Scheinwerfer bei Nebel

Gemäss meinen Recherchen hat sich in diesem Forum noch nie jemand über die Scheinwerferkompatibilität geäussert.

Oder ist es schlicht noch nie jemandem aufgefallen, dass die Scheinwerfer (wenn bei Automatik eingestellt) gar nicht angehen?!

Ziemlich blöd wenn man bedenkt, dass man es erst viel zu spät bemerkt, nämlich wenn man erst nach längerer Nebelerscheinung die Nebellichter einschalten möchte!

Oder stört euch das nicht?

Ich verstehe Dein Posting nicht. War es tags oder nachts neblig? Wenn es hell ist, schaltet die Automatik die Scheinwerfer nicht an, wenn es dunkel ist schon, das hat nichts mit Nebel zu tun.

Wenn Du trotz ausreichender Helligkeit mit Scheinwerfern fahren willst, musst Du diese manuell einschalten.

Gruß Mathie

Wie Mathie schreibt,
wenn es tagsüber nebelig ist, werden die Scheinwerfer nicht eingeschaltet, es ist ja ausreichend hell,
wenn man tagsüber die Nebelscheinwerfer einschalten will muß man eben vorher die Scheinwerfer manuell einschalten.

Ähm…ausreichend hell? Hallooo? Ja ich meine tagsüber, aber bei dichtem Nebel weiss ich nicht ob ich es jetzt als genügend hell empfinden soll und die scheinwerfer nicht anzustellen brauche? Ist nicht euer ernst oder? Wenn dichter nebel herrscht MÜSSEN die scheinwerfer an sein und die nebellichter könnte man dann optional selber einschalten!

Bin ich wirklich der einzige hier?

Halloooo!!!
Ist mir auch aufgefallen, aber dann schalte ich eben manuell an. Habe das noch nie vergessen, man sieht ja auf dem Screen ob das Abblendlicht an ist oder nicht.
Das MS hat keinen Sensor, um Nebel zu erkennen. Es schaltet an bei Dunkelheit und am Tag auch bei Regen.
Deswegen muss man selbst aktiv werden.

Geht das bei anderen Fahrzeugen?

Natürlich ist das mein Ernst!
Der Lichtsensor reagiert eben nur auf Helligkeit und nicht auf die Sichtverhältnisse, das tun meines Wissens aber alle diese Sensoren.
Daher, wenn es zwar hell ist, aber die Sichtverhältnisse Abblendlicht erfordern muß dies eben manuell eingeschaltet werden.

Ja das weiss ich doch auch. Aber meiner Meinung nach ist das eben ein Mangel!

Soll Tesla einen Luftfeuchtigkeitssensor einbauen, damit das möglich ist?

Es ist auch KEIN spezifisches Tesla-Problem:
rp-online.de/leben/auto/ratg … -1.5528706
autobild.de/artikel/polizei- … 83739.html
ace-online.de/der-club/news … tappt.html

Einfach mal mitdenken!

@ teslaitis:ich finde es sehr gut, dass Du das gepostet hat.

Bei Nebel am Tag und selbst in der Dämmerung muss man die Scheinwerfer manuell einschalten. Durch den Nebel ist es oft sogar abends so hell, dass die Scheinwerfer nicht automatisch einschalten. Glaube nicht dass es möglich ist, dass die Automatik Nebel erkennt. Darauf sollte Tesla deutlich hinweisen!

Und nicht vergessen Vmax 50

Licht bei Nebel liegt in der Verantwortung des Lenkers! Es gab kürzlich in der Schweiz eine Gross-Kontrolle, bei welcher festgestellt wurde, dass viele Fahrer trotz schlechten Sichtbedingungen mit Tagfahrtlicht unterwegs waren. Die Umschaltung auf Ablendlicht muss der Fahrer nach Strassenverkehrsrecht selbst vornehmen. Man darf sich nicht auf eine Automatik verlassen.

Nö. Nur bei Sichtweiten unter 50m. Die man wohl sehr selten hat. Und deswegen gibt es auch wenige Situationen, in denen man die Nebelschlussleuchte verwenden darf.

Helligkeit hat nichts mit Sichtweite zu tun. :wink:
Mir ist kein PKW-Modell bekannt, bei welchem die Lichtautomatik auch Nebel erkennen könnte.
Und genau das ist das große Problem:
Fast alle glauben, dass sie sich dank Lichtautomatik gar nicht mehr um das Licht kümmern müssen. :imp:
Ergebnis: Bei Nebel fahren unglaublich viele Fahrzeuge ohne Licht bzw. nur mit den Tagfahrleuchten (die es jedoch nur nach vorne, nicht jedoch nach hinten gibt).
Dunkle Autos kann man im Nebel ja noch halbwegs erkennen, helle Fahrzeuge sind im Nebel aber unsichtbar und tauchen erst im allerletzten Moment auf. :astonished:

Bzgl. Vmax und Nebelschlussleuchte:
Die Nebelscheinwerfer darf man bei Nebel, starkem Regen und/oder Schneefall einschalten.
Eine maximale Sichtweite ist nicht definiert.
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Meter eingeschaltet werden.
Unabhängig davon gilt, dass bei Sichtweiten unter 50 Metern die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. (Egal ob mit oder ohne Nebelschlussleuchte.)

