Neubestellung nach Rückgabe

Hallo!

Hat schon jemand Erfahrung mit einer Neubestellung nach Fahrzeugrückgabe gemacht? Mein Model 3 hatte verschiedene Mängel und einen davon kann und/oder will Tesla nicht beseitigen. Deshalb habe ich den Wagen nach einer Woche zurückgegeben.

Ich will aber gerne ein Model 3 fahren, allerdings möglichst mängelfrei. Aufgrund der Rückgaberichtlinien bin ich nun für 12 Monate gesperrt und darf keinen Tesla bestellen.

Wie ich bei der Rückgabe erfahren habe, kommen wohl doch einige Fahrzeuge zurück. Angeblich weil die Leute nur mal für eine Woche Tesla fahren wollten. Deshalb die Neukaufsperre. Ich kann nicht wirklich glauben dass jemand 50 - 60.000 Euro zahlt um eine Woche Tesla zu fahren und dann auf die Rückzahlung des Geldes wartet. Da werden die Rückgaben wohl andere Gründe haben.

Hat schon jemand versucht trotz Sperre neu zu bestellen?

Gruß

Ralf

Ich würde, wenn ich in Deiner Situation wäre und unbedingt ein anderes Model 3 wollte, einen neuen Account anlegen und darüber bestellen.

Gruß Mathie

Notfalls Strohmann für den Kauf nehmen, aber nur jemanden, der eine Rechtsschutzversicherung hat und loyal ist. Kann ja sein, dass Mängel erst später erkannt werden und Du Deine Rechte gegen Tesla durchsetzen musst, weil dort niemand erreichbar ist, niemand reagiert und es niemanden interessiert, wie Du mit einem mangelhaften Auto klarkommst.

Bei aktuell 0% Zinsen auf der Bank kann ich 60.000,-- auch (entsprechendes Vertrauen vorausgesetzt, aber für eine gegenteilige Einstellung ist Tesla inzwischen viel zu groß) mal für 8 Wochen bei Tesla parken, ich kann quasi ein Model 3 Performance für 0,-- Euro Mietgebühr 1 Woche lang fahren. Zeigen Sie mir den Vermieter, der ein solches Angebot macht/machen kann…

Naja, nicht ganz 0,-- Euro, die Zulassung/Kennzeichen und Kurzzeitversicherung muß ich zahlen, wird aber irgendwas um 100,-- bis 200,-- Euro sein.

Ich habe mein M3 wegen diverser Mängel zurückgegeben, die Tesla nicht beheben wollte und am selben Tag neu bestellt. Lief problemlos. Das 2. M3 ist relativ fehlerfrei, muss nur wegen einiger kleinerer Lackmängel in einem Bodyshop.

Ich würde die 12 Monate warten - und dann halt neu bestellen!

Alle anderen „tollen Tipps“ hier, sind Aufruf und Anleitung zu strafbaren Handlungen - und sollten zu Recht verfolgt und geahndet werden - und das bis zu mindestens 3 Jahre im Nachhinein

Bereits das Schreiben solcher Tipps hier würde vom Gericht im Fall der Fälle als Beihilfe zum Betrug gewertet :wink:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wie manche wohl immer noch meinen…

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verpflichtet man sich denn rechtlich bindend mit der Rückgabe dazu 12 Monate lang keinen Tesla zu kaufen? Das klang für mich nicht so…

Definitiv nicht.

Vertragsfreiheit. Wenn Tesla dir kein neues M3 verkaufen will dann müssen sie das nicht.

Ich will nicht unhöflich sein und Herrn Nuhr zitieren, deshalb sei Dir ein bildungsbürgerliches „Si tacuisses …“ nach Boethius entgegnet.

Falls Dir die Zitate nichts sagen, kurz und knapp: Du schreibst Quatsch!

Gruß Mathie

Hier mal der präzise Text aus den Rückgabebedingungen:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug gemäß den Bedingungen dieser Richtlinie zurückgeben, akzeptieren Sie, dass Sie für zwölf Monate nach Rückgabe Ihres Fahrzeugs vom Kauf eines anderen Tesla-Fahrzeugs ausgeschlossen sind, um Rückgaben abzuwenden, die im Widerspruch zur Absicht dieser Richtlinie stehen oder anderweitig wider Treu und Glauben erfolgen.

Und der Text zur Absicht der Richtlinie:

Ziel dieser Rückgaberichtlinie ist es, Ihr Vertrauen in den Kauf eines Tesla-Fahrzeugs zu stärken, und zwar zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Sie möglicherweise nach geltendem Recht haben.

Naja, es ist ein Unterschied von „Aufruf und Anleitung zu strafbaren Handlungen“ zu sprechen oder aus den Tesla-AGB zu zitieren. Soweit ich weiss gibt es kein Paragraph im StGB, der es als strafbare Handlung ahndet erneut ein Model 3 zu kaufen. Zumal, sollte es für Tesla möglich sein zu erkennen, wenn jemand direkt einen neuen Tesla kauft. Demzufolge würde ich davon ausgehen, dass spätestens dann wenn Tesla die Anzahlung einzieht, Tesla die Neubestellung auch als solche akzeptiert hat.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die ein guter Verkäufer im Shop den Kauf verweigert wenn du die Mängel des vorherigen Wagens klar dokumentiert hast. Tesla muss Autos verkaufen und sie werden dich nicht hindern eines zu kaufen wenn du wirklich willst. Das wäre äußerst dumm.

