"Betrifft: Nachbesserung VIN XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Wochen bin ich im Besitz des o.g. Fahrzeug, das mir viel Freude bereitet.
Ich bitte jedoch um eine Nachbesserung, da ich das Fahrzeug als autobahntauglich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h erworben habe. Dies wird explizit in der Modellbeschreibung (P85D) hervorgehoben.
Mein Fahrzeug ist kurzzeitig in der Lage 250 km/h zu erreichen, zeigt dann aber häufig einen enormen Leistungsverlust, der eine unmittelbare Reduktion der Geschwindigkeit zur Folge hat. Dies stellt für mich ein ungewöhnliches und nicht erwartetes Fahrverhalten dar, das unter Umständen gefährlich sein kann.
Ausserdem wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs mit 240 km/h angegeben, was für mich im Widerspruch zum Kaufvertrag steht.
Ich bitte daher um eine Nachbesserung der beschriebenen Mängel.
Mit freundlichem Gruß,"
Antwort:
Sehr geehrter Herr XX,
danke für Ihre E-Mail.
Das stimmt, wie Sie es beobachtet haben, dass der Wagen nur über einen begrenzten Zeitraum mit der maximallen Geschwindigkeit fahren kann.
Der Energieverbrauch ist enorm und die Höchstgeschwindigkeit wird deswegen entsprechend angepasst.
Ich hoffe Ihre Frage hiermit ausreichend beantwortet zu haben.
With kind regards, Mit freundlichen Gruessen
XX | European and Australian Technical Support Specialist"
Antwort:
"Sehr geehrter Herr XX,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Meine Bitte um Nachbesserung bezieht sich auf die Höchstgeschwindigkeit und die Angabe der Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren.
Ihre Bestätigung meiner Beobachtung bekräftigt meine Bitte um Nachbesserung, da ich nicht das Produkt erhalten habe, das ich nach den vorherigen Angaben gekauft habe. Ich stelle Mängel fest.
Mit freundlichem Gruß,"
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