Firmenwagen Strom Wallbox abrechnen

Hallo Zusammen,
hat jemand schon Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht, wie man den Privatstrom mit der Firma abrechnet?
Ich habe mir einen geeichten Zwischenzähler einbauen lassen. Steuerberater sagt allerdings, dass man nur 50 € Pauschal abrechnen könne?
Ich kann doch auch jede Tankquittung einreichen. Es wäre doch blöd, wenn ich durch mein E-Auto so sehr benachteiligt werden würde?

Kontakt mit dem Finanzamt/direkte Erfahrungen hierzu habe ich noch keine.
Aber natürlich setze ich jede kWh ab, das sind ja Betriebskosten.
Ich nutze den in der Wallbox (Go e) integrierten Zähler und führe ein entsprechendes Excel.
Ich bezweifle das das Finanzamt sich dafür interessiert. Erstens gibt es nach meinem Steuerberater keine Vorgaben der Verwaltung und zweitens sind die Beträge relativ gering.
Ich könnte ja auch bei einem Freund privat laden (und bezahlen) und dann einen Eigenbeleg einreichen.

Kurzer Zwischenstand:
Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert.
Sie sagte, ich sollte monatlich ein Foto des Zählers machen und zusammen mit dem Vertrag des Anbieters auf dem der KWh Preis ersichtlich ist auf einem Eigenbeleg einreichen.
Schriftlich könnte sie mir das aber nicht geben :neutral_face:

Lasse hier auch ein Report der Wallbox raus. Wird vom Finanzamt akzeptiert.
Ansonsten kann das Finanzamt - wie zu Verbrennerzeiten - auch rechnen.
Wenn Durchschnittsverbrauch und kWh nicht halbwegs zusammen passen wird’s blöd.

Handhabt aber nicht jedes Finanzamt gleich.

Hallo,
Ich mache das seit Jahren so mit dem Strom für mein Büro im Haus und der anteiligen Abrechnung der Heizkosten (Wärmepumpe). Ich reiche eine Aufstellung mit Zählerstand am Anfang und Ende des Jahres mit den verbrauchten KWh ein, bisher hat das immer gereicht (seit 2011). Mit der Wallbox mache ich das gleiche: Hier habe ich einen Extrazähler, der beim Einbau bei 0 war, ich werde die KWh entsprechend am Ende des Jahres abfotografieren und die KWh ausrechnen. In Deinem Fall müsstest Du entweder nachweisen, wie hoch der Anteil der privat gefahrenen km ist oder Dein Arbeitgeber zahlt den Strom, dann ist das aber zumindest zum Teil ein geldwerter Vorteil, den Du versteuern musst. Ich vermute mal, Dein Steuerberater hat Dich auf die 50 Euro hingewiesen, ab denen ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Genauso rechne ich den Ladestrom von meinem privaten Anschluss auch mit meinem Arbeitgeber ab.
Geeichter Zähler=> am 01. des Monats Bild => monatliches Excel Sheet mit Stand aktuell und Vormonat & Bestätigung des Stromversorgers über Preis an HR des Arbeitgebers=> Erstattung im nächsten Monat.

Der Steuerberater ist auf dem Stand:
haufe.de/personal/entgelt/e … 26076.html

Das Finanzamt sagte zumindest telefonisch, dass es ein „Steuerfreier Auslagenersatz“ wäre.

energieloesung.de/steuerfre … ektroautos

wiwo.de/finanzen/steuern-re … 90452.html

handwerksblatt.de/unternehm … a-aufladen

Die Änderungen kommen schnell. Es gibt mittlerweile Finanzämter die nicht mehr an erkennen wegen Manipulationsmöglichkeiten ein abfotografieren von irgendwelchen Zählern anerkennen. Zukünftig wird zwingend mit Lade Strom abgerechnet werden soll eine Eich rechtskonforme Wollbox inklusive Netzanbindung verlangt werden. Nur dann hat man Rechtssicherheit

Was ein Quatsch.
Wer garantiert das daran nur ein Auto geladen wird oder per Typ2 -> Schuko ein Toaster am werkeln ist?
Ist doch das gleiche wie jetzt mit Tankbelegen.
Es wird auf Plausibilität geprüft werden. Jahres km, Durchschnittsverbrauch, abgerechnete Menge.
Ist das zu weit auseinander meckert das Finanzamt (zurecht).