11 kW Onboard Ladegerät auf 16 kw updaten

Wustet ihr das das 11 kW Onboard Ladegerät aus dem aktuellen Modell (Facelift) mit einem Frimware update des Laderes auf ein 16,5 kw upgedtet werden kann?!
Das update kostet dann 2100 € und es muss nichts getauscht werdden. Finde ich ein wenig heftig!
Gruß aus dem Raum Bremen
Andreas

Ja wussten wir :wink:

Steht quasi fast so auch im Konfigurator.

Beim Autopilot wird auch nichts nachträglich eingebaut oder getauscht. Genauso wie bei der damaligen Navi-Freischaltung. Oder beim kurzzeitig ausgeschriebenen Akkuupgrade. Man zahlt und bekommt dafür eine Gegenleistung.

Worin liegt Dein Unmut?

Ist doch super. Müsste man etwas tauschen, wäre das Upgrade teurer.

Wirklich? Der Einbau des Doppelladers im Vor-Facelift war günstiger als 2000€… Wäre interessant mal eine rechtliche Einschätzung zu bekommen, ob man den Lader auch so (in Deutschland) freimodden dürfte.

Der Einbau des zweiten Laders kostet inzwischen 2.400 Euro in Deutschland.

Generell gilt in D nach meinem Rechtsverständnis, dass man frei über die gekaufte Hard- und Software verfügen darf (im Rahmen der geltenden Gesetze, StVO etc.) und der Hersteller eigene Modifikationen nicht verbieten kann.
Hat man also die Fähigkeit, das selbst freizuschalten, dürfte das kein Problem sein. Dazu bedarf es aber eines Root-Zugriffs auf das Betriebssystem.

Über einen daraus folgenden etwaigen Garantieverlust oder Ausschluss aus dem Borg… äh… Tesla-Kollektiv (Versorgung mit OTA-Updates, OTA-Diagnose, ggfs. Supercharging) entscheidet dann aber Tesla allein. Dies würde ich nicht mit Tesla ausfechten wollen.

ich hab noch 3000 Euro Special Sonderpreis bezahlt. Zu der Zeit (muss Winter 1880/81 gewesen sein :sunglasses: ) war die Nachrüstung bei 4k

hab mal schnell geschaut … meiner hat mit Bestellung des Autos im Jan.15 1450 Euro gekostet

Also ich finde auch, dass es ein „Geschmäckle“ hat einen 16 kw Lader zu verbauen und diesen Softwareseitig zu begrenzen und gegen Zahlung von über 2.000€ freizuschalten.

Gegen eine Service Fee wäre ja nichts einzuwenden…aber das empfinde ich auch als nicht ok aus Kundensicht.

Das macht doch die Autoindustrie schon lange so. Gleiche Motoren, unterschiedliche Leistung, unterschiedlicher Preis. Reine Software.
zb: JP mit einem BMW 114er

Klar. Ich sag ja auch nicht, dass ich das gut finde.

Vor allem finde ich dass man es einfach bei neuen freischalten sollte.

Edit: zudem hat es da ja einen anderen Hintergrund. Da will man ja verschiedene Modelle anbieten. Hier ist es nur eine Option. So als wäre das Schiebedach verbaut aber ließe sich nur mit Freischaltung öffnen.

Das ist schlicht ein Mischkkulation und dem Hersteller überlassen. Es drückt die Preise für Alle.

Die komplette Softwarebranche lebt genau von dieser Kalkulation: Obwohl der Datenträger selbst nix kostet bzw. die Software selbst schon drin ist, wird die Funktion erst gegen Geld frei geschaltet, das ist normal und macht vieles billiger, weil nicht tausend Varianten verbaut werden müssen.

Bei Autos und ganz vielen anderen Geräten ebenfalls ganz normal, auch wenn man das als Kunde vielleicht oft nicht merkt.

Das knacken solcher Funktionen ist in Deutschland wohl verboten, dafür gibt es seit einiger Zeit ein Gesetz, das das Aushebeln von Software-Schutzmechanismen, wie primitiv die auch sind, unter Strafe stellt.

