Kampf um richtigen Typenschein - Schweiz

So, nachdem ich nun morgen mein Model 3 in Empfang nehmen darf, beginnt jetzt der Kampf mit Tesla um einen korrekten Typenschein.

Momentan haben in der Schweiz das Model 3 Performance und das Model 3 LR AWD denselben Typenschein mit einer eingetragenen Lesitung von 340kW. Dies stimmt zwar für das Performance-Modell, das „normale“ Model 3 LR AWD hat aber nur 258kW freigeschaltet. Da ich in einem Kanton wohne, welcher die Leistung eines Fahrzeuges zur Verkehrssteuerberechnung heranzieht und gar keine Ermässigungen für Elektrofahrzeuge kennt, ist es für mich relevant, dass ich auch auf der richtigen Leistung die Steuern bezahle. Der momentane Zustand führt dazu, dass jährlich CHF 340.- für nicht vorhandene Leistung bei meinem Fahrzeug zuviel an Verkehrssteuer an den Kanton abgeliefert werden muss.

Nun geht also der Kampf mit Tesla los, dass sie einen korrekten Typenschein für das Model 3 LR AWD erstellen…

Also hab zufälligerweise wegen dem Autosteuernzirkus (im AG nicht steuerbefreit und erst auf doppelte Nachfrage die korrekte Zahl erhalten) auf verbrauchskatalog.ch/ geschaut. Dort ist M3 LR vermerkt. Hilft dir das eventuell weiter?

Und ja, SZ ist echt mies… LU folgt darauf… und eigentlich wäre Genf der Spitzenreiter (p100d 4200.-, m3 lr 2300.-) aber die haben auch noch Schonfrist bis Ende 2021.

Vielleicht hilft das weiter? Model 3 Auslieferung Schweiz (Teil 1) - #1973 von RetoH

Ich hab das selbe Problem im Kanton Luzern. LR AWD, aber 340 kW die ich bezahlen muss. Werde mal in ner ruhigen Minuten ein Mail an das StvA schicken und um Statement dazu bitten.

Habe da vor ein paar Monaten mal nachgefragt… Antwort war:

Die Elektrofahrzeuge werden nach KW besteuert, es gibt keine spezielle Steuervergünstigung.
Die KW finden Sie auf dem Fahrzeugausweis oder bei den technische Angaben zu dem Fahrzeug. Falls Sie diese Information nicht haben, können Sie gerne bei unserer techn. Abteilung nachfragen: 0900 000 866.

Habe heute bei Tesla nachgefragt und folgendes Email bekommen:
Da Sie die Langstreckenversion des Model 3 bestellt haben, ist in Ihrem Formular 13.20 eine Leistung von 340KW eingetragen.

:imp: :imp: :imp:

Na, dann lass uns mal Tesla fragen, wann sie uns denn die Leistung, die sie im Typenschein haben auch endlich freischalten! :smiling_imp: :smiling_imp:

Nochmal der Hinweis, in Deutschland unterscheiden die Versicherungen zwischen Spitzenleistungen, 30 Minutenleistungen, Stundenleistung.

Mein Model S85 ist in Deutschland mit 69 kW eingestuft, da die Batterie in einer Stunde nicht mehr als 69kWh liefern kann. Eine Stundenleistung oder 30 Minutenleistung wäre sicher einfacher bei Euch. Wie ist da die Regel?

und in der Offerte von der Versicherung steht dann 346 PS…

Die Zahl durchstreichen und die korrekte Zahl vermerken, so einfach geht das.

Genau! Bei mir auch. Aber beim StVA lassen sie nicht mit sich reden. Bestehen auf dem Eintrag im Typenschein…

In VD kein Problem, 25 CHF pauschal egal wie viel PS :wink:

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Da würde ich mit dem Protest auch mitmachen. Schon lange überfällig wäre mal die Durchschnittsleistung von 30 Minuten für reine E-Fahrzeuge. Scheinbar gibt es ja Kantone, welche das so machen. Man merkt, bei Tesla zählt Genf und Zürich und beide zahlen nichts für die Verkehrssteuer.

Tesla hatte mir gesagt, das entweder die TOCH oder STOC eine Reklamation beim ASTRA hinterlegen. Aber das wäre doch die Sache von Tesla Switzerland. Scheinbar ging es denen nur um schnelle Homologation ohne auf die 2 verschiedenen Modelle Rücksicht zu nehmen. Einfach beide Motoren zusammenzählen geht einfach nicht. Wenn ich mich nicht täusche, haben alle Versicherungen die 346 PS für das LR AWD. Aber wie schon erwähnt, gerechter wäre die Durchschnittsleistung, entweder 30 oder 60 Minuten. Dann würden die kW oder PS Zahlen nochmals halbiert.

Ein solches Durcheinander bei der Leistungsbestimmung innerhalb der Kantone gibt es wohl nur bei den TESLA Fahrzeugen!

