Tesla in der Schweiz kaufen und nach D importieren

Hallo Tesla Experten,

hat hier vielleicht schon mal jemand einen gebrauchten Tesla aus der Schweiz importiert?

Hab mich bislang nur mit dem Import aus dem Holland beschäftigt.

Die Frage ist, worauf es zu achten gilt, wenn ich den Wagen aus der Schweiz einem anderen Unternehmer abkaufe?

Ist das ähnlich EU-Ausland? …bzw. worauf muss ich achten?

Kann da jemand helfen?

Viele Grüße

Torsten

Hallo,

das wurde schon einige male hier im Forum besprochen.
Einfach rüber fahren, das Auto mitnehmen, an der Zollstelle die 10 % Zoll und 19 % Mehrwertsteuer bezahlen und nach Deutschland fahren.
Im besten Fall kannst die die Mehrwertsteuer von der Schweiz zurückbekommen.
Bei Garantiearbeiten musst du in die Schweiz fahren um sie machen zu lassen.

Ich habe ein Model S in der Schweiz gekauft und nach D importiert. Es ist nicht alles richtig, was da durchs Forum geistert, ich kann Dir aber Infos geben. Die Schweizer Autos kommen meistens teurer als hiesige Angebote, allerdings sind die Autos oft besser in Zustand und Ausstattung. 10 % Zoll und 19% EUST kommen zum Kaufpreis hinzu. Die schweizer USST kann Dir der Verkäufer nach erfolgtem Export erstatten, der schweizer Staat tut dies nicht. Die deutschen Zollbehörden sind keine Hilfe, Service ist von dieser Seite nicht zu erwarten. Also zeitig (vor 16.00Uhr) zur Grenze und erst mal auf schweizer Seite die Ausfuhr beantragen und dann bei einem Zollabfertiger die Einfuhr machen lassen, alternativ mit T1-Papier nach Hause fahren und da verzollen (ist sogar günstiger). Auf gar keinen Fall irgendwelche deutschen Kennzeichen auf das Auto schrauben, es gibt beim Strassen-und Schifffahrtsamt Überführungsschilder, die je nach restdauer des Monats ca 150 bis 200 Euro kosten, inkl. Versicherung. Nur mit diesen Schildern fahren, alles ander macht Ärger…viel Erfolg !

Hi JunkerS, wie hast Du das mit dem coc oder Vorführung beim TÜV gelöst? Gibt es für Schweizer Model S Probleme bei der Zulassung in Deutschland? LG Stephan

Hallo Stephan,

man kann ja mit dem Schweizer Kennzeichen bis Monatsende fahren, also auch zum TÜV, da nur eine HU machen (wenn das Auto älter als drei Jahre ist, sonst hat er ja noch Rest-TÜV ) und dann mit dem COC zur Zulassung, klappt völlig problemlos, man muss kein §21 mehr machen, wenn ein COC vorliegt. Ach ja, eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht mn auch. Viel Erfolg !

Hi JunkerS, Danke für Deine Hilfe. Hier für alle schnell noch meine Erfahrung:

Strassenverkehrsamt Strausberg (Landkreis MOL, Brandenburg) bestand auf §21. Auch bei unserem Verbrenner, also kein reines Tesla-Problem, sondern ein bürokratisches.

Das Gutachten war verglichen mit dem Schweizer Preisniveau günstig (ca 200 EUR) und innerhalb weniger Tage gemacht. Gab aber auch Anbieter mit mehrwöchigen Wartenzeiten. Ich musste daher etwas herumtelefonieren.

Deutsches Nummernschild an Schweizer Nase war ein Akt… Danke an das Tesla SC Berlin.
Jetzt nuckelt der Kleine am PV-Strom und gewöhnt sich an seine neue Heimat.

Euch allen eine gute Fahrt und auch sonst alles Gute,

Stephan