Mein Tesla fährt zu schnell!

Verkauft wurde mir der Tesla mit 225 km/h. Als ich ihn bekommen habe lief er 200 km/h, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht 200 km/h.

Seit dem ersten Wechsel der Drive Unit August 2015 läuft er echte 225 km/h, wie verkauft. In der Zulassungsbescheinigung stehen immer noch 200 km/h und Tesla ist nicht in der Lage das abzuändern. Mein Ziel ist natürlich nicht, den Tesla auf 200 zu limitieren, sondern die 225 eintragen zu lassen.

Das SEC Stuttgart hat mir heute gesagt, sie können nichts tun, das müssen die Produktspezialisten in München machen, von dort kommt aber nichts.

Rein Versicherungstechnisch habe ich Bedenken, dass mir im Schadensfall einer einen Strick draus drehen will, dass mein Fahrzeug schneller läuft als eingetragen.

Was meint Ihr dazu? Mit platzt langsam der Kragen, deshalb hier…

Worauf du alles achtest beim fahren!
Ich bin doch sehr verwundert! Ich würde es überhaupt nicht merken, wenn mein Tesla auf einmal 300 fahren könnte. :wink:

Das ist in der Tat extrem merkwürdig. Auch, dass unterschiedliche Geschwindigkeiten eingetragen sind. Bzw die vmax Angaben nicht den Werbeangaben von tesla überein stimmen.
Bei meinem p85+ sind 209 eingetragen. Dachte es seien bei denen immer 215 (oder sowas) gewesen?! Ob er schneller geht, weiß ich auch nicht. Noch nicht probiert. Nur scheint es also öfter irgendwie Probleme zu geben, was die vmax angeht. Das da nix gemacht wird, kann ich auch nicht nachvollziehen.

85 lief ursprünglich 200 km/h, P85 lief 210 km/h.*
Zum D-Day rum lief 85 dann 225 km/h, P85 fiel weg.*
Jetzt sind beide weg.
Durch das austauschen der DriveUnit kann es durchaus sein, dass neuere entsprechend vorparametrierte nicht auf alten Stand abgeändert wurden. Ich hab auch schon von 85 gehört, die 250 km/h laufen.

*alles Werte laut technischen Daten. Die reale Geschwindigkeit konnte/kann durchaus immer ein paar (wenige) km/h abweichen.

Die Anhebung auf 225 km/h, also auf das was verkauft wurde, war besprochen. Ärgerlich ist, das Tesla die Papiere nicht geändert bekommt, bzw die 225 nicht von Anfang an eingetragen war.

Falsch - Tesla könnte das. Bei Tesla gibt es nur keinen, der sich zuständig fühlt. Und da bist du wahrlich nicht der erste, der diese frustrierende Erfahrung des Nichtzuständigseins macht.

Ich denke nicht, dass die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit irgendeine rechtliche Bedeutung hat, außer in Bezug auf die erlaubten Reifen.
Wenn Du also Reifen aufziehst, die 250 können, kann es m.E. keine Probleme geben.

Ich bezweifle das, man könnte dir ja vorwerfen du hast selber an deinem Auto geschraubt damit es schneller wird, einen Fehler gemacht und deshalb den Unfall verursacht (oder so?).
LG

Hm, angeblich gibt die Zulassungsbescheinigung aber Daten der Betriebserlaubnis wieder. Wenn das Fahrzeug deutlich schneller als laut Betriebserlaubnis ist, dann könnte das schon ein Problem sein. Aber ich sehe das Problem nicht beim Eigentümer/Fahrer weil er mit einem serienmäßigen Fahrzeug unterwegs ist und selbst keine Veränderungen vorgenommen hat, sondern der Hersteller selbst. Da wird man sich drauf verlassen dürfen.

Schreib das doch der Versicherung, ggf. mit Kopien des geführten Schriftwechsels. Dann ist das zumindest aus meiner Sicht versicherungstechnisch kein Problem mehr.

Sie ist schon etwas akademisch und praxisfern die Diskussion hier, denn der Umstand wird aller Wahrscheinlichkeit von niemanden je bemerkt werden. Im Versicherungsfall wir doch niemand auf die Idee kommen, die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln. Warum auch? Das wäre doch viel zu aufwändig und völlig irrelevant. Also ich würde mich freuen, dass ich wenn ich wollte schneller fahren könnte, als eingetragen und ansonsten kein Thema daraus machen. Das möglicherweise bestehende juristische Restrisiko ist schon theoretisch vernachlässigbar und praktisch spielt es überhaupt keine Rolle. Allerdings die Versicherung zu informieren oder gar irgendwelche Behörden anzusprechen halte ich nur insofern für eine gute Idee, als dass man sonst nicht weiß, wie man sich beschäftigen soll [emoji6].

Außerdem müsste der Titel angepasst werden. Zumindest mein Tesla fährt immer genau so schnell wie ich es möchte. Wenn Deiner Dir zu schnell fährt, dann nur wenn Du es ihm per Spasspedal befiehlst. :mrgreen:

Nach einem Unfall wirst Du gegebenenfalls gefragt wie schnell Du gefahren bist und ob diese Geschwindigkeit angepasst war. Wie schnell Dein Auto hätte fahren können ist völlig irrelevant.

