PV-Anlage: wie ermittle ich den Eigenverbrauch?

Hallo zusammen, ich kann endlich am 18.03.2020 meinen Model 3 abholen.
Folgendes beschäftigt mich: ich betreibe zu Hause eine PV-Anlage. Ich bin hierzu nicht umsatzsteuerbefreit. Gleichzeitig bin ich noch als Freiberufler tätig und werde meinen Model 3 in mein Betriebsvermögen einbringen. Für das Finanzamt muss ich meinen Eigenverbrauch (also den privaten Verbrauch zu Hause) gesondert versteuern. Nicht dazu gehört der Strom, der in meinen Tesla fließen wird. Kann die Tesla-Software bzw. irgendeine App den Strom erfassen und ausweisen, der über meine PV-Anlage fließt, so dass ich diesen nicht noch zusätzlich versteuern muss?

Vielleicht ist es bei Dir anders, bei meiner Anlage (Bj 2010) ist es so, dass der Eigenverbrauch grundsätzlich als Geldwerter Vorteil betrachtet wird, da rein steuerlich so gerechnet wird, dass alles eingespeist und der Eigenverbrauch dann als Bezug zu den dafür veranschlagten Konditionen gerechnet wird. Ich habe mir einen Extrazähler installieren lassen und berechne darüber den Verbrauch zu den normalen Bezugskosten von meinem Stromanbieter.

Die Steuerberechnung für die Solaranlage ist dabei eine eigene EÜR neben der EÜR als Freiberufler.
Das hat den Vorteil, dass es recht einfach zu rechnen ist, bei mir wäre es sonst mit der Powerwall Raketenwissenschaft.

Habe auch eine PV-Anlage. Ich muss ja auch den Eigenverbrauch ans Finanzamt senden. Bei mir wird an dem Wechselrichter der Gesamtertrag angezeigt (Kostal). Auf dem Zähler der Energieversorgung wird der eingespeiste Strom angezeigt. Die Differenz ist der Eigenverbrauch.

Man kann z.B. über Teslafi seine Ladevorgänge zu Hause dokumentieren und sich darüber einen Eigenbeleg ausstellen. Alternativ, einen Energiezähler vor die Wallbox setzen und dann am Jahresende ablesen.

Manche Wallboxen liefern das über eingebaute Zähler unterschiedlicher Qualität/Genauigkeit (OpenWB, go-ECharger…). Als einzig verfügbarer Wert, der ja eine Schätzung vermeidet, sollte das anerkannt werden. Für PV-Zähler ist das Auto in der Regel ja auch nur ein Hausverbraucher. Eigenentnahme nur für Haus wäre dann m.E. EEG-Erzeugungswert(Zählereinspeisewert) - Wert Direktverbrauch aus PV-Wechselrichter(Screenshot, Ausdruck) - Meßwert Wallbox oder Zähler davor.

Ist denn der Model 3 Firmeneigentum in dem gleichen Unternehmen das auch Strom erzeugt?

Du musst privateentnahmen oder selbstnutzung eh mit Umsatzsteuer berechnen. Dafür kannst Du „produzierter Strom“ - „verkaufter Strom“ rechnen. Für diese kWh setzt Du dann den Verkausfpreis an (also EEG z.b. 10 cent) und führst 19% davon als Umsatzsteuer ab.

Es wird nur kompliziert wenn du das Model 3 Unternehmen von dem PV Unternehmen trennen willst (musst). Dann müsstest du das separat zählen, und du müsstest nen Vertrag zur Stromlieferung machen. Evtl erlaubt dir das aber der Netzbetreiber garnicht den Strom bevor er ins Netz geht anders zu verkaufen.

Ich würd daher das Auto einfach privat laden und die Umsatzsteuer zahlen.

Ich kann Dir für das Thema PV auf jeden Fall auch das sehr gute Pholtovoltaik-Forum empfehlen:
[url]Forum - Photovoltaikforum
empfehlen.
Da findest Du zu allen Fragen Antworten und Hilfe, auch zu vielen Steuerthemen…

Das kann ich nur bestätigen! Da gibt es auch ein Unterforum zu Steuerthemen. Eventuell bist Du als PV Betreiber da ja ohnehin schon aktiv?

Gute Idee. Danke. Ich werde mich da mal umsehen.

Zu empfehlen: Jürgen K. Williger ‚Photovoltaikanlagen im Steuerrecht‘.

Um zu Deiner Ausgangsfrage zurückzukommen:

Stromzähler, sogar geeichte, gibts bei ebay für kleines Geld:

ebay.de/b/Stromzahler-Geeic … 7005492347

Den Zähler kannst Du natürlich auch als Betriebsausgabe buchen :wink:

Ich habe ein ähnliches Setup: PV-Anlage mit gemeinsamer GbR der Eheleute und Selbstständigkeit mit Gewerbeschein.
Den Eigenverbrauch muss ich dementsprechend versteuern und zwar den kompletten Eigenverbrauch.

Warum Du den PV-Ladestrom nicht versteuern musst, erschließt sich mir nicht. Die PV-Anlage wird doch idF sicher auch eine GbR sein und Deine Freiberuflichkeit separat beim Finanzamt gemeldet sein, oder?

Kurz: Niemand weiß, woher mein Ladestrom kommt - kein Zähler und meine Wallbox auch nicht. Entweder aus dem Netz oder vom Dach oder aus dem Akku. Ich (=Elektrik-Laie) weiß auch gar nicht, ob das in Kombination mit einem Akku so einfach auszuwerten ist.

Ich nutze den Zähler im go eCharger und setze diesen Wert einfach zu 100% mit den Kosten des Netzbezuges an.
Nach meinem Steuerberater sind solche PV-/EV-Themen bei den Finanzämtern noch nicht komplett definiert.
Sprich: Da muss erstmal jemand ein Problem sehen, die Thematik ist ja nicht trivial. Und dann kommt ja noch hinzu, das die entsprechenden Beträge relativ gering sind.
Bei einer Betriebsprüfung kann ein Prüfer die dafür notwendige Zeit viel sinnvoller in andere Themen investieren bei denen mit geringerem Aufwand mehr rauszuholen ist.

Just my two cents.

Wenn er die PV Anlage alleine (ohne Ehefrau oder sonst jemand) gekauft und den Einspeisevertrag geschlossen hat, ist das ein Einzelunternehmen - keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für die braucht es mindestens 2 Personen. Umsatzsteuerlich hat er ein einheitliches Unternehmen, schreibt als keine Rechnung für die Stromlieferung von X PV-Anlage an X Freiberufler.

Ertragsteuerlich ist es im Ergebnis „linke Tasche-rechte Tasche“, also neutral, wenn wir unterstellen, dass die Erträge der PV-Anlage nicht in die Gewerbesteuer reichen.

Die ins Auto getankten kWh kann man mit einem Zähler erfassen. Den Preis der kWh zB schätzen entsprechend dem Strompreis von gekauftem und dem Wert des PV-Stroms pro kWh und das ganze dann im Verhältnis beider Verbräuche zum Gesamtverbrauch. Dreisatz.