Heute auf einer 80er beschränkten kurvigen Landstraße, als sich endlich die Möglichkeit auf einer kurzen Geraden bot, einen 65 km/h tuckernden LKW überholt. Kurz danach springt ein Hüter des Gesetzes aus einem Busch am Wegesrand und winkt mich raus. Sein erster Kommentar, nach Umrundung des Fahrzeugs: „Ja, mit einem Porsche ist man halt gleich einmal sehr schnell - ich hab Sie mit 109 gemessen, das ist hier zuviel…“ Ich: „Ja, aber es ist gar kein Porsche“.
Danach ein nettes aufklärendes Gespräch. Anerkennende Worte des bislang nicht sehr informierten Herrn Inspektors (ah, sind Elektroautos so schnell…?). Argumentation, dass wenigstens die Umgebung nicht verpestet wurde und als Belohnung nur die Mindeststrafe bar kassiert.
Beim nächsten von euch, den er erwischt (ich wünsche es keinem!!) ist er schon besser informiert…
Wow, in AT geht das noch in Bar? Hier wurde Barzahlung schon vor über 10 Jahren abgeschafft, mittlerweile klappt glaub ich selbst EC-Kartenzahlung nicht mehr, da kriegt man nur noch einen Überweisungsträger mit auf den Weg. Wobei es hier bei über 20km/h zuviel sowieso erstmal nach Flensburg geht.
Also etwas schneller fahren musst du ja sogar, sonst könntest du den Vordermann ja nicht überholen Aber die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten darfst Du nicht (zumindest in D)
Du hast ne Strafe bezahlt weil du eine Gefährliche Situation durch schnelleres Fahren entschärft hast
Wenn der Polizist den Überholvorgang gesehen hat, hätte er von mir keinen Pfennig ( die älteren werden sich erinnern) bekommen.
Hätte mich auf §5 Satz 2 bezogen: „…Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.“ 15km mehr sähe ich nicht als „wesentlich höher“ an.
Dafür sollte ein vernünftiger Polizist auch nicht aktiv werden. Wenn Du natürlich mit den 109 „weiterfährst“, dann biste zurecht dran.
10 km/h mehr gelten laut Rechtsprechung bei Geschwindigkeiten um 80 als wesentlicher Geschwindigkeitsunterschied. verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2805.php
Wenn ein Auto nur unwesentlich langsamer fährt als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, darf man es in DE als Folge der von Dir zitierten Regelung nicht überholen, da man dann entweder zu schnell fährt oder die Differenzgeschwindigkeit zu niedrig ist.
Du musst beide Regeln gleichzeitig einhalten, wenn Du das nicht kannst, dann darfst Du nicht überholen.
Ohje, das war dann wohl gefährliches Halbwissen. Peinlich. Dabei hat mir damals vor über 20 Jahren der TÜV Mann noch zum Null Fehler Theorieergebnis gratuliert (was ich damals echt seltsam fand, weil das im Vgl. zu einer kurz zurückliegenden Abiprüfung ein Witz war).
Langsam verstehe ich den Mann
Du hast ja recht. Und so steht es im Gesetz. Und trotzdem bestimmt nicht ein Paragraph alles, es gibt Abwägungen und Entscheidungen zu treffen - auch darum ist „autonom“ ja so heikel.
Deshalb werde ich weiterhin meinen Überholvorgang so kurz wie möglich halten