Ich sehe da auch kein Problem!?
Der größte Teil der Autos auf Europas Straßen sind nicht in der Höchstgeschwindigkeit begrenzt!
Wenn z.B. bei einem Verbrenner 200 km/h (ohne elektronische Begrenzung) in den Papieren stehen, dann kann dieses Fahrzeug bei günstigen Bedingungen auch mal locker 225 km/h erreichen. Und das darf es auch!

Ich gehe sogar so weit, zu sagen, dass nicht einmal theoretisch ein juristisches Risiko besteht. :unamused:
Die in der Zulassung (Fahrzeigschein) eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist keine „zulässige Höchstgeschwindigkeit“, sondern eine „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“, was schon mal klarstellt, dass es nicht verboten ist, schneller zu fahren.
Diese bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit spielt nun eine Rolle bei den zulässigen Reifen, wie schon gesagt, und dann noch bzgl. einiger Beschränkungen bei Führerscheinklassen und Straßennutzung (Autobahn = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 60 km/h).
Sollte also z.B. ein laut Zulassung mit 45 km/h angegebenes Fahrzeug auf der Ebene dauerhaft mehr als 60 schaffen, und wird von einem Fahrer auf der Autobahn gefahren, der nur die 45er-Fahrzeuge führen darf, dann könnte ein juristisches Problem entstehen in Bezug auf die Fahrerlaubnis, Betriebserlaubnis etc., da hier die Fahrzeugklasse nicht mehr stimmt.

Ob nun aber ein Fahrzeug real 200 oder 250 schafft, interessiert auch im Schadensfall niemanden, sofern es überhaupt jemand bemerkt oder nachweisen könnte (nach einem Totalschaden z.B. gar nicht mehr nachweisbar).
Ganz besonders uninteressant ist die Frage der Halterhaftung, die hier befürchtet wird. Schließlich hat der Halter hier ja wohl offensichtlich nichts selbst manipuliert. Wenn also wirklich der praktisch ausgeschlossene Fall eintreten sollte, dass da eine Haftungsfrage nach einem Unfall entsteht, so steht dann ganz sicher TESLA und das entsprechende SeC in der Haftung, die die neue Drive-Unit eingebaut und somit für eine Überschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gesorgt haben.
Aber wie gesagt, gibt es m.W. dafür überhaupt keine rechtliche Grundlage, denn weder die Fahrzeugklasse hat sich geändert, noch ist der Fahrer mit seiner Fahrerlaubnis auf max. 200 beschränkt.

Ich kann wirklich nicht verstehen, wie man sich hierüber einen solchen Kopf machen kann.

@Elektroniker, wennes rechtlich so ist wie Du sagst, ist es mir in der Tat egal was im Schein steht.

Ich verstehe dass die Situation anders ist, als z.B. bei einem frisierten Pedelec, das statt 25 km/h 50 km/h läuft und damit Regeln verletzt. Ein Thema könnte entstehen wenn man einen Unfall jenseits der 200 hätte oder zumindest aus full speed abbremsen müsste. Da man bei Tesla kaum selbst tunen kann, ist meine Hoffnung auch, das Tesla die Situation im Fall der Fälle erklären würde. Letztlich ist es das gleiche Fahrzeug wie andere auch, noch dazu mit Autobahnupdate.

Also mal sehen ob noch etwas kommt.

Hallo Leute, da habe ich ein viel größeres Problem. Nun, ich gehöre zu der Generation, die noch die alte „graue Pappe“ als Führerschein besitzt. Und wenn ich mir
den durchlese, ja, dann darf ich meinen Tesla gar nicht fahren. Da steht in ganz großen Lettern das ich zum „Fahren eines Kraftfahrzeuges mit Verbrennungsmotor“ zulassen bin :laughing:
Sollte ich daraus einen Präzedensfall machen :smiley:
Mein Sohn hat sich bereit erklärt, seinen Verbrenner mit meinem Model S zu tauschen…dann kann ich ja wieder beruhigt auf die nächste Verkehrskontrolle warten :laughing:

Käme es zu einem schweren Unfall, bei dem ein Gutachter hinzugezogen wird, wird kaum jemals die Höchstgeschwindigkeit ermittelt werden, zumal das Fahrzeug sicherlich nicht in dem Zustand ist, in dem man das ermitteln möchte und könnte.

Wir würden das MS auch nehmen, dann brauchst du keine Angst mehr zu haben mit einem nicht Verbrenner in Kontakt zu kommen :laughing:
LG

@freie Energie: wir haben extra wegen eines ösi-Urlaubs in 2014 unseren grauen Lappen gegen die Scheckkarte gewechselt und als Bonus den Traktor T dazubekommen. In ösiland ist es (damals) nicht erlaubt mit einer verbrennererlaubnis ein E- Auto zu fahren.
Gruß conni

Eigentlich gibt es doch nur 3 Fälle, in denen das zum Tragen kommen könnte:

  1. Du hast einen Unfall, nach dem der Wagen noch in einem Zustand ist, in dem man diese Geschwindigkeit testen, also fahren kann. Der Unfall sollte damit bei <50km/h stattgefunden haben, wahrscheinlich noch deutlich niedriger und damit stellt sich die Versicherungsfrage nicht. Umbauten, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen, hast du ja nicht gemacht.

  2. Ein Unfall schneller als in Punkt eins, aber < 200 km/h. Damit sollte die tatsächlich mögliche Fahrgeschwindigkeit nicht mehr zu testen sein.

  3. Ein Unfall > 200 km/h, was auch noch nachzuweisen wäre. Da man das wohl kaum überlebt … im Grabe drehe ich mich nicht wegen der Versicherung um.