Codieren/Freischalten ausser Tesla-Werkstatt?

Fast alle kleine „upgrades“, z.B. Doppellader, Nebelscheinwerfer, Ambient-Beleuchtung etc. muss nach einbau auch in Software (Tesla Toolbox) freigeschaltet werden.

Bei Audi, MB, BMW & Co. kann man normalerweise die Teile gebraucht kaufen, selbst einbauen, eine Arbeitsstunde bei Vertragswerkstatt zahlen und sie schaltet einfach alles was man wünscht frei. Kein problem.

Bei Tesla nicht so. Die Tesla-Werkstatten weigern alle Codieren und Freischalten, wenn die verwendeten Teile nicht neu bei Tesla gekauft wird und auch von Tesla selbst im Haus eingebaut wird. Schlecht…

Gibt es jemand hier mit Software, der sowas freischalten kann? Ich weiss, dass es mehrere in USA und auch einige in Ukraine, Russland und Litauen gibts, aber in Deutschland kenne ich soweit niemand…

1 „Gefällt mir“

Das wäre ja wohl auch komplett gegen den Hersteller, wenn man sich irgendwo freischalten lassen kann ohne dafür zu bezahlen, oder?
Das Ganze wird ja auch zentral verwaltet. Wenn du selbst was freischaltest, wie kommt es dann in die Tesla-Datenbank? :wink:

Am besten löschen…

Ich finde das Thema sehr interessant. Wenn der Wagen in das Eigentum des Käufers übergegangen ist, dann kann Tesla das Setzen von Parametern im ROM kaum verbieten. Wenn man damit dann Features freischalten kann, die Tesla gerne gegen Geld verkaufen würde, ist das für Tesla ärgerlich, aber nach meinem Laienverständnis legal.

Gruß Mathie

1 „Gefällt mir“

Das kommt darauf an ob du mit dem Kauf des Fahrzeugs auch sämtliche Rechte an der Nutzung der entsprechenden Software erworben hast. Ist heute immer seltener so. Stichwort Software as a Service. Und wenn es gegen die Nutzungsbedingungen von Tesla verstoßen sollte, könnten sie dich auch von Updates oder den Superchargern oder sonstwas ausschließen, je nach dem, was in den Lizenzbedingungen geregelt ist. Die kenne ich allerdings nicht im Detail.

Nach deinem Verständnis wäre es also auch legal, in der TV Box sämtliche PayTV Kanäle freizuschalten? Oder Software unbegrenzt zu nutzen, wenn die erworbene zeitliche / funktionale Beschränkung ein Limit setzt?

Auf der einen Seite wäre es vielleicht ganz nett, mal ein „Teil“ gebraucht zu kaufen. Mir fehlt bspw. der Doppellader…Oder ein größerer Akku? Es werden sich über kurz oder lang Autoverwerter auf das Ausschlachten von Unfall-Model-S spezialisieren. Dann wäre es schon gut, wenn man die gebraucht gekauften Teile auch angemeldet bekäme.

Andererseits befördert ein beliebiges Anmelden die Beschaffung-Kriminalität. Dann finden wir bald alle teuren Teile auf einschlägigen Teile-Märkten jenseits deutscher Grenzen und die Diebstähle nehmen zu.

Also der Austausch mit gleicher Funktionalität sollte schon gehen, zumindest wäre das wünschenswert.
Beispielsweise wäre es bei mir wirtschaftlicher Totalschaden gewesen eine drive unit neu von Toyota im Prius einbauen zu lassen (ähnliches gilt bei akku und Inverter), gebraucht aus einem Unfallwagen eine sinnvolle Angelegenheit (einfach einbauen anstöpseln funktioniert) die letztlich auch der Umwelt zugute kommt - eine lange Nutzung ist beim bev Pflicht.

Ich denke es geht hier nicht darum, illegal irgendwelche Festures freizuschalten. Sondern z.B. die Nebelscheinwerfer freizuschalten, wenn ich diese gebraucht erworben und in mein Model S nachträglich eingebaut habe. Diese Freischaltung sind bei anderen Herstellern meist kein Problem.

Gruß Peter

Meintest Du mich? Der Kauf eines Autos (bei dem ich keinen Lizenzvertrag abgeschlossen habe) und die Miete von Software sind nach meinem Laienverständnis grundsätzlich unterschiedliche Rechtsgeschäfte.

