Powerwall und EEG-Umlage auf Direktverbrauch

Ist jemand genau im Bilde, was eine Powerwall Nachrüstung für das EEG bedeutet?
Viele haben ja eine Befreiung von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch.
Aber diese Befreiung kann bei Erweiterung, Umbau oder Ersatz der PV-Anlage unter Umständen auch wieder entfallen.
Wie hoch wäre die überhaupt?

Genau kenn’ ich mich da nicht aus, daher die Frage für meine beiden Anlagen mit diesen Inbetriebnahmedaten:
Standort S1: 5.5kWp mit Inbetriebnahmedatum 25.05.2011 als Eigenverbrauch ich selbst
Standort S2: 5.3kWp mit Inbetriebnahmedatum 27.03.2012 als Eigenverbrauch der Mutter

Eine KFW-Förderung gibt es für die Akkunachrüstung wohl sicher nicht.

Moin!
Bei Anlagen unter 10kWp gibt es keine EEG Umlage.

Du musst nur die Steuer auf den eigenen Strom zahlen. In meinem Fall sind das die 19% die ich auch beim Stromanbieter bezahlen muss. Manche kommen günstiger weg, wenn die Einspeisevergütung als Basis genommen wird.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Abzocke eigentlich?

Das wäre ja so, als ob man Hobbygärtnern auf die selbst gegessen Karotten die MWSt. Vorschreibt.

Was versteh ich da falsch?

Ist es evtl. so, dass die Anlage nicht privat, sondern gewerblich mit Vorsteuerabzug installiert wurde? Dann ist eine Privatentnahme natürlich zu versteuern. Das wäre dann auch der Unterschied zu den Karotten.

das mit den 19% Unsatzsteuer war schon klar, aber ich meinte die EEG-Umlage könnte unter Umständen auf mich zukommen.

Bei PV-Anlagen mit diesen Inbetriebnahmedatum ist nach meinem Stand die Powerwall ein Nullsummenspiel.

aber wenn auch noch EEG-Umlage kommt, … :frowning:

Wer Strom an einen EVU verkauft, dem wird automatisch eine Gewinnerziehlungsabsicht unterstellt. In der Folge muß auch die Sachentnahme versteuert werden. Wenn der Hobbygärtner seine Möhren also auch auf dem Markt anbietet, muß er seinen Eigenverbrauch ja auch abziehen. Für den Eigenverbrauch muß dann natürlich auch die Umsatzsteuer bezahlt werden.

Bei PV ist nur der Teilwert der Sachentnahme immer so eine Sache.
v1: Gestehungskosten auf Basis Kaufpreis/Abschreibung/Instandhaltung (~9-15ct/kWh)
v2: Vergütung gemäß EEG je nach Inbetriebnahme (~12-50ct/kWh)
v3: gesparter Privatstrom (~20-25ct/kWh)

Die Finanzämter seinen sich jetzt auch die v3 einzuschießen. Wer mehrere und größere Anlagen betreibt hat bessere Chancen auf v2.

Gibt es dafür eine Begründung oder ist das Finanzamtswillkür?

Gruß Mathie

:question:
Wenn ich in meinem privaten Garten 100 Karotten ernte, 70 davon selbst esse und 30 verkaufe, gehen dem Staat die 70 gar nichts an - ich hätte ja auch nur 30 ernten können. Also Umsatzsteuer auf eigenen privaten (Strom)verbräuche, die ich selbst privat erzeuge sind in meinen Augen reine Abzocke und Protektionismus.

Dass für den verkauften Anteil etwas an USt. anfällt, ist klar.

Was anderes wäre es, wenn ich die gesamte Anlage umsatzsteuerlich geltend gemacht habe. Dann hätte ich mir ja die 19% von der gesamten Installation vom Finanzamt geholt. Dass der Fiskus dann von den Erträgen wieder etwas zurückhaben möchte, ist nachvollziehbar und auch gefühlt korrekt. Denn hier handelt es sich ja dann nicht mehr um eine „private“, sondern eher um eine „gewerblich“ genutzte Anlage.

