Firmenwagen / Vermietung an Familienmitglieder?

Hallo Alle,

mit der Suchfunktion konnte ich nichts finden daher stelle ich meine Frage mal hier.

Ich würde mir gerne ein Model 3 zulegen, am günstigsten sollte es als ja Firmwagen sein. Meine konkrete Frage nun an die Österreicher hier im Forum:

Mein Vater ist Selbstständig, ich bin kein MA in seiner Firma, welche Variante ist möglich (und am günstigsten), das Fahrzeug zu erwerben und an mich zu „Vermieten“ oder als Firmenwagen für mich (oder ihn offiziell)? Eine Option als „Berater“ auf Werksvertragsbasis bestünde auch. Bzw. welche Vorteile hätte es für die Steuerlast meines Vaters?

Mein Vater und ich sind sehr an E-Autos und erneuerbarer Energie interessiert (auch das Unternehmen hat mit PV-Anlagen zu tun), daher wäre es eine interessante Option.

Danke für die Tipps und ich möchte darauf hinweisen, dass ernsthafte und vor allem legale Optionen bevorzugt werden. :wink:

Falls du als „Berater“ nur die Steuerlast deines Vaters reduzieren willst, ist das Steuerhinterziehung.

Bedenke daher das erste Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen. :wink:

Vl. ein wenig schlecht formuliert, natürlich bin ich Beratend nicht nur zur Steuersenkung tätig.

Auch ist hier eher die Frage ob es Sinn macht das Auto als Firmenwagen zu kaufen und an einen „Minijobber“ zu vergeben.

Bin auf die legalen Optionen gespannt, weil:
Ein Kfz zählt dann zum Betriebsvermögen, wenn es im Eigentum des Unternehmers steht und zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Wird das Kfz zu weniger als 50 % betrieblich genutzt, zählt es zum Privatvermögen. Diese Beurteilung erfolgt nach der Jahreskilometerleistung. (Quelle: WKO)

Aus deutscher Sicht ist es in der Tat als Unternehmer deutlich schwieriger, den Nutzungsanteil plausibel zu machen.
Das Problem hat die Kapitalgesellschaft nicht.

Das mit den 50% wäre kein Problem, die Frage ist nur, kann er einen Wagen zur verfügung stellen für den Zweck wenn ich kein Angestellter bei der Firma bin?

Also eine Art Poolauto, oder eben wenn ein Werksvertrag besteht zur Erfüllung der Tätigkeit?

Die 50% wären auch nachweislich kein Problem.

Das ist eher eine Frage für ein Steuerforum in Österreich bzw. für euren Steuerberater - mit einem Model 3 hat das wenig zu tun.

Dies ist das nächste Problem. :wink:

Gehalt und Autos, die im wesentlichen wie Gehalt zu bewerten sind, müssen fremdüblich sein. Das heißt, würde dein Vater auch jemanden als Minijob-Berater anstellen, der nicht sein Sohn ist und ihm ein Gehalt zahlen und ein Model 3 als Firmenwagen überlassen? Derzeit stehen in Österreich zwei Leute vor Gericht, die nicht mehr genau wissen, was eigentlich ihre Leistung war, für die sie Geld bekommen haben. :laughing:

Die beim Finanzamt machen das ja auch nicht erst seit gestern und kennen dann doch den einen oder anderen Trick. Ich würde auf jeden Fall mal zum Steuerberater gehen und mir das genau anschauen und nicht auf eigene Faust irgendwelche Konstruktionen erfinden.