Habe noch kein Thema hierzu gefunden: Müssten wir nicht irgendwo gut sichtbar einen Warnhinweis anbringen:
Achtung Vidoeüberwachung! ?
Denn hierzulande (in D) ist an allen öffentlichen und halböffentlichen Plätzen mit Videoüberwachung ein solcher Warnhinweis nötig, vermutlich um die rechtliche Verwertung solcher Aufnahmen zu ermöglichen.
Bei Dashcams gibt es erste Grundsatzurteile, die im Streitfall solche Aufnahmen auch vor Gericht zulassen. Aber der Sentry Mode kommt ja beim geparkten Fahrzeug zum Einsatz, nicht während dem Fahren.
Das ist ein guter Punkt! Jedoch ist die Bildschirmbotschaft nur lesbar, wenn sich die Person nicht in den 180° VOR dem Bildschirm herumtreibt. Daher könnte es immer noch Schwierigkeiten geben, Wächteraufnahmen vor Deutschen Gerichten zu verwerten…
Ad Gerichte: Zum Glück sind wir nicht in Amerika, soweit ich weiß kann in den meisten europäischen Staaten ein Beweis nicht sehenden Auges ignoriert werden, auch wenn er vielleicht illegal angefertigt wurde. Das weiß keiner so gut wie unsere vorige Regierung hier. Die illegale Anfertigung wäre dann in einem eigenen Verfahren zu klären IMHO.
Lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren falls ich da nicht am aktuellen Stand bin.
Die eigentliche Frage finde ich aber durchaus berechtigt.
Das abstrakte Risiko eines Parkschadens macht die Überwachung nicht erforderlich.
Auf denen nicht allgemein zugänglichen Privatgrundstüch dürfte der Sentry Made dagegen auch ohne Schild zulässig sein, solange kein allgemein zugänglichen Bereich (etwa vor dem Tor) erfasst wird.
Danke Mr.Darcy für den Link! In diesem Zusammenhang nach „Datenschutz“ zu suchen ist mir allerdings nicht in den Sinn gekommen, trifft aber wohl des Pudels Kern ganz gut.