Eigenimport aus EU

Servus,

ich habe gerade mal verifiziert, was der Basis-Neupreis eines Tesla Model 3 in den verschiedenen EURO-Ländern ist:

FR 53500
DE 55400
LU 56900
AT 58300
BE 58800 (NL)
ES 59100
IT 59600
PT 60200
FI 60500

Aufpreis für EAP ist typischerweise 5300, ausser FR (5200) und PT/FI (5400)… (Sonstige Ausstattungsoptionen kosten praktisch auch überall gleich viel).

Bei knapp 10% Preisdifferenz sind die Kosten für Eigenimport (Flug/Zug, Spesen für Porto/Unkosten, Eintragungsgebühren in AT) in jedem Fall gedeckt - und vor nicht allzulanger Zeit war das auch bei Model S gebraucht gekauft direkt von Tesla nicht unüblich.

(Vermutlich belebt aktuelle, lokale Konkurrenz mit E-Autos von Peugeot den Markt in FR?).

Auch habe ich ja gerade erst über FAD mit HW3.0 (10x Tensor-Rechengeschwindigkeit) gelesen, und ein späteres Auslieferungsdatum wäre mir egal (bin noch etwas unter 500Mm auf meinem alten 1er Prius mit 3rd Gen NiMH Modulen)…

Wer kann sich Gründe ausdenken, warum das keine gute Idee ist?

(Ja, Kennzeichenhalter in FR haben leicht andere Dimensionen, muß man auch erst noch mitnehmen, wenn es angemeldet ist für die Überstellung).

Lg,
Richard

Bei den französischen und deutschen Preisen sind afaik bereits nationale Förderungen inkludiert. Glaube nicht dass du bekommen wirst.

3.tesla.com/fr_FR/model3/design?#payment

Wenn die Förderbedingungen in Frankreich für den „bonus écologique“ nicht erfüllt werden kostet er möglicherweise für Dich 6.000 EUR mehr (= 59.500 EUR)?

service-public.fr/particuli … its/F34014

Natürlich kostet er dann 6000€ mehr. Das hier kann geschlossen werden. Der Nettopreis unterscheidet sich nur um max. 300€ pro Land. In den Subventionsländern werden halt noch die Subventionen abgezogen, falls das Fahrzeug dort auch zugelassen wird. Also Eigenimport aud EU macht bei Tesla nicht den geringsten Sinn.

Was ganz anderes ist der Import von Gebrauchtwagen, die älter als 6 Monate sind. Da kann es sich vielleicht lohnen…

"Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter­gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen­über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel­be­steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten. "

Ah, ja, das Kleingedruckte.

In FR sind 6000 EUR Umweltprämie inkludiert, in DE sind es immerhin noch 2900 (plus 100 EUR weniger Aufpreis für EAP).

ABER in DE bekommt man ja in Summe 4000 EUR Bonus (2000 vom Händler, 2000 vom Bundesamt).

Wie funktioniert das mit dieser vom Hersteller gewährten Prämie - weiß jemand, ob die in der Vergangenheit von Tesla zurück gefordert wurde, wenn man das Fahrzeug selbst in ein anderes Land überführt und angemeldet hat?

Hier der für mich relevante Text (AT != DE, wird häufig auf beiden Seiten der Grenze übersehen :slight_smile: ).

Import aus einem EU-Mitgliedstaat
Für die Einfuhr benötigen Sie aus zollrechtlicher Sicht keine Unterlagen und müssen keinerlei Zollformalitäten erfüllen. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland unterliegt der Normverbrauchsabgabe.

Die Höhe der Normverbrauchsabgabe hängt vom Kraftstoffverbrauch des Wagens sowie von dessen Wert ab und ist unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt, vor der Zulassung zum Verkehr zu entrichten.

Diese Unterscheidung ist aber von Bedeutung für die Verpflichtung zur Entrichtung der Erwerbsteuer:

Der Import neuer Kraftfahrzeuge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union durch eine Person, die nicht Unternehmer ist, unterliegt in Österreich gemäß Art. 1 Abs. 7 UStG 1994 im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung der Erwerbsteuer (Umsatzsteuer), hingegen ist beim Gebrauchtwagenimport durch einen Nichtunternehmer in Inland keine Erwerbsteuer zu entrichten. Die Lieferung des gebrauchten Kfz bleibt mit der Mehrwertsteuer des Ursprungslandes (Mitgliedstaat des Verkaufes) belastet.

Ein motorbetriebenes Landfahrzeug gilt dann als neu, wenn die Erstinbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt oder die Fahrleistung 6.000 km nicht überschritten hat.

==> Tesla DE müsste eine Rechnung ohne USt legen (oder der Fiskus in DE die USt refundieren)…

Also, war in MUC im Shop. Tesla verkauf aus Prinzip immer nur Zielland-Spezifisch (d.h. man kann auch in DE ein Auto für AT ordern, zum gleichen Preis wie in AT). Ausschliesslich für Firmenautos kann eine rechnung ohne USt gelegt werden, wenn der Käufer seine UID bekannt gibt - da muß dann aber das Auto in Zeebrügge oder dort wo persönlich abgeholt werden (d.h. keine Überstellung ins Zielland; vermutlich fallen damit dann aber auch die 980 EUR weg). Detto wenn man ein Auto für ein Land bestellt, in dem Tesla noch keine offizielle Vertretung hat (Ungarn, Slowakei, Solwenien).

