Zulassung durch Tesla?

Wie läuft das ab? Kann Tesla (Abholung in Düsseldorf) das Auto in meinem Landkreis zulassen? Oder können die mir vorab die Fahrzeugpapiere zusenden damit ich das Fahrzeug selbst zulassen und die Kennzeichen zur Abholung mitbringen kann?

Ein Kurzzeitkennzeichen möchte ich mir eigentlich sparen…

Hallo e-tplus,

Damals bei meinem Model S hat Tesla mein Fahrzeug zugelassen. Bin auch in einem anderen Landkreis.

Gruß

Kurt

Sie schicken es Dir zu mit DHL Express.

Ich geh davon aus, dass es wie folgt aussehen wird.
Sobald das Fahrzeug dir zugeordnet wird (keine Transportschäden, dann Owner/Reservierungs Lotto), werden wir eine Rechnung erhalten dort steht dann genau drauf welches Fahrzeug wir bezahlen. Dann sollen wir die Rechnung bestimmt bezahlen und erhalten im Gegenzug die Papiere.
Mit den Papieren kannst das Fahrzeug dann zulassen und nach Zulassung abholen.
Ist aber nur pure Spekulation und sicher auch komisch das Fahrzeug zu bezahlen und zuzulassen bevor man es sieht.

Hallo Saegur,

Wie oben geschrieben, es erledigt Tesla für euch. ( So war es zumindest vor 3, 5 Jahren bei meinem Model S, und ich wüßte nicht, warum sie das fürs Model 3 nicht machen sollten. Natürlich muß man da verschiedene Sachen wie die Deckung der Versicherung per E-Mail zusenden,aber es ist möglich sie das Auto für euch anmelden.

Gruß

Kurt

TESLA legt uns beim Model 3 nahe es selbst zu tun!!!

Hi Kurt,
weil sie es gesagt haben dass sie es nicht machen werden. Ich denke deine vor 4 Jahren Erfahrung ist aktuell nicht anwendbar, weil die statt einem Auto die Woche auf einen Haufen 200+ übergeben. Deswegen findet das auch nicht in nem Service Center statt (wahrscheinlich in ner Halle die die Kurzfristig anmieten)

Saegur

Funktioniert letztendlich mit beiden Optionen (Eigenzulassung bzw. über Tesla) wie mit jedem anderen Fahrzeug. Ich hatte es beim Model S in 2015 selbst gemacht. Denke, die Online-Zulassung wird wohl nicht bereit sein bis März, das wäre ja noch eine Alternative.
Ein paar Monate später gab es die E-Kennzeichen, da war ich dann wieder auf der Zulassungsstelle. Das war vielleicht ein Spaß, weil die Software noch nicht dafür bereit war. Mit den Damen in der Zulassungsstelle haben wir es aber gemeinsam hingekriegt :smiley:

Ah, o.k. na da wollen sie sich dann Arbeit sparen. Habt ihr da eine E-mail oder war es eine mündliche Aussage?

Gruß

Kurt

Mündlich. Hat bis jetzt jeder bekommen der angerufen wurde.

O. K. Danke für die Erklärung.

Gruß

Kurt

Besten Dank für die Antworten.

Als nächstes stellt sich natürlich die Frage: E-Kennzeichen oder nicht. Das E passt nicht mehr auf mein Wunschkennzeichen…

Hallo e-tplus,

Ich habe kein „E“ im Kennzeichen, und hätte bis heute auch nicht wirklich irgendeinen Vorteil durch diesen Zusatz im Kennzeichen gehabt. Bei uns ist nichts eingeführt ( Mitbenutzung von Busspuren usw.). Ich glaube das wenn sie bei uns eingeführt worden wären, hätte ich diese Regelung auch nicht in Anspruch genommen.

Wenn ich dann auch noch in andere Länder der EU schaue, z. B. Österreich, dann hättest du als deutscher Elektroautofahrer mit einem „E“ im deutschen Kennzeichen, noch nicht einmal die Berechtigung auf den österreichischen Autobahnen wo „IG-L“ herrscht schneller zu fahren, da diese Regelung ( Stand jetzt ) nur für österreichische Kennzeichen gilt. Siehe Thread " IG-L in Österreich ":

Vielleicht ist in deiner Gegend ja das Fahren auf Busspuren schon möglich, ( Oder andere Sonderregelungen für E -Autos ) dann würde es für dich eventuell mehr Sinn machen.

Gruß

Kurt

Gibt nix. Außerdem: Es sollte für jeden klar sein, dass ein Tesla ein EV ist. Ist ja kein e-Golf.

Ich würde unbedingt ein E-Kennzeichen nehmen. In Hamburg z.B. darf man damit in der ganzen Stadt ohne Parkschein zu ziehen parken und nur mit E-Kennzeichen an Ladesäulen stehen (stehen natürlich nur beim Laden).

Ja, es gab mehrere Fälle wo ladende Teslas Strafzettel bekommen haben weil sie ladend an einer Ladesäule standen, die Politessen und Stadtverwaltungen ziehen sich den Schuh dass das ja „offensichtlich erkennbar“ wäre nicht an.
Vorschrift ist Vorschrift und Schild ist Schild. Außerdem kann es sein dass in naher Zukunft noch andere Regelungen auftauchen die dann nur mit dem E auf dem Schild machbar sind, dann hat man nochmal den Stress das zu ändern.

Das ist echt von der Stadt abhängig. In München werden Zukunftstechnologien sehr stiefmütterlich behandelt und die Chancen, die ein E-Kennzeichen bieten würde, nutzt man nicht.
Deshalb und weil mein Wunschkennzeichen auch zu lange wäre, verzichte ich gerne darauf.

Das wäre ja dann gesunder Menschenverstand … und der funktioniert bei uns eher selten.

Tja, so wird das nicht sein. Ohne E-Kennzeichen keine Ladesäule. Denn StVO §39 (10): Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Auto mit Stecker] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.

Und in dieser Zulassungsverordnung steht: Es führt den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer, der von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist.

Also ist parken bei einer öffentlichen Ladesäule, die mit dem Stecker gekennzeichnet ist, nur mit E-Kennzeichen erlaubt. Du musst also mit Bußgeld und Abschleppen rechnen. Und nun bitte nicht den „gesunden Menschenverstand“ anführen. Den gibt es bei Beamten nicht immer. Ohne grüne Feinstaubplakette gibt es auch Bußgelder in der Umweltzone.

Solange die für Laternenparker sinnvollen Lademöglichkeiten wie etwa bei Lidl, Aldi oder an den CCS-Säulen kein E-Kennzeichen erfordern, ist alles noch im grünen Bereich :wink: