-Js-12101217_Verstoss-gegen-das-Bundesdatenschutzgesetz-AG-Muenchen-verhaengt-Geldbusse-wegen-Videokameras-im-Fahrzeug.news24943.htm[/url]

Mag ja alles sein, aber ich habe trotzdem mein Geld bekommen …

Hast Du dazu mal ein Urteil?

Hier ein LG-Urteil zu einer Kamera mit Bewegungsmeldern, die mutmaßlich eine Sachbeschädigung aufgezeichnet hat. Würde zum geschilderten Verbot vermutlich ganz gut passen:

gesetze-bayern.de/%28X%281% … 88?hl=true

Im öffentlichen Straßenraum ist das Verwenden einer Dashcam im ruhenden Verkehr danach illegal, auch wenn diese über einen Bewegungssensor ausgelöst wird. Es bestehen Löschungs- und Unterlassungsansprüche sowie ein Beweisverwertungsverbot.

Auf einem Betriebsgelände kann es anders aussehen, wenn auf die Überwachung hingewiesen wird und dem AG ggf. das Einverständnis des Betriebsrats vorliegt. Das dürfte bei einer privat von einem MA auf dem Betriebsgelände installierten Überwachungskamera eher nicht der Fall sein, deshalb ziemlich sicher ebenfalls illegal.

Ich würde einem MA, der auf meinem Betriebsgelände eine Kamera installiert ohne mein Einverständnis einzuholen freundlich aber bestimmt nahelegen, solches zu unterlassen.

Auch deshalb würde ich, wenn ich als einfacher MA ohne Zustimmung des AG Videoaufnahmen auf dem Betriebsgelände gemacht habe, die Bilder nicht zur Polizei tragen, wenn ich nicht weiß, ob der AG mit meinem Vorgehen einverstanden ist.

Wäre das in meiner Firma passiert, wäre ich nicht glücklich, wenn ein MA einem anderen eine Delle ins Auto fährt und dann abhaut. Ebenfalls nicht glücklich wäre ich darüber, wenn ein MA unbefugt Videoaufnahmen von Leuten macht, die auf meinem Betriebsgelände rumlaufen und dabei an seinem dort geparkten Auto vorbei kommen.

Ganz und gar nicht glücklich wäre ich, wenn dann der Betriebsrat auf das Thema private Dashcams aufmerksam würde und mir damit auf den Senkel ginge.

Gruß Mathie