Welche Gehaltsklasse für Oberklasse

In Österreich gibt es gerade eine Steuerreform.

Die private Nutzung eines Firmenwagens durch Angestellte wurde dabei überarbeitet.
Für die private Nutzung gibt es einen Hinzurechnugsbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer.

Elektroautos 0%
bis 120 g CO2/km 1,5%
über 120 g CO2/km 2%
Deckelung bei 960 EUR pro Monat.

Das hat beträchtliche Auswirkungen darauf, ob eine Firma einen Angestellten einen Tesla-S oder ein anderes Oberklassenauto kauft.

Ich mache gerade eine Studie über die steuerlichen Auswirkungen.
Für diese Studie würde ich einen Rat von euch brauchen.

Ab wieviel Brutto wäre in einer Firma ein Oberklasseauto als Dienstwagen üblich?

Das kommt ganz auf die Firma drauf an und ob man einen Dienstwagen braucht.

Im Consulting ist beispielsweise bei einem Jahresbrutto von €60.000 ein Leasing-Fahrzeug für Kaufpreis €40.000 (Luxustangente) absolut üblich. In Anwaltskanzleien wirst du wiederum Leute mit €100.000+ brutto ohne Dienstwagen finden.

Allgemeingültige Regel lässt sich hier nur schwer eine aufstellen, wenn überhaupt.

Bei meiner Firma - in Deutschland - hängt es nicht am Gehalt, sondern an der Tätigkeit. Wenn Du viel für die Firma unterwegs bist, dann bekommst Du einen Dienstwagen. Dabei kannst Du nehmen, was Du möchtest und auf der Liste steht, musst aber ggf. zuzahlen.
Wenn Du überwiegend im Büro bist, dann bekommst Du kein Auto. Egal, ob Du 100 T€ p.a. oder mehr verdienst.

Was ich nicht verstehe ist, was das nun mit Steuern zu tun hat?

@triple P: In Österreich ist für die Privatnutzung eines Dienstwagens als Arbeitnehmer derzeit pauschal 1% des Listenpreises monatlich zu versteuern. D.h. bei einem 100.000€ Auto tut der Gesetzgeber so, als hättest du ein um €12.000 höheres Jahresbruttogehalt. Das wirkt sich aus auf Einkommensteuer etc.

Im Zuge der Steuerreform 2015 werden diese Werte wie von Founder dargelegt angehoben (1,5% bzw. 2%), mit der weltbewegenden Tatsache, dass für Elektrofahrzeuge nun GAR NICHTS mehr zu versteuern ist.

Flunder möchte nun offensichtlich eine Rechnung aufstellen, inwieweit sich diese Steuerersparnis auswirkt und ab wann es für Unternehmen wie Arbeitnehmer vorteilhaft wäre (rein finanziell gesehen), auf Elektrofahrzeuge zu setzen.

Ein privat nutzbares Firmenauto gilt als „geldwerter Vorteil“.
Dafür gibt es einen Hinzurechnungsbetrag.
Dieser Hinzurechnugsbetrag wirkt sich auf Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Lohnnebenkosten aus.

Ich habe jetzt 3 typische Fallbeispiele

Kleinwagen
Minivan
Oberklasse

Eine Überraschung dabei war, wie sich die Deckelung der Sozialversicherung auswirkt.
Ein 35.000 EUR Auto für jemand mit 3000 Brutto hat größere steuerliche Auswirkungen als
ein 100.000 EUR Auto für jemand mit 9000 Brutto.

Wegen der doppelten Deckelung

  • Deckelung des Hinzurechnungsbetrags mit 960 pro Monat
  • Deckelung der SV-Beiträge
    sind die steuerlichen Auswirkungen beim Tesla-S gegen die deutsche Oberklasse nicht so groß wie erhofft.

Nur 9061,80 pro Jahr. Aber immerhin, 5 Jahre sind da auch schon 45.309 EUR Unterschied,
praktisch fast ein halber Tesla-S.

Im Beispiel habe ich 9000 Brutto verwendet.
Weil da schon alles im höchsten Steuersatz ist, wären die Effekte bei noch mehr die Gleichen.

Ja das habe ich schon verstanden, ist in der Schweiz dasselbe, einfach mit 0.8% monatlich, in De ja auch mit 1%.

MeineFrage bezog sich auf Peters Aussage, in welcher ich keinen Sinn erkenne? :question: Edit sagt mir jetzt, dass ich seine Aussage jetzt verstehe :blush:

Nun zur eigentlichen Sache, wenn nun die EVs von dieser Steuer (resp.Erhöhtes steuerbares Einkommen) befreit werden, was muss denn noch berechnet werden? Dies ist eine wie ich finde grosse Förderung.