Genereller Irrglaube: „Modden“ oder Ähnliches sei erlaubt, weil die Software „gekauft“ wurde. Es gibt eine Lizenz und die untersagt die Abänderung.

Und wo ist diese Lizenz zur Tesla-Software zu finden?

@Measureman:
Bei dem von Dir erwähnten Gesetz geht es aber um das Urheberrecht (Raubkopien von Software, Bildern, Filmen). Man darf keinen Kopierschutz umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Oder meinst Du noch etwas anderes?

Ansonsten gibt es noch den Hackerparagraphen $202c Abs. 2 StGB.
Aber auch der passt hier nicht hin, denn der hatte eher das Ziel, das Erschnüffeln von Daten im Internet oder WLAN unter Strafe zu stellen.

Bleibt abzuwarten ob diese Lizenz rechtlich auch korrekt ist. Solche Vereinbarungen wurden ja schon öfter mal kassiert.

Beispiel: Wenn ich mir Zuhause mein CAD- „Tool“ z.B. nen bisschen modde damit es für mich von der Bedienung her besser funktioniert, ist es für mein Verständniss ok. Ist ja nichts anderes wie wenn ich meinen Drehmomentschlüssel umbaue aus welchen Gründen auch immer.

In dem Fall passe ich mir die Software aber nur an und schalte nichts frei was ich sonst bezahlen müsste.

Wobei bei es bei Volkswagen bei dem Thema recht rund geht. Mit dem VCDS Tool lassen sich allerhand Funktionen freischalten, die sonst bezahlt werden müssten. Die Funktionen sind aber auch nicht ansatzweise geschützt, nur nen bisschen versteckt :wink: Ich hab da noch nie gehört, dass es da Stress wegen gab.

Chiptuner machen ja auch nichts anderes. :wink: :wink: Ich denke wenn einer nen weg findet den Lader frei zu schalten, wir Tesla in D da wenig machen können. Werden halt nur mit der Grantie drohen :wink:

Eigentlich ist es eine Frechheit. Weil bezahlt wurde die Hardware ja von dem Käufer…

You get what you pay for

Ich verstehen diese unsinnige Diskussion/Geschmäckle nicht! Wie schon ein Vorredner sinngemäß ausgeführt hat … die Software ist doch schon progarmmiert - und für die Kopie zahle ich jetzt soooooo viel? JA - so ist das!
Es ist doch in aller Sinne, wenn ein Produkt unter betriebswirtschaftlich Aspekten produziert wird. Man kann sich auch mit Sicherheit darüber streiten, ob die Abschaffung des Doppelladers sinnvoll war. Aber es ist nuneinmal wie es ist. Und nicht jeder wohnt bei einem SeC um die Ecke und all diese würde es doch freuen wenn man für die Erweiterung nicht extra in die Werkstatt muss.
Daraus abzuleiten, einen kostenlosen Anspruch auf diese Erweiterung zu haben weil sie schon vorbereitet/eingebaut ist, kann ich nicht nachvollziehen! Wie anfangs geschrieben: ich habe die Leistung bekommen für die ich bezahlt habe.
Und selbst wenn es nur durch einen einfachen Code zu knacken wäre - es ist und bleibt Diebstahl. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen halte ich einen Rooteingriff in das Betriebssystem für lebensgefährlich!

So und jetzt freut sich mein Modell S mit Doppellader auf seinen 22kw-Abendstrom :smiley:

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Und JA: natürlich ist das korrekt

Ich halte mich jetzt raus, aber als nett gemeinte Warnung: in der Regel gibt es bei gekaufter Software keinerlei Recht diese anzupassen; üblicherweise ist die Nutzung vereinbart, Verwertung muß gesondert vereinbart werden oder eben durch das entsprechende Lizenzmodell möglich sein

Solange es Tesla nicht so ernst nimmt mit der Lieferung zugesagter Features, wüsste ich nicht, warum der Kunde es so ernst nehmen sollte bei der Nutzung der Produkte.