Model 3 für Einzelunternehmer / Selbstständige in Österreich

Hallo!

Ich lese hier im Forum schon seit Jahren mit und Träume schon viel länger von einem Tesla. :smiley: Jedenfalls überlege ich mir einen Model 3 zuzulegen wollte ich fragen, ob sich ein Einzelunternehmer / Selbstständiger einen Model 3 bestellt hat und welche Kosten ihr dafür einkalkuliert habt. Fahrzeug gekauft oder auf Leasing? Besonders beim Leasing würde mich interessieren, wie das im Endeffekt mit dem Vorsteuerabzug aussieht, da man ja im Prinzip die Vorsteuer nur bis 40.000 abziehen kann.

Weiters wollte ich fragen, ob ihr das „Okay“ für die 3.000€ Förderung (auch seitens von Tesla) bekommen habt.

Freue mich auf eure Beiträge und Tipps! :slight_smile:

Herzlich Willkommen im Forum, ja und ich bin ein solcher Fall, mittlerweile sogar 2fach. Ein S und jetzt auch noch ein Model 3. Ersteres mit Kredit, zweites mit Leasing.
Es gibt hier aber auch speziell für Österreich, eigene Threads. Die sind auch ziemlich aktiv und daher auch leicht zu finden.
LGH

Von Leasing versteh ich nichts, ansonsten:

Vorsteuer

  • Wenn Bruttokaufpreis < 80.000 EUR dann kann Vorsteuer für den gesamten Kaufpreis geltend gemacht werden.
  • Für den Anteil über 40.000 EUR ist eine Eigenverbrauchsumsatzsteuer abzuführen
    Beispiel Kaufpreis Brutto 75.000 EUR → 35.000 EUR über der Luxustangente (40.000 EUR) > davon 20% Ust abführen.

Details: wko.at/service/steuern/Vors … Kombi.html (siehe unten Absatz „PKW und Kombi mit 0 Gramm CO2-Ausstoß“

Förderung
Möglich als Unternehmer sofern Basislistenpreis < 60.000 EUR, bei Model 3 der Fall also förderbar.
1.800 EUR inkl. Ust. zieht der Hersteller gleich von der Endrechnung ab (Herstelleranteil)
Rest geht dann über Antrag umweltfoerderung.at/betrieb … -2020.html

Auf meiner ersten Tesla-Rechnung war der Herstelleranteil nicht angezogen.
Heute habe ich eine zweite Abschlussrechnung erhalten wo der Hestelleranteil nun abgezogen ist.

Alle Angaben richtig aber ohne Gewähr :wink:

Danke für die Info. Schon zu hören, dass Tesla nun den Herstelleranteil auch wirklich abzieht. Da gab’s ja teilweise Probleme wie ich gelesen habe.

Das mit der Vorsteuer beim Kauf ist mir eigentlich klar. Theoretisch zieht man ja beim Kaufpreis zwischen 40.000€ und 80.000€ ja komplett ab und muss die Eigenverbrauchsumsatzsteuer wiederum an das Finanzamt abführen. Aber kommt dann natürlich im Endeffekt aufs Gleiche. :wink: Mich würde halt dann noch interessieren, wie das beim Leasing aussehen würde. Ob dann Kauf oder Leasing attraktiver ist, muss dann natürlich der Steuerberater entscheiden.

Bin kein Finanzexperte, aber aus meiner Sicht ist bei entsprechender Liquidität Kauf immer besser. Außer der Hersteller gibt irgendwelche Spezialrabatte nur in Verbindung mit Leasing.

Der oft ins Spiel gebrachte Bilanzeffekt beim Leasing ist nur scheinbar, da sich das ganze dann bei Ausscheiden des Fahrzeugs wieder neutralisiert.

Und bei Restwertleasing hat man ja sowieso immer das Restwertrisiko, da kann man finde ich gleich bar kaufen.

Bei vorhandener Liquidität würde ich erheben, welche Verzinsung ich erzielen würde, wenn ich den Betrag investiere (z.B ins eigene Unternehmen). Liegt der Zinsertrag über die gesamte Laufzeit über den effektiven Leasingkosten, dann ist Leasing die bessere Wahl.