Bin kein Steuerberater, aber das Vorgehen der Finanz (bei rein privaten Anlagen) fühlt sich für mein Rechtsempfinden unrichtig an.

Mir ist nicht bekannt, dass jemand auf privat erzeugten und verbrauchten Strom USt. zahlen muss.
Das ist wohl eher ein Gerücht.

Genau so wird es in der Praxis auch gehandhabt.

Auf die Karotten umgemünzt:
Wenn der Gärtner, der sein Grundstück und Gewächshaus und Gießwasser und alle weiteren mit der Karottenaufzucht verbundenen Kosten steuerlich geltend gemacht hat, einige Karotten privat aufisst, dann ist das eine Privatentnahme, die er entsprechend als Betriebseinnahme ansetzen und versteuern (auch USt.) muss.

Als verfassungsrechtlich unzulässig (Schutz des Eigentums) erachte ich allerdings die geltenden Regeln zur EEG-Umlage auf Eigenverbrauch.
Das wäre in etwa so, als ob der Gärtner für die selbst erzeugten und gleich selbst aufgegessenen Karotten eine anteilige Marktstand-Gebühr an die Gemeinde zahlen müsste, mit der Begründung, dass er die verspeisten Karotten ja eigentlich (nach dem Verkauf an den dortigen Händler) auf dem örtlichen Marktplatz kaufen hätte müssen und der Händler folglich dafür anteilig eine Marktstand-Gebühr entrichtet hätte.
Dieser Gedanke ist geradezu pervers.
Bei der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch finden das komischerweise viele Leute ganz ok. :unamused:

Moin!
Natürlich kann man den Steuerquatsch auch umgehen. Aber dann gibt es keine 19% UST von der Anschaffung zurück. Wenn Du die PV gleich als Hybrid-Insel baust, gibt es aber auch keine Einspeisevergütung vom EVU.

Nachgerüstete Speicher sind übrigens immer Privatvergnügen und können nicht in das PV-Gewerbe übernommen werden. Also keine Märchensteuer zurück und so.

Wenn die Energiewende klappen soll, muß sich da auch dringend etwas tun. Den Steuerquatsch für die paar Kröten einer privaten Anlage könnte man gerne entfallen lassen. Gerade die monatlichen UST-Erklärungen macher mehr Arbeit als die Mühe eigentlich wert ist. Wenn jetzt ab 2017 noch die Zwangszähler ab 7kWp kommen…halleluja!

Woher hast Du das? Die Quelle interessiert mich brennend!

finanzamt.bayern.de/Informat … ikanlagen/

„Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung oder Herstellung des Speichers ist in diesem Fall nur zulässig, wenn der gespeicherte Strom zu mindestens 10 Prozent für unternehmerische Zwecke des Anlagenbetreibers verwendet wird“, erklärt dazu das Bayerische Landesamt für Steuern. Praktisches Beispiel dafür wäre ein Verkauf des gespeicherten Stroms an einen Verbraucher oder zeitversetzte Einspeisung ins Netz. Dies wird bislang aber kaum praktiziert.

Und wann hat nun eine Powerwall Nachrüstung einen Einfluss auf die EEG_Umlagen-Befreiung?

Deine beiden Anlagen mit <10kWp sind von der EEG Umlage befreit.

Dein Status was die EEG-Umlage angeht bleibt unangetastet wenn es sich bei den beiden Anlagen um unterschiedliche Flurnummern handelt. Solange die Anlagen unter 10kWp bleiben wird kein Anteil an der EEG-Umlage gezahlt.
Wir werden diesen Monat 3 einphasige Powerwall verbauen. Der Preis inklusive WattNode Zähler von SolarEdge liegt bei €5.924,66
Da die Fahrtkosten mit dem Tesla relativ überschaubar sind werden wir die Powerwall deutschlandweit installieren.

Wenn deine beiden PV-Anlagen mit SolarEdge Wechselrichter sind, sind diese nicht PowerWall fähig. Da muss erst eine Platine ausgetauscht werden.
Bei Interesse kannst du mir gerne eine PM schicken.

