von FrankfurterBub » 14. Okt 2016, 09:25
Nope.. sorry, aus juristischer Sicht sind viele Dinge, die eigentlich "naheliegend" sein sollten, nicht immer so einfach.
Abzustellen wäre hier - u.a. - auf den sog. Durchschnittsverbaucher, der als durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher definiert wird.
Anders gesagt: Wenn die Mehrheit das anders versteht, als es gemeint ist, dann ist es rechtlich zumindest nicht mehr ohne weitere Umstände zulässig. Hier wäre dann auf den angesprochenen Verkehrskreis abzustellen und ggf. durch Verkehrsbefragungen herauszufinden, was der Durchschnittsverbaucher unter Autopilot versteht (und da kann ich mir schon vorstellen, dass dieser von einem autonomen System ausgeht).
Ich möchte hier jetzt kein rechtliches Gutachten "runterschreiben", aber ich sehe eben schon ein gewisses Versäumnis von Tesla - oder aber zumindest Argumentationsspielraum.
Shut up and drive!