Wenn stark nebelig ist, wird der Regensensor die Wischer einschalten, wenn der Nebel die Scheibe benebelt!
Sobald die Wischer an sind, werden die Scheinwerfer mit angeschaltet :wink:

Funzt aber nur, wenn alles auf Auto steht.
Auch bei manuellem Wischen bleiben die Scheinwerfer aus.

Habe daran auch nix auszusetzen :slight_smile:

Gruss

Mario

Das als „Mangel“ zu bezeichnen, geht ja wohl etwas zu weit!
Trotz aller Automatiken sollte man als Fahrzeugführer trotzdem das Hirn einschalten!
Was ist dann noch alles ein „Mangel“?

  • dass ich mit eingeschalteter NSL mehr als 50 km/h fahren kann?
  • dass sich das Fahrzeug unangeschnallt fahren lässt?
  • dass ich abbiegen kann ohne den Blinker zu benutzen?

Also wirklich… :wink:

Es gibt Leute mit Problemen, das glaube ich jetzt echt nicht. Das Auto fährt der Fahrer, Automatiken unterstützen ihn aber ersetzen ihn nicht und dafür sind sie auch nicht gedacht.

Das erinnert mich an die Anfänge von Navigationssystemen, als Leute ernsthaft Hersteller verklagt haben, weil sie gegen eine Mauer oder in einen See gefahren sind, als das Ding abbiegen gesagt hat…,

Die Nebelschlussleuchte gehört mit dem Selfie-Stick zu den dümmsten Erfindungen überhaupt! Nebel mit einer Sichtweite von unter 50 Metern ist extrem selten. Was wir aber tagtäglich erleben, ist ein Grauen :imp: Die werden NIE mehr ausgeschaltet, auch nicht im Tunnel :cry: . Darum mein Aufruf: Bitte, bitte nicht einschalten! Danke !!

Ja, die Nebelschlussleuchte ist ein Ärgernis. Die Nebelscheinwerfer allerdings noch viel mehr. Von denen fühle ich mich täglich geblendet. Die werden eingeschaltet weil die Leute es cool finden.

Um es mal als „Skandinaviengeschädigter“ auf den Punkt zu bringen:

  1. Tagesfahrleuchten sind der größte Humbug, den sich die Hersteller und die Politik haben einfallen lassen. Ich empfinde dies gerade in Skandinavien als Sicherheitsrisiko. Deshalb fand ich die Automatik bei Volvo als hervorragend. Licht immer auf Abblendlicht gestellt (die Rücklichter sind damit auch an) und wenn ich das Fahrzeug abstelle ist das Licht stromlos. Damit kann man das Licht nicht beim Parken vergessen, man wird unterwegs immer gesehen ob bei Tage, als auch bei Nacht, von vorne UND hinten. Diese Lösung ist eben einfach und bequem.
    Ich weiß nicht ob man dies beim Tesla realisiert hat, schließlich warte ich ja noch auf meinen. :blush: Würde mir es aber wünschen, das ich in meinem Fahrerprofil das so einstellen könnte. :bulb: Der Mehrverbrauch ist mir für den Gewinn an Sicherheit egal.

Interessanterweise wurde die Gesetzgebung bezüglich Fahrlicht in Norwegen nicht geändert, also gilt trotz Tagfahrlicht eigentlich noch das Gebot mit Abblendlicht zu fahren (nur so als Tip für diejenigen, die ihre Urlaubskasse gedenken anderweitig leerzuräumen. :wink:

  1. Es gibt viele vor allem alte Autos die die Nebelscheinwerfer (NSW) mit der Nebelschlußleuchte (NSL) gekoppelt haben, da der Hersteller einen Knopf einspart. Ich behaupte mal das ist einer der Hauptgründe, warum viele mit NSL fahren, vorne sehen sie nichts, oder finden es cool und schalten die NSW an und die Fahrzeugführer hinter ihnen sehen nichts, weil die NSL gleichzeitig mit angeht.

Just meine 2 Øre. :wink:

Gruß,
SB.

So hatte ich es bei meinem VW Touran (der auch eine Automatik hatte) auch immer:
Lichtschalter stand permanent auf Abblendlicht. Wenn Zündung aus, dann ist auch automatisch das Licht aus.
Zündung an, Licht ist auch direkt mit an. So kann man es nicht vergessen.

Bzgl. Tesla muss ich dich enttäuschen:
Bei jedem Start steht das Licht wieder auf „Auto“, egal was vorher eingestellt war.
Dies wird leider nicht im Fahrerprofil gespeichert.
Kleiner Hoffnungsschimmer: Dank der Möglichkeit von OTA-Updates könnte soetwas irgendwann in der Zukunft per Softwareupdate nachgereicht werden.
(Man wird ja wohl noch hoffen dürfen.)