Bernhard

Naja - wenn man mit „offenen Karten“ spielt - und Tesla davon überzeugt, einem wieder ein Auto zu verkaufen -> alles bestens…

Aber mittels „STrohmänner“, „Zweitaccounts“, oder sonstigen „Tricks“ ist halt doch eine Art von Vorspiegelung falscher Tatsachen…

Und wenn man die 7 Tage Rückgabefrist bis zum letzten ausreizt, hat Tesla natürlich auch bereits einen gewaltgen finanziellen Schaden aus der Erstbestellung - da ist es durchaus verständlich wenn sie bei gewissen Kunden von ihrem Recht auf Vertragsfreiheit gebrauch machen - und eine gewisse Zeit (oder auch nie wieder) einen Vertrag abschließen - müssen sie ja auch nicht…
Der Wirt kann ja gewissen Gästen auch Hausverbot geben - auch wenn sie vielleicht ein Schnitzel kaufen würden - aber wenn er meint der Ärger überwiegt… :wink:

Waren die maximalen Kilometer der Rückgabefrist auch fast ausgereizt?
Was für Mängel waren denn vorhanden?
Alles Sachen, ohne die eine Beurteilung eigentlich gar nicht möglich ist…

Und wenn man hier schon am Zitieren ist - dann vielleicht eher Kant’s kategorischen Imperativ - wenn wir das alle so machen würden, wäre T schon vor Jahren pleite gegangen…

Und es gibt Kunden an denen man mehr verdient
wenn man Sie nicht hat.

Kurt

Mich würde interessieren was so gravierend war, dass das Fahrzeug nach nur 7 Tagen zurückgebracht werden musste? Gab es Fehler bei der Batterie oder was genau war das Problem? Denn alles andere sollte problemlos zu lösen sein?

Evtl ist es auch Wert drauf hinzuweisen dass es sich dabei um eine Regelung für Nichtgefallen handelt. Mängel kann man ja nachbessern lassen. Tesla hat jetzt nen Fahrzeug an der Backe dass sie nichtmehr gewinnbringend verkauft bekommen.

Was ist an einem neuen Account auf den eigenen Namen denn Vorspiegelung falscher Tatsachen und was wäre daran strafbar?

Was wäre an der (von mir übrigens nicht empfohlenen) Konstellation strafbar, dass eine Vertrauensperson das Auto kauft und dann weitergibt?

Richtig, aber völlig ohne Belang, wenn es darum geht, ob die Ratschläge hier strafbar sind und das Geben dieser Ratschläge erst nach drei Jahren verjähren sollte, wie Du geschrieben hast.

Der kategorische Imperativ ist in allen seinen Ausformulierungen als Zitat ziemlich sperrig und wird deshalb oft falsch verstanden. So offenbar auch hier. „Wenn das alle machen würden“ ist jedenfalls eine massiv entstellende Zusammenfassung des kategorischen Imperativs. Hier mal die Formulierung, die mir am einfachsten verständlich erscheint:

korpora.zim.uni-duisburg-essen. … 5/030.html Zeile 36 ff.

Damit kann ich das Vorgehen des OP bei einem Mangel, den Tesla nicht bereit ist zu beheben, das Fahrzeug zurückzugeben, statt den langen, aufwändigen Klageweg zu beschreiben, der auf beiden Seiten hohe Kosten verursacht, welche der obsiegenden Seite lediglich teilweise von der unterliegenden erstattet werden, durchaus vereinbaren.

Es geht ja laut Beschreibung des OP nicht darum, kostenlos für eine Woche Tesla zu fahren, sondern darum, ein mangelfreies Auto von Tesla zu erwerben. Wenn Tesla die egal ob vorhandenen oder nur empfundenen Mängel nicht beheben kann oder will, ist es aus meiner Sicht mit dem kategorischen imperativ vereinbar, den für beide Seiten unaufwändigsten Weg zu gehen, das Auto zurückzugeben und neu zu bestellen. Da ich davon ausgehe, dass die meisten Autos bei Tesla so ausgeliefert werden, dass es gar nicht zu der Situation kommt, dass es Streit über die Mängelbeseitigung gibt, würde selbst Deine Fehlinterpretation Kants nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

Gruß Mathie

Die meisten schon, hier gabe es aber wohl einen Mangel, über den es keine Einigung mit Tesla gab.

Und da die Kommunikation mit Tesla oft nicht einfach ist, kann das Vorgehen des OP durchaus die für beide Seiten günstigste Variante sein, egal wie der Gerichtsprozess ausginge. Denn selbst wenn man als Unternehmen gewinnt, die Opportunity Costs bekommst Du ja nicht erstattet. Und so ein Prozess bindet einiges an Kapazität, weil man für die Anwälte eine Menge Zuarbeit leisten muss, da spreche ich aus Erfahrung.

Gruß Mathie

Naja, falls dem so sein sollte wäre es evtl besser doch keine erneute Bestellung zu machen. An dem Vertragspartnern würde sich ja nix ändern.