Verbrenner als Ersatz Fahrzeug!?!

Moin,

ich kämpfe schon lange für die Behebung meiner Mängel. Bis heute ist einfach nichts passiert, nun muss man sich ja um alles selbst kümmern. Zum Bodyshop fahren da hinterher Telefonieren und und und. Nach ca. 8 Wochen darf ich einen Termin abmachen mit denen und die Sagen ja du bekommst einen SEAT Ibiza wenn das für mich ok ist. Da ich aber längere Touren plane HH - München. Und etwas mehr in der nächsten Zeit unterwegs sein werde meinte ich nein. Die sagten ja ich solle mit TESLA reden. Nun gut ich angerufen. Und der „nette“ Herr war sofort patzig und beruft sich auf die Tesla AGB wo drin steht sie müssen mich nur Mobil halten. Was meint Ihr zu dem Vorgehen? Ich komme mir mal wieder total verarscht vor.

Ich hab jetzt vier Wartungen innerhalb von vier Jahren gehabt, zweimal hatte ich einen Tesla als Leihwagen, zweimal einen Golf.

Klar hätte ich lieber jedesmal einen Tesla bekommen, aber einen Anspruch darauf gibt es meines Erachtens nicht.

Gruß Mathie

fahre schon länger BEV.
Auch bei den anderen Marken gilt, Leihauto ja wenn berechtigt, aber es muss kein BEV sein.
Also durchaus üblich und legitim.

Und gelegentlich mal wieder einen Verbrenner Fahren ist gar net so schlecht.
Man schätzt dann seinen elektrischen umso mehr, wenn man um 10 Euro Tanken bei einem Werkstattersatzwagen
gerade mal 80 km „Reichweite“ mehr hat.

Du hast noch Glück. Als ich vor einem guten Monat im SC einen Mitarbeiter auf das Recht eines Ersatzwagens im Falle eines Garantieproblems angesprochen habe, teilte er mir nach studieren der AGB mit, dass M3 gemäß den Garantiebedingungen keinen Anspruch auf einen Leihwagen haben. Dies ist auch unabhängig von der Reparaturdauer sowie von der etwaigen Wartezeit auf Ersatzteile. Die SerciceCenter seien aber ungeachtet dieses fehlenden Anspruches immer bemüht einen Loaner zu stellen.

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Bemüht ist da aber niemand zumindest in meinem Fall alles muss ich machen. Die machen von sich aus garnichts. Aber darum geht es jetzt auch nicht.

Ist bei anderen Herstellern übrigens auch nicht besser. Ich zahle bei meinem Full-Service-Leasing für den VOLVO sogar monatlich einen Extra-Betrag für den Werkstattersatzwagen, habe aber schon so Kisten wie 1er BMW, Ford Focus, oder als Krönung Fiat 500 als „adäquaten“ Ersatzwagen (Der XC90 ist Model X-Klasse) bekommen.

Bei Audi oder BMW habe ich für Mängel und Garantieleistungen immer einen kostenlosen Ersatzwagen erhalten.
Waren aber alle Verbrenner, weil ich natürlich auch Verbrenner hatte. Beim i3 musste ich in den 2 Jahre nie in die Werkstatt.
Sogar bei normalen Serviceterminen gab es immer Wägen - evtl. lag es am guten Kontakt mit BMW und co.

Bei Tesla scheint das M3 anders behandelt zu werden. Beim S nie ein Problem, beim M3P kam nun auch die Infos, dass es keine Loaner mehr geben soll.
Das ist m.E. wieder ein Schnellschuss aus den USA. Die haben wohl unterschätzt, wie pingelig die Europäer oder wir Deutschen bezglich der Qualität sind.
Allerdings ist es bei Sachmängelhaftung schon so, daß sie entweder einen Wagen stellen müssen, oder eine entsprechende Entschädigung zahlen müssen.

Mal sehen wie es weiter geht

Schwierig… Ich suche z.B. gerade eine Versicherung, die mir ein BEV als Ersatzwagen garantiert… scheint es nicht zu geben (Schweiz).
Das war schon früher ab und zu ein Problem, als z.B. meine Mutter ein Ersatzfahrzeug zu gute hatte, aber scheinbar einfach keines mit Automatik verfügbar war (sie darf nur Automatik fahren). Das wäre übrigens das erste was ich versuchen würde, falls es ein Handschalter sein sollte, dann ist bei den Krücken, die zur Auswahl stehen meistens schon Schluss. Und „mobil halten“ wäre das dann ja nicht.
Aber allgemein würde ich zumindest die zusätzlichen Kosten für den Treibstoff geltend machen wollen. Ich lade für ca. 8ct die kWh und ich sehe nicht ein für mehr als einen oder 2 Tage einen Stinker mit 10x höheren Treibstoffkosten zu bewegen.

Irgendwie ist das wie wenn man einem Veganer in einem überbuchten Hotel sagt: wir haben was äquivalentes in XY für Sie gebucht, gibt halt leider nur Fleischgerichte dort…

Memememe, fällt mir da bloss ein!

Unentgeltlicher Ersatzwagen muss bei Garantiearbeiten sein, egal ob S oder 3. Anspruch auf ein BEV (oder auch nur auf ein adäquater Ersatz) hat aber niemand.

PS: Ich wurde mit meinem Sechszylinder-BMW-Cabrio auch schon mit 'nem MINI One nach Hause geschickt.

Ich finde man kann die Kirche auch im Dorf lassen… sei froh bekommst du was zum fahren. Mir ist es egal ob Benziner, Diesel oder sonst was. Hauptsache ich komm zur Arbeit und zurück.
Wer unbedingt IMMER BEV fahren will sollte sich zum Tesla gleich nen Twizzy als Ersatzwagen dazu kaufen… es kommt öfter vor dass das eigene Auto einige Wochen oder Monate nicht zur Verfügung steht sobald mal was kaputt ist.