Wie der Kanton Schwyz die Verkehrswende behindert: 0 Bonus und CHF 974 über CH-Mittelwert.
Datenquelle meiner Grafik: http://www.verbrauchskatalog.ch

Die Astra muss doch sicherstellen, dass dies in allen Kantone gleich ist… für mich ist das alles nicht nachvollziehbar… wie kann es sein das in einigen Kantone andere PS/KW Zahlen im Fahrzeugausweis stehen?

Heute habe ich bereits eine Antwort vom ASTRA erhalten, nachdem ich die Frage nach einer einheitlichen Regelung für Elektrofahrzeuge in der Schweiz hinsichtlich der relvanten Leistung sowie den Typenscheinen von Tesla für das Model 3 gestellt hatte.

Die Antwort lautet so:

[i]Sehr geehrter Herr XXX

Besten Dank für Ihre Mitwirkung bei der Erhöhung des Anteils von e-Fahrzeugen im schweizerischen Fahrzeugpark.

Zu Ihren beiden Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

ad 1. Hier sind dem Bund die Hände gebunden. Nach Art. 105 des Strassenverkehrsgesetzes bleibt das Recht der Kantone zur Besteuerung der Fahrzeuge gewahrt. Sie sind somit in der Gestaltung der Steuer völlig frei (gemäss kantonalem Recht). Eine formelle Steuerharmonisierung wäre sicher wünschenswert. Sie würde bewirken, dass alle Kantone die gleichen Faktoren für die Berechnung der Steuer beiziehen müssten. Sie wären aber in der Festlegung des Steuersatzes frei. Leider sind bereits mehrere entsprechende Versuche gescheitert.

ad 2. Bei der Besteuerung Ihres Tesla 3 empfehle ich Ihnen, mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt Rücksprache zu nehmen. Nur dieses kann überprüfen, ob Ihr Fahrzeug dem richtigen Typ zugeordnet worden ist. Tesla hat nämlich drei Typen mit unterschiedlicher Leistung registrieren lassen: TG-Nr. 1TD575 (Höchstleistung 225 kW/30-Min-Leistung: 100 kW), 1TD576 (340 kW/153 kW) und 1TD577 (355 kW/155 kW). Eine Differenzierung ist also möglich.

Allzeit gute, unfallfreie Fahrt und viel Spass und Befriedigung mit Ihrem neuen Wagen!

Freundliche Grüsse

XXXX

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
3003 Bern
astra.admin.ch

[/i]

Zuerst möchte ich festhalten, dass ich dies eine äusserst kompetente und „elektro-freundliche“ Antwort finde, welche zudem sehr rasch kam. Kompliment ans Bundesamt.

Daraus ergibt sich dann aber für mich die Frage, ob man nicht bewirken kann, dass die 30-Min-Leistung für E-Fahrzeuge die massgebende Grösse wäre. Ich bleibe am Ball und bin natürlich für alle Mitstreiter und Mitdenker dankbar.

Danke für die Info und Abklärung! Tesla müsste doch einfach diesen Wert in das Formular 13.20 eintragen…

Hab auch an Tesla eine E-Mail gesendet aber noch keine Antwort (15 Tage her…
Bei meinem 13 20A
habe ich leider auch 1TD576 (340 kW/153 kW) eingetragen bekommen…

Binn gespannt wie sich diese Sache entwikelt.
Gruss
Jo

Habe bei Tesla nochmals nachgehakt…

Antwort:
Derzeit ist es so, dass dieser Wert in dem Fahrzeugausweis eingetragen ist. Die Versicherung beruft sich auf die Motorleistungen auf dem Prüfstand. Sprich, was leiten die beiden Motoren zusammen. Das ASTRA, die für die Angabe im 13.20 verantwortlich ist, misst hingegen die Leistung jedes Motors einzeln und addiert dann die beiden Werte, weshalb die theoretische Leistung 340kW ist.

Beide Ansätze haben ihre Berechtigung und Hintergründe. Wir haben jedoch keinen Einfluss auf die Daten, die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) unabhängig gemessen werden und hoffen auf Ihr Verständnis.

Wo liegt es nun Astra oder Tesla?

Da muss noch viel getan werden. Auch von Tesla. Nebenbei, warum wird die 30 Minuten Leistung nie angewendet? Im Kt. SZ wird sogar das Gesamtgewicht berechnet, d.h. nicht mit 1 Person sondern mit allen Personen, daher 2305 kg für ein Model 3. Das Astra könnte doch mal die Kantonalen Ämter darauf hinweisen, doch die 30 Minuten Durchschnittsleistung als allgemein Verbindlich zu nehmen und nicht die Maximal-Leistung. Ich würde gerne mal Tesla anfragen, ob sie das Fahrzeug auch zurücknehmen würden…? :wink:

Mich würde es mal interessieren, welches Model die 225kW hat. Gibt es schon Typengeprüfte RWD Modelle. Dieses Model dürfte doch nicht 225kW haben?