Wenn ich einen Gegenstand kaufe und da sind Features drinnen, die ich durch das Editieren einer Config freischalten kann, dann sehe ich keinen rechtlichen Hinderungsgrund das zu tun, solange der Wagen dadurch nicht seine Zulassung verliert.

Wenn ich eine Software auf Zeit miete und dafür einen Lizenzvertrag abschließe, dann halte ich mich natürlich an den Vertrag!

Wie gesagt, bin Laie, aber nach meinem Empfinden darf ich an meinem Auto rumbasteln wie ich will, solange ich mich im Rahmen der Zulassung bewege. Der Verkäufer hat den Wagen verkauft und mir dann nicht mehr dreinzureden. Wenn ich etwas am Auto kaputtbastele, dann verliere ich natürlich Gewährleistungsansprüche, aber das ist ja wieder etwas anderes.

Gruß Mathie

Du hast den Wagen aber nur mit den bestellten Features gekauft. Jede Freischaltung nicht gekaufter SW ist daher Diebstahl.

ich hätte ungern ein bauteil unklaren ursprungs, welches irgendwie zugang zur steuerelektronik hat, im auto. schon garnicht, wenn ich darauf vertrauen möchte, dass das auto (teil-)automatisiert fahren kann. und da bin ich noch nicht bei solchen szenarien wie dem berühmten usb-stick, den sich der unbedarfte mitarbeiter einer firma in seinen laptop steckt …

@k11 Wie gesagt, bin kein Jurist, aber wenn ich ein Auto kaufe, gehört mir das Auto so wie es geliefert wurde. Wenn da irgendwelche LEDs eingebaut sind, aber nicht angesteuert werden, und ich diese dann in der Konfig aktiviere, dann fällt mir als Laie kein Grsetz ein, gegen dass ich verstoße.

Wenn ich eine Software unrechtmäßig kopiere oder gegen einen Lizenzvertrag verstoße, dann ist das verboten (wenn auch kein Diebstahl).

Durch das Editieren einer Konfig kopiere ich aber keine geschützte Software und als ich das Auto bestellt habe, habe ich keinen Lizenzvertrag abgeschlossen, lediglich einen Kaufvertrag.

Ich würde aus Gewährleistungs- und Garantiegründen von Modifikationen absehen, aber illegal sind sie nach meinem Laienverständnis nicht.

Gruß Mathie

Also ich finde diese „Laienansicht“ seltsam!

In mein Model S 85 gibt es einfach keine Features, die nur als Software gegen Geld sich freischalten lassen, wie 60kWh -> 75kWh etc. Sowas interessiert mich deshalb überhaupt nicht.

Es dreht sich hier um z.B. Nebelscheinwerfer, Doppellader, Ambient-Beleuchtung und andere Dinge, die man selbst mit (relativ günstige) Gebrauchtteile und die Service-Unterlagen nachrüsten kann, und um Dinge, die nach Garantieablauf kaputt gehen kann, und dann mit Gebrauchtteile ersetzt wird, und dann für ein bestimmten Fahrzeug codiert werden muss.

Das ist Dir unbenommen, aber die Diskussion würde von Argumenten profitieren.

Was daran erscheint Dir denn aus welchem Grund seltsam?

Gruß Mathie

@mathie

wenn die zahlung eines preises nur zum besitzerwechsel führt und nutzungsrechte beinhaltet, dann dürfte ein eingriff in das nutzungsobjekt nicht immer gedeckt sein.

@Wim Schon klar, wenn ich den Wagen lease, ist das ein anderes Thema.

Wenn ich den Wagen aber kaufe und nicht noch parallel einen Softwarelizenzvertrag abschließe, dann ist das ein Eigentümerwechsel und nicht bloß ein Besitzerwechsel unter Einräumung von Nutzungsrechten.

Gruß Mathie

@Mathie, Wim, k11: Ihr kapert diesen Thread. E_S hatte eine völlig andere Frage…

da werden sich dann anwälte und gerichte irgendwann mal streiten…

zukünftig wird (mindestens) der softwareteil solcher autos wie die aktuellen teslas, sich irgendwo in einer (noch nicht?) sauber definierten zone bewegen. die interessen sind wohl eher klar: tesla will kein rumgebastel am guten stück um (wenn es schief geht) das unheil richten zu müssen. der eine oder andere eigentümer will aber rumbasteln.

tesla hat hier gute karten, den bastlern das leben schwer zu machen (softwareseitige blockaden, ausgrenzung von updates, garantieverluste, kein gebrauchtwagenankauf …)

(da OT, meines letztes post dazu)