Bei uns in der CH würde ich das mit Handkuss nehmen, werden doch ca. CHF 13000 auf mein Einkommen aufgeschlagen was wiederum ca. 3000 CHF jährliche effektive Steuer bedeutet. Immerhin auch CHF 30000 in 10 Jahren. Wobei ich es nur in den ersten 3 Jahren so mache, danach das Fahrzeug privat kaufe und die Km entsprechend der Firma verrechne.

Wie ist es in der Schweiz mit der Sozialversicherung?
Im österreichischen System erhöhen sich dadurch auch die SV-Beiträge beträchtlich.

In unserem System nicht, es wird im jährlichen Lohnausweis einfach separat die 9.6% des Neufahrzeugpreises aufgeschlagen auf das jährliche Einkommen. So sind die Sozialbeiträge ausgenommen.

Korrigiert mich einer falls ich total falsch liege.

Ist das Gesetz bereits umgesetzt? (oder arbeiten sich die diversen Lobbyisten am Entwurf noch ab?)

Es geht also um einen zusätzlichen Faktor zu den bisherigen 1%?
d.h. der EMobilist zahlt weiterhin 1% vom Listpreis und z.B. der Porsche-GT-Fahrer dann 1% + 2% = 3% (abzüglich Deckelung) ?
(hoffentlich bezieht sich die Deckelung auf den Hinzurechnungsbetrag - und nicht auf den gesamten Geldwerten Vorteil :wink: )

Bei Angestellten (in D) ist ja im Normalfall die Flat-Tankkarte inklusive - da kann man lange für Tanken, bis der Betrag, der für die 1% bzw. 1%+x Geldwertversteuerung erreicht wird.
Will sagen: die Versteuerung des Geldwerten Vorteils ist im Vergleich zum Kostenvorteil aus der Flat-Tankkarte (= Sprit kostet nix) ist trotz Aufschlag immer noch kein Anreiz - leider :frowning:

Konsequent gut wäre, wenn E-Autos gar keinen Geldwerten Vorteil versteuern müssten :smiling_imp:

Nein, es geht um eine Änderung des Faktors. Bisher 1%. Neu 1,5% für Fahrzeuge mit <120g CO2, 2% für alles drüber und 0% für E-Mobilisten. Damit ist deiner Forderung entsprochen. :mrgreen:

Mit „Hinzurechnungsbetrag“ meint Founder eben den geldwerten Vorteil, der auf das Monatsbrutto aufgeschlagen wird.

+1 für Österreich - wenn das wirklich so umgesetzt wird. :slight_smile:

In Österreich werden Elektroautos überhaupt nicht mehr als geldwerter Vorteil gerechnet.

Bei einem 35.000 EUR Minivan und 3000 Brutto
verringert sich der Jahresbezug Netto von 27.584,78 auf 23.261,90 um 4,322.88 EUR.
Selbst mit 10 EUR Treibstoff / 100 km ist dies für über 40.000 km im Jahr.

Weitere Effekte sind auf der Arbeitgeberseite.

Meiner Meinung nach falsch. Die 9.6% sind AHV-pflichtig. Und in der Folge auch bei den anderen SozVers anzurechnen. Genau wie in Oesterreich und .DE.

Wenn das in Deutschland so kommen würde, dann würden alle meine firmenwagenberechtigten Mitarbeiter Model S fahren!

Dank Beitragsbemessungsgrenze spielt das aber oft nur eine theoretische Rolle…

Stimmt. Den oder ein anderes E-Fahrzeug (wo möglich). Dazu noch eine Abschreibung… aber wird wohl nicht kommen. :frowning:

Bei der Studie zeigt sich bei Österreich

Bei einem 3000 EUR Brutto Angestellten verursacht ein 35340 EUR teurer Seat Alhambra einen Mehraufwand an Lohnnebenkosten und KFZ-Steuer von 8590 EUR pro Jahr.
Diese Last verteilt sich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber muss mehr Abgaben bezahlen,
der Arbeitnehmer bekommt 4322 EUR Netto bei gleichem Brutto weniger im Jahr ausbezahlt.

35340 EUR Anschaffungspreis + 6 Jahre * 8590 EUR Einsparung = 86880 EUR, darum bekommt man schon einen Tesla S 85D.
Bei einem Verkauf nach 6 Jahren erlöst der Tesla S sicher um vieles mehr als der Seat Alhambra.
In dem speziellen Fall hätten wir in Österreich norwegische Verhältnisse.