Darf man an öffentlich zugänglichen Steckdosen laden?

Ich war an diesem Wochenende in einer abgelegenen Gegend in einem recht touristischen Bergdorf und habe mich sehr gefreut als ich in einem Parkhaus diverse 3Phasen/400V Steckdosen bei den Parkplätzen entdeckt hatte. Es waren weisse T25 Steckdosen, eigentlich sehr gut geeignet zum Laden, aber es gab keinerlei Hinweise bezüglich Verwendungszweck/verbot. Vermutlich wurden die Dosen für irgenwelche Reinigungsmaschinen oder so eingebaut. Oder weiss jemand wofür sonst?

Zuerst hatte ich mich nicht getraut, einfach Strom abzuzapfen (es war halt auch niemand da dem ich den Strom hätte zahlen können), aber nachdem das Hotel nur eine schäbige 2 kW Steckdose anbieten konnte, habe ich dann am Abend doch während dem Nachtessen 2h an einer der Dosen im Parkhaus eingestöpselt.

Was hättet Ihr gemacht? Darf man das?

Ich mache dies in der SCA - Shopping City Alpenstraße Tiefgarage regelmäßig seit 2006.
Bloß sind bei meinem Elektroroller die Strommengen wesentlich kleiner, 500 Watt Ladegerät.
Beim Gewerbestrompreis kriege ich also nur 8 Cent pro Stunde aus der Steckdose.
Aus einer T25 bekommst Du aber 1,60 EUR Strom pro Stunde raus.

So ungefähr geschätzt bin ich dort wohl schon 60 Stunden beim Laden gewesen.

Bist du sicher, dass es T25er Dosen waren? Normaler Weise (meiner Erfahrung nach) sind in Tiefgaragen usw. „nur“ T15 Dosen (also 3x10A) anzutreffen.
Bisher hatte ich das Glück, immer jemanden gefunden zu haben, den ich um Erlaubnis fragen konnte - bisher immer mit positiven Ausgang. Ohne zu Fragen würde ich es sicher nur in Ausnahmefällen machen, z.B. wenn mal wirklich etwas schief gelaufen ist und ich sonst nicht weiterkommen würde.
Btw.: meiner lädt gerade an einer T15er Dose in der Tiefgarage :slight_smile:

Jap, war T25, fünf eckige Kontakte, hab aber trotzdem zur Sicherheit auf 8A begrenzt.

Finde ich gut dass du immer fragst.

Nach meinem Verständnis ist die erwähnte Entnahme von Strom ohne Erlaubnis Diebstahl,
wenn nicht eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt, wie
z.B. Steckdose am Flughafen für Laptop, Steckdose in der Bundesbahn mit Laptopsymbol usw.
Das Thema ist nicht ohne, wer will lese:
zjs-online.com/dat/artikel/2010_1_292.pdf
welt.de/motor/news/article12 … oauto.html
Bin kein Jurist, vielleicht gibt es da weiterführende Hinweise.

Meines Wissens ist in der Schweiz stromdiebstahl kein offizialdelikt. Ich liebe zwar die USA , aber manchmal übertreiben die schon etwas…

Also ohne Anzeige des Besitzers des Stroms wird da nichts passieren.

Aber natürlich gilt es anstand zu wahren und immer nett fragen, oder wenn es wirklich nicht anders ging einen kleinen Zettel (besser couvert) mit entsprechendem Geld darin und Dankesworte hinterlegen. Wenn man sich ein MS leisten kann, sollte dies ja drin liegen :wink:

In diesem Sinne. Charge & Pay & happy e-power

Na ja, einfach an einer Aussensteckdose anstöpseln ist ja schon einigermassen dreist. Das ist noch einmal etwas anderes als in einem Parkhaus wo man ja mindestens fürs Parken bezahlt.

Ja klar. Busse finde ich auch ok dafür, aber in Handschellen verhaften und abführen… Na ja…

Die unbefugte Stromentnahme aus einer ordnungsgemäßen Anlage (hier die Steckdose) mittels eines nicht zur Anlage gehörenden Kabels ist eine strafbare Entziehung elektrischer Energie nach § 248c StGB.
[url]§ 248c StGB - Entziehung elektrischer Energie - dejure.org

Wenn man aber in einer objektiven Notlage ist, wird man zwar schadenersatzpflichtig, ist aber strafrechtlich nicht verfolgbar.

Mir fiele keine rechtfertigende Notlage ein, in der man Strom „klauen“ muss. Ist die Batterie leer, muss man eben entweder den Eigentümer der Steckdose fragen oder ruft einen Abschlepper. Das Argument, der Abschlepper ist viel teurer als der entzogene Strom ist jedenfalls keine Rechtfertigung, die strafrechtlich relevant ist.

Ich glaube ja nicht, dass jemand tatsächlich angezeigt würde, wenn er einfach so an eine Steckdose geht. Aber das ist nicht nur dreist, sondern in Deutschland eben auch eine Straftat. Entscheidend ist immer der Wille des Verfügungsberechtigten der elektrischen Anlage. Wenn jemand z.B. aus Versehen sein Portmonee vergessen hat und eine DSK ansteuert, deren Besitzer laut Netzwerk eine Stromspende haben möchte, dann kann man natürlich vom Willen des Eigentümers ausgehen, hier mit Strom weiterhelfen zu wollen, auch wenn ausnahmsweise keine Bezahlung erfolgt.

Bei einer Steckdose, die im Parkhaus hängt und die nicht als Stromtankstelle gezeichnet ist, kann man einen solchen Willen nicht unterstellen. In dem Fall sollte man immer vorher fragen, ob einem mit Strom ausgeholfen wird. Ich schätze, da wird dann immer ein begeistertes „Ja natürlich! Welches Auto haben Sie denn?“ kommen. Aber vorher fragen ist einfach Pflicht und gebietet auch der Anstand.

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