Die Überschrift zum Thread passt sehr gut. Hatte ebenfalls einen Antrag zur Installation einer Ladestation in der Eigentümerversammlung vorbereitet, gestellt und gestern kam das Ergebnis. Antrag abgelehnt

Eine der Nein Stimmen hat sich auf Nachfrage geäußert: "Wenn das meine Mieter sehen, wollen die nachher auch sowas". Immerhin mal eine Begründung von der ich noch nichts gehört oder gelesen habe. Man lernt nie aus
Kurz zum Hintergrund für Interessierte:Der Antrag hatte zwei alternative Ziele. Primär:
Ich darf an meinem Tiefgaragenstellplatz eine Ladestation (TankE der RheinEnergie) installieren und diese an meinen Stromzähler anschließen. Das wäre für alle anderen völlig kostenneutral gewesen, da ich alles zahle und die Ladestation hätte nachher problemlos in eine große Lösung für alle integriert werden können. An der großen Lösung hätte ich mich selbstverständlich beteiligt und meine Insel daran angeschlossen.
ODER Sekundär:
Wir bauen direkt eine Lösung mit Lastmanagement, an die sich später nach und nach jeder Interessierte anschließen kann. Die RheinEnergie hat zu dieser Standardlösung sogar einen Flyer. Das hat natürlich für alle Beteiligten Kosten zur Folge.
Die Grundstimmung in der gestrigen Versammlung war sehr positiv gegenüber Elektromobilität und etwa die Hälfte der Anwesenden stand ohne Nachfragen auf meiner Seite. Selbst einige der ältesten Menschen, von denen ich naturgemäß den größten Widerstand erwartet habe, waren direkt dafür! Der Rest war zwar aufgeschlossen, aber - meine Vermutung - aus finanziellen Gründen (bei der Insel quatsch) und Angst meine Insel könnte Begehrlichkeiten wecken ablehnend.
Das Hauptproblem war definitiv, dass die Hausverwaltung die Insellösung als Baumaßnahme (baulichen Veränderung im WEG (§§ 21, 22 WEG)) eingestuft hat und daher 100% Zustimmung erforderlich ist. Die Entscheidung zur Einstufung der Verwaltung ist nachvollziehbar. Sehr ausführlich und für Laien zumindest etwas verständlich ist es hier beschrieben: [url=http://rayermann.com/files/Downloads/Beiratsseminar%202017/Elektromobilität-Dötsch.pdf]Elektromobilität-Dötsch[/url]
Habe die PDF angehängt, falls der Link irgendwann nicht mehr funktioniert (Wenn das gegen Regeln verstößt, bitte den Anhang entfernen).
Leider hoffen wohl alle auf eine baldige Gesetzesänderung, weshalb kaum eine gerichtliche Entscheidung dazu zu erwarten ist, ob es nun eine Modernisierung oder eine bauliche Veränderung ist. Das Urteil des LG München (auf dem alle rumreiten) lässt eine kleine Hintertür offen. Im Urteil (
Urteil vom LG München) ist im Tenor unter Punkt 9 die Rede von "...Die vom Kläger geplante Maßnahme stellt eine bauliche Veränderung dar...". Darauf bezieht sich auch meine Hausverwaltung.
Interessanter Weise wird unter Punkt 13 das ganze relativiert "...Es könnte sich bei der vom Kläger geplanten Maßnahme gegebenenfalls um eine Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG handeln...". Wenn man es als Modernisierung einstuft reicht eine 3/4 Mehrheit. Nur, wer legt das fest ?!?
Wie dem auch sei. Die Verwaltung und ich bleiben an dem Thema dran. Bis eine Klärung da ist kann ich mir in Ruhe einen Tesla kaufen und werde es erstmal wie Volker machen. Schön an öffentlichen Ladestationen rumhängen

und dann den Tesla auffällig in der Tiefgarage parken, um Begehrlichkeiten zu wecken

No noise, just torque.
Referral? Nee. Kann Tesla nicht empfehlen. Schlechte Kundenbeziehung.