Lange Rede, kurzer Sinn, die ausgewiesenen 2000 Bonus auf den Netto-Listpreis ist ein Goodie von Tesla ausschliesslich an Deutsche Käufer, die damit in Summe etwa 5000 EUR günstiger weg kommen, als Österreicher; Nur die Franzosen sind noch besser dran, da gibts 6000 EUR Rabatt als Vorschuss (das bekommt Tesla vom Staat Frankreich wieder retour).

Schade ist halt, das die Sonderoptionen jeweils auch unterschiedlich teuer sind (in AT praktisch jede Option +100 EUR mehr als in DE…)

Das liegt aber auch zum Teil an den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen. AT hat 20%, DE „nur“ 19%. Oder sind die netto Beträge unterschiedlich?

Nein. Tesla scheint die unterschiedlichen USt Sätze offensichtlich zu absorbieren (auch die unterschiedlichen Anlieferungskosten); auch sind 100 EUR vom EAP (5300 / 5200) keine Differenz von 1%, eher so 2%; bei Felgen, und Lackfarbe und FAD ist die prozentuelle Differenz noch größer.

Ok, aber AT ist USt bereinigt bei Vielem teurer als DE. Das ist nicht nur ein Tesla Thema.

Ja, bei Nahrungsmitteln ist aber meiner Meinung nach die Qualität bei uns aber auch dementsprechend höher :slight_smile:

Wenn das M 3 in AT zum Beispiel die Kaltwetterausrüstung hätte (wie bei M S), oder andere Goodies dabei wären, wäre das ja in Ordnung.

Wobei, wenn dieses Gerücht stimmt, dass man bis zu 6M nachträglich noch die Förderung beantragen kann, wenn tesla hier innerhalb 2019 eine Variante mit einem Basispreis <50k anbietet, wäre das auch etwas tolles.

Von: klimafonds.gv.at/call/e-mob … private-2/

Gibt also mehrere Punkte, wo Tesla den Käufern entgegenkommen müsste:

a) Die Rechnung muß 1500 Rabatt ausweisen (in DE werden 2000 rabatt ausgewiesen)
b) Es muß ein Modell 3 mit einem Basispreis <50k im Jahr 2019 auf den österreichischen Markt kommen
c) AWD und/oder LR muß als Option auf ein RWD bzw MR Basismodell gelistet werden.

Nachdem es nicht ganz ausgeschlossen ist, das es binnen Jahresfrist noch die RWD / MR Variante kommt, vielleicht ein Grund für mich, eine möglichst langsame Auslieferung zu wünschen.

(Habe mehrmals bei Tesla angefragt bzgl FAD und HW 3.0. Aber ausser dem Preis keinerlei weiterführenden Daten dazu bekommen. zB ob man den FAD Preis refundiert bekommt, falls Tesla sich entschliesst, aus regulatorischen Gründen niemals FAD auf der aktuellen M 3 Platform anzubieten; und schriftliche bestätigung, das im FAD Aufpreis jedenfalls auch ein Upgrade auf HW 3.0 enthalten ist…

Hallo,

wie das in Ö läuft kann ich dir genau sagen. Ich habe vor fast drei Jahren einen Vorführwagen Mercedes Benz 250 electric Drive importiert. Dieser war fast ein Jahr alt und hatte erst 5000 km drauf! Wie hier schon erwähnt wurde gilt er bis 6000km als Neufahrzeug - auch wenn er schon fast ein Jahr alt ist! :unamused:

Das hab ich leider übersehen - der Händler hätte mir sicher auf der Rechnung auch 6500 km geschrieben. Da staunte ich dann beim Finanzamt nicht schlecht, als ich bei der Nova-Bestätigung zwar keine Nova zahlen musste, aber dafür nochmals 20% vom Nettopreis. Die 19% Deutsche USt hab ich nämlich beim Händler als Privatperson auch schon bezahlt. Also kurzzeitiger Schock…

Aber die USt bekommst du vom Händler in D wieder zurück - er meinte zwar vorerst „NEIN“, aber auf Nachfrage bei seinem Steuerberater hat er mir die in D bezahlte USt sofort überwiesen!

