Logfiles Model S als Schuld-/Unschuldsbeweis

Ich hatte einen kleinen Auffahrunfall (Auto noch voll fahrtüchtig, keine Personenschäden und Details bitte nicht hier im Thread diskutieren) und die Schuldfrage ließe sich ggf mit den Logfiles leichter klären. Lt Roadside Assistence werden die Daten immer für eine Woche gespeichert (ob im Fahrzeug oder bei Tesla auf dem Server oder beides, wollte man mir nicht sagen), und dann automatisch gelöscht. Man muss also anrufen und die Daten sichern lassen, was ich getan habe. Die sind nun bei Tesla gesichert.
Auf richterliche Anordnung darf/muß ?? Tesla die Daten herausgeben. Ob ich dem zustimmen muß konnte ich nicht in Erfahrung bringen, bzw wäre nun eine meiner Fragen. Da ich aber die überwiegende Schuld beim Unfallgegner vermute, werde ich das aber tun bzw tendiere dazu, es sogar anzubieten. Ich selbst werde die Daten nicht vorab bekommen, sondern nur der Richter.
Was genau geloggt wird und wie oft, wollte/konnte man mir nicht sagen.
Hat jemand von Euch darüber nähere Informationen?
WIchtig zu wissen wäre beispielsweise ob Bremspedalbetätigung bzw Aufleuchen der Bremslichter geloggt wird und wie oft.

Dann wäre das ja das erste Auto mit Blackbox? Wenn es nur mit deiner Zustimmung möglich ist, finde ich es toll!

halte uns bitte auf dem laufenden, was die Logfiles anbetrifft, das ist ein interessantes Thema.

Gruß Stefan

Blackbox im PKW gibt es schon länger: focus.de/fotos/ein-unfalldat … 26573.html

Wenn man sich so etwas einbauen lässt,ist man selber der Besitzer der Daten,bei Tesla sind die auf deren Servern. Wobei eine Woche Speicherung ist eigentlich
recht kurz. Ein Model S mit entfernter Sim Karte oder geblockte GPS Antennen sollte trotzdem fahren.

Ist es mit deutschem Recht überhaupt vereinbar, dass du die Daten nicht selbst bekommst? Du hast doch jederzeitiges Einblicksrecht in die über dich gespeicherten Daten.

Eben - aber das ist wie mit der Schiedsgerichtsklausel die Tesla bei mir im Kaufvertrag hatte (man gibt den normalen Rechtsweg auf) die ich aber nicht unterzeichnet habe.

Tesla muss da mal darauf hingewiesen werden - am Besten von einem Datenschutzbeauftragten eines Bundeslandes oder so.

Frank

Update:

Es ist momentan definitiv so, daß Tesla die Daten nur auf richterlichen Beschluß herausgibt. Also weder die Staatsanwaltschaft noch eine Versicherung noch ich dürfen sie vorher haben. Wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, kann ich oder Tesla die Herausgabe auch nicht verhindern.
Über Sinn und Unsinn bzw Rechtmäßigkeit können wir nun seitenweise diskutieren :slight_smile:

Somit ergibt sich wohl erst mal folgende Strategie:

  1. wenn man glaubt unschuldig zu sein: Die Polizei darauf hinweisen und unbedingt bei Tesla die Daten sofort sichern lassen
  2. wenn man Schuld hat: Schweigen und hoffen daß die Woche vorbeigeht und die Daten automatisch gelöscht werden

Macht es dann eventuell Sinn einen eigenen „Unfalldatenspeicher“ einzubauen?

Dashcams sind ja im Zweifelsfall nicht als Beweismittelt geeignet, aber ein UDS schon (dafür ist er da).

Gefällt mir eigentlich nicht, dass man da nicht an seine eigenen Daten herankommt :frowning: