Destination Charger konform der Ladesäulenverordnung?

Hallo Zusammen,

eine Frage an die „Spezialisten“, die sich bereits etwas mit der Ladesäulenvordnung (LSV) befasst haben.

Ich frage mich gerade wie man es hinbekommen kann an einer öffentlich zugänglichen Wallbox ein angeschlagens Ladekabel zu haben und dennoch LSV-konform zu sein. Diesbezüglich beschäftige mich gerade der Begriff „öffentlich zugänglich“ gemäß der LSV §2, Punkt 9. Hier ist mir immer noch keine wirlich klare Beschreibung bekannt, wie man öffentlich von privat zugänglich abgrenzen kann.

Ich habe in der Diskussion um eine Lademöglichkeit bei einem Hotel die Aussage gehört, dass dieses öffentlich zugängliche Ladepunkte gemäß der LSV wäre, da jedermann die Möglichkeit hat Gast des Hotels zu sein und somit wäre die Ladesäule öffentlich zugänglich. Zudem habe ich auch vernommen dass öffentlich zugängliche Normalladepunkte auf jeden Fall mindestens eine Ladesteckdose haben müssen. Nur ein angeschlagenes Kabel wäre somit an einem Normalladepunkt nicht LSV konform.

Auszüge aus der LSV: [url]https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/BJNR045700016.html[/url]:
In §3, Punkt (1) steht geschrieben:
Beim Aufbau von Normalladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeugkupplungen jeweils des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden.

Das bedeutet in meinen Augen, dass ein Normalladepunkt immer eine Ladedose haben muss und ggf. optional auch noch eine Kupplung (Stecker) haben kann. Die Destination Charger haben aber immer das Kabel mit Stecker angeschlagen und wiedersrechen doch damit eigentlich §3, 1 der LSV und wären daher doch eigentlich nicht konform der LSV, da keine Steckdose vorhanden ist.
Mit Welcher Begründung zieht Tesla das DC Programm durch, obwohl es doch eigentlich nicht LSV-konform ist? Die haben da sicher eine juristische Lösung gefunden.

Wie seht ihr das?

Bitte keine Disukssion über Sinn oder Unsinn der LSV, sondern ich wäre an Eurer Einschätzung zur LSV-Konformität von angeschlagenen Kabeln bei öffentlich zugänglichen Wallboxen.

Viele Grüße
Matthias

Mindestens ein Typ2 Dose - ein angeschlagenes Typ2 Kabel übersteigt die Anforderungen da es sich hier ja um die aufgeführten: Fahrzeugkupplungen jeweils des Typs 2 gemäß der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, handelt.
Also frei nach dem Motto: wenn schon kein Stecker, muss es eine Dose sein.

Das Problem ist nur, es können nur Teslas laden, also nicht jedermann und es muss dem Gastgeber passen, also der könnte sogar noch für einen Dritten reservieren oder sogar sagen entweder Sauna oder laden.