LG Walter

Tesla == große Firma, da geht so was nicht so einfach; die Buchhaltung läuft bei denen wohl zentral in NL. Abgesehen davon, ist Firmenpolitik dass Kunden, egal wo sie geographisch kaufen, zu den Konditionen des Heimatlandes beliefert werden. D.h. den 2000 EUR Händlerrabatt in DE, der dann dort vom Bundesamt aufgedoppelt wird, gibts nur für dort ansässige; detto die jeweils 100 EUR günstigeren Optionen…

Hilft alles nix. Aber wenn das mit Kommunalkredit PublicConsult mit der Förderung für betriebliche E-Autos auch für Einzelunternehmer funktioniert, und da Tesla seinen Anteil von 1500 EUR für das M 3 hier in Österreich entsprechend ausweist, hilft mir das eine Menge :slight_smile:

Mal sehen, was am Montag mein Steuerberater dazu sagt, und vielleicht hat hier ja der eine oder andere ja auch Hinweise parat, wo ich das bei der Bestellung richtig machen hätte sollen… :frowning:

Hi,

da die Preissenkung in Luxemburg beim Tesla 3 noch nicht gegriffen hat bin ich am überlegen ob ein Neu Import aus DE möglich ist. Das Model mit Maximaler Reichweite wenn ich den Bonus von 2000€ wieder drauf rechne kosten in DE ±3000€ weniger was ja schon ein erheblicher Unterschied ist.
Weiss jemand ob Tesla das erlaubt?

Nach EU-Recht bedarf es diesbezüglich keiner Erlaubnis… „Binnenmarkt“ und so…

Tesla DE muss halt nur erlauben mir einen Wagen ohne Wohnort in DE zu verkaufen. Dann muss ich eine Rechnung mit ausgewiesener MWST bekommen und danch dem ich die MWST in LU gezahlt habe muss ich diese von Tesla zurück bekommen oder dir verkaufen mir den Wagen direkt ohne MWST

Aus meiner Sicht ebenfalls nicht ganz richtig.

Zitat:
„…Soweit der Preisvergleich, der auf den Angaben der Hersteller basiert. Tatsächlich stoßen Autokäufer bei vielen Händlern in den preisgünstigsten Ländern beim Autokauf auf Widerstände, denn die Automobilhersteller sehen es nicht gerne, wenn ihr europäisches Preisgefüge durch Reimporte gestört wird. So kommt es vor, dass Händler sich weigern, Wagen zum Exportpreis, also ohne Berechnung der Mehrwertsteuer oder landesüblicher Autosteuern zu verkaufen. Gegen diese Vorgehensweise hat es allerdings einige Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs gegeben, die mit erheblichen Geldbußen verbunden waren. Auf welche kleinen Hindernisse Sie auch immer stoßen werden, geben Sie sich nicht mit einer Absage des Händlers zufrieden. Im europäischen Binnenmarkt können Sie Ihr neues Auto dort kaufen, wo Sie wollen. Die Europäische Kommission erwartet, dass durch die Änderungen, die im Oktober 2003 in Kraft getreten sind, nicht nur Service- und Reparaturleistungen sich wesentlich verbessern werden, sondern auch, dass sich das Preisgefälle immer mehr verringern wird. Noch aber haben Sie beste Chancen, bei einem genauen Vergleich beim Autokauf sehr viel Geld zu sparen.

Weitere Informationen
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Bahnhofsplatz 3
D-77694 Kehl
Tel. 07851 / 991 48 0
Fax 07851 / 991 48 11
E-Mail: [email protected]
Internet: evz.de

Link:
Artikel des Europäischen Verbraucher Zentrums Deutschland in Kehl (BW)

Warte doch einfach noch ein wenig, dann kommt die Presisenkung zu uns nach Luxemburg. 2000€ abziehen musst du sowieso nicht, da die Preise nur den Preisnachlass seitens Tesla beinhaltet und nicht den BAFA Betrag. Tesla D. wird dir aber sicher nicht den Wagen aus D. nach Luxemburg zu dem Preis in D. verkaufen. Du musst also jemanden in D. finden, der den Wagen kauft aber nicht zulässt, das müsste gehen, vielleicht ein Freund in Trier? Dann mit den Papieren in Luxemburg den Wagen zulassen. So kannst du sowohl die 2000€ Herstelleranteil als auch die 5000€ Prämie in Luxemburg abgrasen (Auto darf dafür aber auf keinen Fall vorher in D. zugelassen werden). Oder keinen Stress machen und wie gesagt noch ein wenig warten.

Tesla „wird“… siehe mein vorstehender Post. Die Binnenmarktregelung ist da für Kfz sehr eindeutig… Eine Preisbindung an Deinen „Wohnort“ ist rechtlich nicht zulässig. Auslieferung wird aber eben in DE sein und für alle Formalien des Importierens muss man selbst sorgen…

Dann würden aber Model 3 nur noch in D. verkauft werden, da aufgrund der merkwürdigen Förderregelung Tesla in D. das Model 3 zu dem günstigsten Nettopreis in der EU -2000€ verkaufen muss.

Nur, wenn man annimmt daß alle Kunden in EU kein Problem darin sehen die Kaufabwicklung komplett T über DE zu machen, das Fahrzeug in DE abzuholen, die jeweiligen Importregelungen zu erfüllen und sich um alle Formalitäten zu kümmern.
Da das auch Alles auch Geld kostet stellt sich dann auch die Frage, wie viel von dem von Dir angenommenen geldlichen Vorteil übrig bleibt.
Allgemein ist der Markt bezüglich des Fzg-Kaufs ja auch eher gegenläufig zu „kaufen in DE“…