Ich weiß, die meisten wollen das nicht hören aber ich bezweifle dass man im Garantiefall Anspruch auf einen Ersatzwagen hat!
Klar werden die meisten Werkstätten einen zur Verfügung stellen versuchen (da wurden auch schon mal die blauen Kennzeichen auf einen Gebrauchtwagen geschraubt um den Kunden einen fahrbaren Untersatz zu geben :open_mouth: ) aber Anspruch so im rechtlichen Sinne?? Soweit ich das noch richtig in Erinnerung hab aus meiner Werkstättenzeit…
Ahja… Selbst wenn man eine Klausel in irgendeinem Wartungs- oder Garantievertrag drin hat steht im Kleingedruckten immer ‚nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten‘.
PS: Die Blauen sind die Probefahrkennzeichen in Österreich - also nit wirklich für Fahrzeugvermietung gedacht :laughing:

Sehe ich auch so!
Der ganze Ton, die Schreibweise, die Darstellung, macht auf mich den Eindruck, dass DU sofort patzig wirst!
DU machst Tesla und die Mitarbeiter an, DU hast gar keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, die geben dir eines, und DU meckerst herum!

Lies mal deine Aussagen hier, die Gross/Kleinschreibung und lies, wie DU diese Mitarbeiter generalisiert bezeichnest…
Ich glaube, es liegt an DIR!

Und warum man immer um die halbe Welt fahren muss ( HH-MÜ) wenn sein Auto in der Werkstatt (terminiert!) ist, weiss ich auch nicht.

Versuche es einmal mit Frendlichkeit!
Wirst sehen, das klappt!
Der Seat ist doch voll brauchbar!

Da auch hier wieder vieles durcheinandergebracht wird: es muss unterschieden werden zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) und gesetzlicher Gewährleistung.
Endverbraucher (Privatpersonen) haben in den ersten zwei Jahren eine gesetzlich zugesicherte Gewährleistung. In dieser Zeit muss der Händler für eine Ersatzmobilität sorgen. Entweder gibt er ein Auto oder man holt einen Mietwagen (i.d.R. Mind. eine Klasse kleiner) und der Händler muss bezahlen. Da gibt es Urteile drüber.
Wenn Tesla nun sagt, dass in ihren Garantiebestimmungen kein Ersatzwagen vorgesehen ist, dann betrifft das die Model 3 Fahrer frühestens in 2 Jahren wenn die gesetzliche Gewährleistung ausläuft und die Garantie beginnt.

Was unerheblich ist, da es um die Behebung eines Sachmangels im Rahmen der Gewährleistung geht.
Und da darf dem Käufer kein weiterer Schaden entstehen - Verlust der Mobilität wäre aber ein weiterer Schaden.

Wie aber auch gesagt: Anrecht auf Mobilität interpretieren die Gerichte sehr weit: einen Seat als temporären Ersatz für ein M3 ist definitiv adäquat.

Gewährleistung beinhaltet doch lediglich die kostenlose Reparatur. ersatzwagen hat damit nichts zu tun.
bei einem gewährleistungsfall beim Handy kriege ich auch kein ersatz-handy.

Als ich ein Model S als Loaner hatte (wegen verspäteter Model 3 Auslieferung), wurde mir zumindest vom SeC gesagt, dass sie inzwischen, wenn möglich, nur noch eigene Fahrzeuge als Ersatz anbieten, Verbrenner nur noch im Ausnahmefall.

Der Vergleich hinkt schon nicht mehr, der braucht einen Rollstuhl.
Eventuell liegt es daran, dass die Gerichte die Möglichkeit zur Arbeit zu fahren, einzukaufen, zum Arzt fahren etc höher/wichtiger einstuft als Facebook-Nutzung.

Ich kenne dazu leider… bzw. gottseidank (hätt ja meine Arbeitsstelle betroffen) keine Gerichtsurteile aber wenn es darum geht, mobil zu bleiben würde ein Wochenticket für die Öffentlichen Verkehrsmittel auch reichen :wink: Nicht falsch verstehen, ich gönne jedem sein Ersatzauto, es geht mir nur darum, den gesetzlichen Anspruch heraus zu arbeiten da mir das in der Praxis in der gesetzlichen Härte nicht untergekommen ist - war allerdings auch eher eine kleine Werkstatt und den Händlerstatus bei VW hatten die Kleinen da schon lange verloren.

Ich beziehe mich im Übrigen auf Deutschland. In Österreich mögen Gesetze und Urteile etwas anders sein.

Greift die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers (hier Tesla selbst, da keine unabhängigen Händler existieren), darf dem Verbraucher kein Nachteil aus dem geltend machen seiner Rechte entstehen, der VK muss alle Aufwendungen tragen.

D.h er muss eigentlich sogar die Kosten für den Transport zur Werkstatt (Erfüllungsort) tragen.
Ein kostenloser Ersatzwagen muss nicht grundsätzlich gestellt werden.

Aber: wird kein kostenloser Mietwagen gestellt, dann kann es für den Käufer unzumutbar sein, sich auf die Nacherfüllung / Nachbesserung einzulassen, das hängt auch von der Reparaturdauer ab.

Falls Nacherfüllung unzumutbar, dann Rücktritt möglich.

Schließe mich Mr. Darcy an: was Tesla in den Garantiebedingungen stehen hat ist unerheblich, wenn die gesetzliche Gewährleistung mehr Rechte für den Kunden bietet.

Natürlich sollte alles in einem höflichen Ton vorgetragen werden.