Ich habe den Wächtermodus getestet und mir die Aufnahmen angesehen. Ich bin mir fast zu 100% sicher, dass die von Tesla gewählte Implementierung eine legale Verwendung mit Aufzeichnung (!) weder in Deutschland noch in Österreich ermöglicht.
Dieser Beitrag war ursprünglich in diesem Thread: [url]Erfahrungen mit dem Wächtermodus (Sentry Mode) ab 2019.8.3]
Ich habe ihn hier erneut gepostet. Sinn dieses Threads ist die TECHNISCHE Implementierung und ihre Auswirkung auf den Datenschutz bzw. der rechtlichen Situation zu diskutieren. Es soll keine politische Diskussion werden, die hier im Forum nicht erwünscht ist.
Also, hier sind meine Erkenntnise bezüglich Wächtermodus:
Es wird zwar nur anlassbezogen aufgenommen, aber der „Anlass“ steht in keinem Verhältnis zur Gefahr. Ich habe das Auto am Straßenrand geparkt und die Kamera hat bereits beim Vorgbeigehen am Gehsteig die Aufzeichnung gestartet. Ebenso beim Abstellen auf Schräg- oder Senkrecht-Parkplätzen: Es wird bereits aufgenommen, wenn ein Fahrzeug daneben parkt und/oder jemand aussteigt bzw. einfach zwischen den Autos durch die Lücke geht.
Die Rechtslage in Österreich: Aufnahmen im öffentlichen Raum sind prinzipiell nur durch den Staat erlaubt. Videoüberwachung durch Private sind enge Grenzen gesetzt: Das Gesetzt sieht immer eine Interessensabwegung vor. Eine Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn sie einen zulässigen Zweck erfüllt und die Geheimhaltungsinteressen Dritter geringer sind, als die Interessen des Betreibers. In der Praxis heißt das, dass ein Angriff wahrscheinlich oder bereits erfolgt sein muss, damit eine Videoüberwachung legal ist. Wenn euer Auto also bereits in eurer Gasse mehrmals mutwillig beschädigt wurde, könnte man eine Überwachung argumentieren. Aber selbst dann ist die aktuelle Implementierung, mit der defakto jeder Passant aufgenommen wird auf jeden Fall zu viel des Guten. In jedem Fall besteht eine Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde, die Aufnahmen dürfen nicht länger als 72h aufbehalten werden und es müssen Hinweisschilder angebracht werden. Selbst auf privaten Grundstücken, müssen alle Personen der Aufzeichnung zustimmen. Und auch hier sind Hinweisschilder notwendig, beispielsweise für den Besucher, der über euren privaten Carport zu eurer Türe geht…
Die Situation in Deutschland ist vermutlich ähnlich, aber da kenne ich mich nicht gut genug aus.
Fazit: Wenn ihr den Wächter-Modus nutzen wollt, steckt keinen USB-Stick in die Ports eures Tesla, denn dann wird auch nichts aufgezeichnet. Der Abschreckungseffekt sollte trotzdem ausreichen. Außerdem empfehlt es sich die Datenweitergabe an Tesla zu unterbinden.
Ich hoffe, dass die Implementierung noch verändert wird. Eine Aufzeichnung wenn wirklich etwas passiert, sprich wenn jemand eine Scheibe einschlägt oder in das Innere des Autos gelangt, wäre rechtlich wohl in Ordnung, alles andere nicht.