Ich hätte noch eine Frage zur Förderung. Die Hälfte erstattet ja Tesla und die andere Hälfte muss man beim Bund beantragen. Der Bund zahlt ja nur, wenn man 100% Ökostrom bezieht, richtig? Bekommt man die Hälfte von Tesla trotzdem, wenn man das mit dem Ökostrom nicht nachweisen kann?

Tesla fragt hier nicht nach, der Herstellerrabatt wird unabhängig von einer Förderzusage gewährt.
Die Ökostrombescheinigung war bei mir überhaupt kein Problem.

An deiner Stelle würde ich lieber den Stromanbieter wechseln als auf die 1500 vom Bund zu verzichten. Die günstigsten Anbieter, bei mir Verbund, garantieren dir 100% Ökostrom.

Wie ist das also beim Restwertleasing?
Da hab ich ja nur die Leasingrate, nicht die volle Summe wie beim Kauf.
Dh bei zB 60.000 Euro brutto -> sind eben nur 2/3 der Ust steuerlich geltend zu machen.

Selbiges also gilt für die Rate?

Bin hier auch noch unsicher bei der Leasingrate (auch 60.000€ Liste).
Gestern bei Tesla gefragt, aber die wissen das nicht. Dann bei der WKO angerufen, aber die wissen das nicht so genau. „Etwa 2/3 wird es wohl sein“ hieß es nur…
Und, kann man die einzelnen Raten, Stromkosten etc gesammelt pro Quartal oder Jahr abführen?

Als Nachweis für den Ökostrom braucht man ja nur eine Ladekarte von einen Stromanbieter vorlegen.
Am besten/einfachsten die Kostenloste SMATRICS Karte ohne Monatsgebühren.

Hat bei mir vor einem Jahr auch gereicht.

Okay. Danke für die Info! Coole Idee! Bin jetzt aber draufgekommen, dass wir schon immer Ökostrom beziehen und wir einfach nichts davon wussten. :smiley:

So, beantworte mich mal selbst; eventuell für andere interessant: hab nun eine andere Person bei der WKO erwischt. Die Regelung mit „Deckel“ bis 40.000€ gilt natürlich auch für Leasingraten, Reifen etc.
Zum Verständnis:
Fahrzeug 60.000€, Deckel bei 40.000€ = man kann die Vorsteuer bis 40.000€ geltend machen.
Leasing 600€ => selber Faktor = man kann die Vorsteuer für 400€ geltend machen.
Strom 60€ = 40€ etc

Eigentlich eh klar, aber urschwer dass man die Infos bekommt :confused:

Das wird ein Spaß zum Ausrechnen beim Jahresabschluss. :smiley:

Jo, aber für die Buchhaltung, nicht für mich :smiley:

Ja genau so hätte ich es für mich auch so gehandhabt :slight_smile:

Ich machs so NICHT, denn Ein Elektro Auto ist grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Die Grenze von 40.000 kommt aus dem Thema der Luxustangente. Daraus folgt für mich, dass für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Auto die Verbrauchsgüter vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Das sieht die Wirtschaftskammer auf ihrer Homepage auch so:
wko.at/service/steuern/Vors … Kombi.html

Zitate

Da sind wir wieder beim Dilemma; was stimmt denn nun?
Wie erwähnt - meine Infos sind von der WKO (aber auch erst von einer zweiten Person); unsere Buchhaltung hält sich bedeckt bzw kennt sich wohl nicht aus…

Außerdem steht auf der Website der WKO:

…und das ist der Teil, welcher über 40.000€ steht.

:confused: :confused:

So habe ich es beim S auch gemacht, da damals die genaue Regelung nicht feststand. Im Worstcase muss ich dem Finanzamt etwas zurückzahlen, allerdings ohne „Strafe“. Erstens wäre ich Ersttäter und zweitens berufe ich mich darauf dass die Regeln (noch) nicht eindeutig waren. Für diesen Fall habe ich mir 2016 eine dicke Mappe mit Screenshots angelegt. Nicht einmal das Finanzamt wollte sich eindeutig festlegen, die meinten bloß, da müssen wir wohl irgendeinen Gerichtsentscheid abwarten.
LGH

Für normale Betriebskosten (die auch bei einem günstigeren Auto anfallen würden), darfst du die ganze Vorsteuer absetzen. Bei anderen Dingen, ist es nicht so eindeutig. Gold-Beschläge an den Türleisten, etc. :laughing: