Tesla Logo leuchtet

Seht euch meine neue Errungenschaft an, das Tesla Logo hinten leuchtet ab sofort mit den Rückfahrlichtern mit…

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VERBOTEN!

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In Österreich auch verboten?

Natürlich - auch in Österreich verboten!

PS - aber geiles Kennzeichen :smiley:

Optisch aber gar net so schlecht…

Könnt ihr mir bitte die Quelle nennen aus der ich lesen kann, dass das verboten ist… thanks!

Sagt der Richtige… :laughing:

Aber mal gucken, wie lange du damit rumfahren darfst, bis die Rennleitung dich anhält! :astonished:

Die Rennleitung klingt gut…

Die Straßenverkehrsordnung nehme ich an. Oder ist ein Prüfzeichen auf dem Ding?
Eigenbauten ohne Typprüfung sind gem STVZO nicht erlaubt.

Wenn du eine ABE dafür herzeigen kannst wird aber wohl alles gut sein, wenn nicht könnte die Rennleitung dir den Wagen an Ort und Stelle stilllegen wenn sie wollte, oder die Versicherung dich gar auf einem potentiellen Schaden sitzen lassen weil der Umbau die Betriebserlaubnis aufgehoben hat.

Davon ab, neben den rechtlichen Problemen hätte ich auch ein Problem damit selber ein Loch in meine Heckklappe zu bohren um die Kabel durchzulegen, die dann mit Vampirklemmen an die richtigen Rücklichter kommen…

Vielleicht eher an das Bremslicht klemmen.

Für Deutschland:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

Such nach der EU Richtlinie. Meines Wissens zwei Rückleuchten, max. 30 cm von der Außenkante des Fahrzeugs.

Außerdem: Bauartzulassung („e“ Kennzeichen)?
Außerdem: Mit mittlerer Bremsleuchte zu verwechseln

So etwas wird gerne „für Showzwecke“ angeboten. Kannst Du ja zu Hause in der Garage einschalten und bewundern (Stuhl, Bier, Chipstüte…)

:slight_smile:

Klar, ich tippe nebenbei (auf der Autobahn, 150 km/h mit Autopilot, natürlich nicht angeschnallt) schon die Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft.

:wink: :wink:

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„früher“ war das immer so - das begrenzungslichter immer paarweise sein müssen.

Und heute nicht mehr?

Wenn das legal wäre, hätte das jeder Proleten-Tuner. Und Audi. Und bei Porsche wäre das ein Extra („turbo“-Schriftzug beleuchtet, 2500 Euro).

Einige Hersteller haben mittlerweile durchgängige Leuchtbänder. Entweder die Vorschrift wurde geändert oder wird heute lockerer interpretiert (sozusagen 2 sehr breite Leuchten, die sich in der Mitte treffen).

Ja, sind halt zwei sehr breite Rückleuchten :wink:

Ich meine ich nehms ja auch nicht immer ganz genau mit den Vorschriften. Aber lass da mal jemand hinten drauf fahren und der sagt dann dein Licht hat ihn geblendet…uiuiui

Immer noch verboten, allerdings größere Chance, unbestraft zu bleiben.

Z.Bsp. hier:
T