Hallo,

es kam die Frage nach der Rechtsgrundlage für die EEG-Umlage auf Eigenstrom auf. Diese findet sich in § 61 EEG 2014. Die Regelung gilt grundsätzlich auch für Altanlagen, die jedoch nach § 61 Abs. 3 EEG 2014 als Bestandsanlagen Schutz genießen können. Siehe hier: [url]http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61.html[/url]

Die Regelung ist tatsächlich vergleichbar mit einer Steuer auf selbst erzeugte Möhren. Ich vergleiche es immer mit einer Steuer auf Äpfel aus dem eigenen Garten. Ich habe für einen Mandanten Verfassungsbeschwerde u.a. gegen diese Regelung (und andere) des EEG 2014 eingereicht. Mal schauen, ob die Beschwerde angenommen wird.

Die Antwort auf die Frage von Saftwerk ist nicht so einfach. Zunächst kommt es darauf an, ob überhaupt eine oder zwei Anlagen nach der neusten BGH-Rechtsprechung vorliegen. Das ist vom BGH im Glühlampenurteil durch den neuen Anlagenbegriff für PV wieder völlig schwammig gemacht worden. Ohne nähere Sachverhaltsangaben wird es wohl nicht zu beantworten sein.

Wenn es zwei Anlagen sind, gilt die 10 kW Grenze (die 10 MWh werden wohl nicht erreicht ). Dann gibt es eine Befreiung für jede Anlage.

Ist es eine Anlage kommt es auf den Status „Bestandsanlage“ an. D.h. es müssten die Voraussetzungen hierfür erfüllt sein (z.B. Eigenstromnutzung schon vor dem 1.8.14). Es gibt - soweit mir bekannt - noch keine Rechtsprechung dazu, ob der Speicher eine „Änderung der Anlage im Sinne des EEG“ darstellt. Ich würde dies eher ablehnen, da der Speicher zur Stromerzeugung nicht erforderlich ist. Der BGH hält sich leider nicht immer an meine Meinung…

Wer es genau wissen möchte, kann sich auch den Leitfaden der BNetzA anschauen: [url]http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Entwurf_Leitfaden_151016.pdf?__blob=publicationFile&v=3[/url]

Ist die Preisangabe inklusive MwSt.?
Verkabelung und Montage zusätzlich?

Der Preis ist Netto also plus MwSt. und zusätzlich Montage ca. €200,-

Das freut mich zu hören.

Ich denke (und hoffe) dass auch aus der Industrie da jemand Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
EEG-Umlage auf selbst erzeugten und innerhalb des Werksgeländes gleich wieder verbrauchten Strom zu erheben, ist genauso absurd, wie LKW-Maut auf ein Zwischenerzeugnis zu erheben, das innerhalb eines Werksgeländes von Halle A nach Halle B gefahren wird.

Ich will einfach nicht glauben, dass man in Deutschland solch schwachsinnige Gesetze aufrechterhalten kann.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich mir auch schon nicht vorstellen konnte, dass jemand so ein schwachsinniges Gestzt überhaupt in Kraft setzt. Schon da hatte ich mich leider getäuscht. :unamused:

die MwSt. auf Eigenverbrauch kann ich noch nachvollziehen, wobei diese dann auf die Stromgestehungskosten gerechnet werden sollte und nicht auf den Preis des Energieversorgers.
Ich produzier doch meinen Strom für 9 Cent und wenn ich den selber verbrauche, dann ist dass wie eine Privatentnahme und dem Finanzamt entgeht die 19% von 9 Cent. Die wollen aber 19% von 25 Cent. Das ist absurd.
Ich reiche meine Steuer unter Vorbehalt ein da es da schon laufende Gerichtsverfahren gibt. Bei einer Grundsatzentscheidung könnte ich das zu viel bezahlte zurückfordern.

Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch ist sowieso ein Witz. Die haben wir der Lobby der großen Energieversorger zu verdanken.